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Strafrecht BT 1 (Fach) / Raub und räuberische Delikte§ 249, 250, 251, 252, 253, 255, 316a (Lektion)
Def.
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- Wie sieht der Tatbestand des Raubes, § 249 StGB aus? 1. Fremde bewegliche Sache 2. Wegnahme 3. Qualifiziertes Nötigungsmittel 4. Vorsatz 5. Finalität 6. Zueignungsabsicht
- Welches Hauptproblem stellt sich bei der Prüfung des Punktes "Bruch" in § 249 StGB? Abgrenzung von Raub, § 249 StGB zu (räuberischer) Erpressung, § 253 (§ 255 StGB) StGB.
- Was ist bei dem Nötigungsmittel i.S.d. § 249 StGB zu beachten? Es muss qualifiziert sein.
- Welche qualifizierten Nötigungsmittel in § 249 StGB sind hier erfasst? a) Gewalt gegen Personen b) Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben
- Was kann in "Drohung mit gegenwärtiger Gefahr" in § 249 StGB problematisch sein? Wenn der Bedrohte nicht der Genötigte ist.
- Was bedeutet Finalität i.S.d. § 249 StGB? Der Täter muss nötigen, um wegzunehmen.
- Was könnte im Rahmen der Finalität bei § 249 StGB problematisch werden? Raub durch Unterlassen.
- Welche Auffassungen werden zum Problem der Abgrenzung des Raubes von der (räuberischen) Erpressung vertreten? - BGH: Äußeres Erscheinungsbild; bei §§ 253, 255 StGB genügt ein Handeln, Dulden, Unterlassen; Spezialität- hL: innere Willensrichtung des Opfers; bei §§ 253, 255 StGB: Vermögungsverfügung; Exklusivität
- Wie argumentiert der BGH, der bei der Abgrenzung des Raubes von der (räuberischen) Erpressung auf das äußere Erscheinungsbild abstellt? - Bessere Nachweisbarkeit- Wortlaut, § 253 StGB- Vermeidung von Srafbarkeitslücken
- Wie argumentiert die herrschende Lehre, die bei der Abgrenzung des Raubes von der (räuberischen) Erpressung auf die innere Willensrichtung des Opfer abstellt? - Strukturgleichheit zu § 263 StGB- Systematik- Wertungswiderspruch zu § 248b StGB
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- Erkläre den Wertungswiderspruch zu § 248b StGB in der Problematik der Abgrenzung des Raubes von der (räuberischen) Erpressung! Gebrauchsanmaßung ist straffrei, außer bei dem Gebrauch von Pkw und Fahrrädern. Verschafft man sich oder einem Dritten einen Gegenstand, den man später zurückbringen möchte, durch ein Nötigungsmittel, ist das kein Raub. Deshalb kann es in der Wertung auch keine räuberische Erpressung sein, weil man sonst diese Straflosigkeit umgehen würde.
- Was setzt das Problem, wenn der Bedrohte nicht gleich der Genötigte ist, für die Erfüllung der Tatbestände der §§ 240, 249, 253, 255 StGB voraus? Näheverhältnis.
- Welche Ansichten werden zum dem Problem, dass der Bedrohte im Rahmen der §§ 240, 249, 253, 255 StGB nicht der Genötigte ist, vertreten, was für ein Näheverhältnis gegeben sein muss? - aA: i.S.d. § 35 StGB- hM: Genötigter muss sich für das Schicksal des Bedrohten verantwortlich fühlen
- Wie argumentiert die Ansicht, die in der Problematik, dass der Bedrohte nicht der Genötigte ist, ein Näheverhältnis i.S.d. § 35 StGB für die Erfüllung des Tatbestandes fordert? Nötigungsdelikte sonst uferlos.
- Wie argumentiert die herrschende Meinung, die in der Problematik, dass der Bedrohte nicht der Genötigte ist, ein Verantwortungsgefühl des Genötigten für das Schicksal des Bedrohten als ein Näheverhältnis für ausreichend ansieht? - Wortlaut- Strafbarkeitslücke vermeiden
- Welche Auffassungen werden zu dem Problem vertreten, ob Raub durch Unterlassen möglich ist? - hL: (-)- BGH: (+)
- Wie argumentiert die herrschende Lehre, die die Möglichkeit des Raubes durch Unterlassen verneint? - Wortsinn "Gewalt"- Entsprechensklausel, § 13 I StGB a.E.
- Wie argumentiert der BGH, der die Möglichkeit eines Raubes durch Unterlassen bejaht? Vermeidung von Zufallsergebnissen, je nachdem wann der Wille zur Wegnahme gefasst wird.
- Woraus besteht der Tatbestand des schweren Raubes, §§ 249, 250 StGB? 1. Grundtatbestand, § 249 StGB2. Qualifikation, § 250 StGB
- Was setzt § 250 I Nr. 1a StGB voraus? Waffe, gefährliches Werkzeug.
