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Strafrecht BT 1 (Fach) / Hehlerei, 259 (Lektion)
Def.
Diese Lektion wurde von Bockfuss erstellt.
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- Woraus besteht der Tatbestand der Hehlerei, § 259 StGB? 1. Sache, die ein anderer gestohlen etc. hat2. Tathandlung3. Vorsatz4. Bereicherungsabsicht
- Nenne Probleme, die im Rahmen des Tatobjekts bei § 259 StGB auftauchen können? - Ersatzhehlerei- Hehler ist Vortatbeteiligter
- Welche Tathandlungen erfasst § 259 StGB? a) Sich verschaffenb) Einem Dritten verschaffenc) Absetzend) Absetzen helfen
- Welchen Sonderfall gibt es beim "Sich Verschaffen" im Rahmen des § 259 StGB? Ankaufen.
- Was bedeutet Verschaffen? Das Erlangen der tatsächlichen Verfügungsgewalt im Einvernehmen mit dem Vortäter.
- Welches Problem kann sich beim "Sich verschaffen" bei § 259 StGB ergeben? Willensmängel.
- Was bedeutet Absetzen i.S.d. § 259 StGB? Selbstständiges Weiterverschieben der Sache in die nächste Hand.
- Was bedeutet Absetzen helfen i.S.d. § 259 StGB? Man verschiebt die Sache unselbstständig weiter in die nächste Hand.
- Welches Problem kann sich beim "Absetzen/Absetzen helfen" in § 259 StGB stellen? Erforderlichkeit eines Absatzerfolges.
- Was kann man sich bei den ersten beiden Tathandlungen des § 259 StGB merken? Sie sind gegeben, wenn der Täter "im Lager" des Erwerbers steht.
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- Was kann man sich bei den letzten beiden Tathandlungen des § 259 StGB merken? Sie sind gegeben, wenn der Täter "im Lager" des Vortäters steht.
- Was könnte unter dem Punkt "Bereicherungsabsicht" bei der Hehlerei problematisch werden? Ob der Vortäter Drittbereicherter sein kann.
- Wann kann im Rahmen der Strafe in § 259 StGB geprüft werden? Strafantrag, § 259 II i.V.m. §§ 247, 248a StGB.
- Händler H wird von A bestohlen. A verkauft und übereignet die Beute, den Fernseher, an den gutgläubigen G. A bekommt dafür 500 Euro, die er seiner Freundin schenkt. F hat Kenntnis von allen Umständen. Stafbarkeit der F? F wird wegen § 259 nicht hinsichtlich des § 242 (insoweit Ersatzhehlerei), aber - aufgrund des § 935 I BGB - wegen § 263 StGB bestraft.
- Welche Ansichten werden zu der Frage vertreten, ob der Vortatbeteiligte Hehler sein kann? - Bei Täterschaft des Vortäters kann er nicht Hehler sein.- Bei Teilnahme ist es umstritten.
- Welche Auffassungen werden zu der Frage vertreten, ob der Vortäter als Teilnehmer Hehler sein kann? - hM: (-), jedenfalls bei § 26 StGB- BGH (+)
- Welches Argument hat die herrschende Meinung, die verneint, dass der Vortäter als Teilnehmer später Hehler sein kann? Unrecht bereits abgegolten.
- Welches Argument hat der BGH, der bejaht, dass der Vortäter als Teilnehmer dann Hehler sein kann? Der Teilnehmer nimmt nur an einer fremden Tat teil (Wortlaut).
- Welche Auffassungen werden zu dem Problem vertreten, ob bei Willensmängeln beim Sich Verschaffen Hehlerei vorliegt? - hL: (+)- BGH: (-)
- Wie argumentiert die herrschende Lehre, die eine Hehlerei bei Willensmängeln beim Sich verschaffen bejaht? - Strafgrund- Wortlaut
- Wie argumentiert der BGH, der die Hehlerei bei Willensmängeln beim Sich verschaffen verneint? Kein (zusätzliches) Strafbedürfnis.
- Welche Ansichten werden zum Problem vertreten, ob ein Absatzerfolg beim Absetzen/Absetzenhelfen in § 259 StGB erforderlich ist? -aA: (-) -hM: (+)
- Welche Argumente führt die andere Ansicht an, die die Erforderlichkeit eines Absatzerfolges beim Absetzen/Absetzenhelfen verneint? - Ratio - Parallele zu § 374 AO - Historisch
- Welches Argument führt die hM an, die die Erforderlichkeit des Absatzerfolges beim Absetzen/Absetzenhelfen bejaht? - § 259 I StGB ist ein Erfolgsdelikt - Gleiche Bewertung der vier Tathandlungen - Wortsinn - § 259 III StGB läuft leer
- Welche Ansichten werden zu dem Problem vertreten, ob Hehlerei vorliegt, wenn Vortäter gleichzeitig bereicherter Dritter ist? - hL: (-)- BGH: (+)
- Welche Argumente führt die herrschende Lehre an, die verneint, dass der Vortäter der Hehlerei gleichzeitig bereicherter Dritter sein kann? - Existenz des § 257 StGB- Wortlaut ("anderer", "Dritter")
- Welche Argumente führt der BGH an, der bejaht, dass Vortätet der Hehlerei auch gleichzeitig bereicherter Dritter sein kann? - Wortlaut sprachlich bedingt- § 257 StGB wegen § 257 III StGB nicht zwingend gegeben