- Was setzt § 250 I Nr. 1c StGB voraus? Eine Person muss in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung gebracht werden, also eine Gefahr für eine über den Normalfall hinausgehende Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit.
- Welche Voraussetzungen hat § 250 II Nr.1 StGB? - Waffe - Gefährliches Werkzeug - Verwenden
- Wie wird "Gefährliches Werkzeug" i.S.d. §§ 249, 250 StGB definiert? Definition aus § 224 StGB.
- Was bedeutet verwenden i.S.d. § 250 II Nr. 1 StGB? Als Nötigungsmittel einsetzen
- Wann ist § 250 II Nr. 3a StGB gegeben? - Immer, wenn ein Fall des § 226 StGB vorliegt - Auch bei jedem längerem Krankenhausaufenthalt oder längerer Arbeitsunfähigkeit (1 Woche)
- Was setzt § 250 II Nr. 3b StGB voraus? Eine (konkrete) Gefahr des Todes.
- Woraus besteht der Tatbestand des Raubes mit Todesfolge, §§ 249, 251 StGB? 1. Grundtatbestand, § 249 StGB2. Erfolgsqualifikation, § 251 StGB
- Was setzt die Erfolgsqualifikation, § 251 StGB voraus? a) Todb) Kausalitätc) Gefahrspezifischer Zusammenhangd) Leichtfertigkeit bezüglich des Eintritts der Erfolges
- Was bedeutet Leichtfertigkeit? (251) Grobe Fahrlässigkeit; dem Täter muss sich aufdrängen, dass der Erfolg eintreten wird.
- Woraus setzt sich der Tatbestand des räuberischen Diebstahls, § 252 StGB zusammen? 1. Vortat2. Auf frischer Tat betroffen3. Qualifiziertes Nötigungsmittel4. Vorsatz5. Beutesicherungsabsicht(6. Qualifikationen, §§ 250, 251 StGB)
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- Was ist die Vortat i.S.d. § 252 StGB? Ein vollendeter, aber nicht beendeter Diebstahl muss vorliegen.
- Wann ist ein Diebstahl vollendet, wann beendet? Vollendet bei Wegnahme, beendet mit endgültiger Sicherung der Beute.
- Wann ist eine frische Tat im Rahmen des § 252 StGB gegeben? Wenn der Täter bei oder alsbald nach Vollendung der Wegnahme am Tatort oder in dessen unmittelbarer Nähe wahrgenommen wird.
- Was ist bei "Betreffen" im Rahmen des räuberischen Diebstahls problematisch? Das Zuvorkommen durch schnelles Zuschlagen.
- Was versteht man unter der Beutesicherungsabsicht? Täter muss gerade deswegen handeln, um sich im Besitz der Beute zu erhalten.
- Wann liegt die Beutesicherungsabsicht nicht vor? Wenn der Täter nur seine "nackte Haut" retten oder der Ergreifung zuvorkommen möchte.
- Welche Auffassungen werden in der Problematik des Zuvorkommen durch schnelles Zuschlagen vertreten, ob räuberischer Diebstahl vorliegt? - aA: (-)- hM: (+)
- Wie argumentiert die Ansicht, die bei einem Zuvorkommen durch schnelles Zuschlagen die räuberische Erpressung verneint? Wortsinn im Hinblick auf Art. 103 II GG
- Wie argumentiert die herrschende Meinung, die bei einem Zuvorkommen durch schnelles Zuschlagen eine räuberische Erpressung bejaht? Identischer Unrechtsgehalt.
- Woraus besteht der Tatbestand der (räuberischen) Erpressung, §§ 253, 255 StGB? 1. (Qualifiziertes) Nötigungsmittel2. Abgenötigtes Opferverhalten3. Vermögensnachteil4. Vorsatz5. Bereicherungsabsicht
- Was kann bei dem (qualifizierten) Nötigungsmittel der §§ 253, 255 StGB problematisch werden? Wenn die Person des Bedrohten nicht gleich der Person des Genötigten ist.
- Welches Problem kann sich bei dem abgenötigten Opferverhalten im Rahmen der §§ 253, 255 StGB stellen? Abgrenzung des Raubes, § 249 StGB zur (räuberischen) Erpressung, §§ 253, 255 StGB.
- Welche Besonderheit ergibt sich bei der Prüfung der Rechtswidrigkeit von § 253 StGB? Verwerflichkeitsprüfung, § 253 II StGB.
- Wie setzt sich der Tatbestand des räuberischen Angriffs auf Kraftfahrer, § 316a StGB zusammen? 1. Fahrzeugführer/Mitfahrer2. Angriff verüben auf Entschlussfreiheit, Leib oder Leben3. Ausnutzen der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs4. Vorsatz5. Absicht, einen Raub etc. zu begehen
- Definiere Fahrzeugführer! Eine Person, die das Fahrzeug in Bewegung setzt, es in Bewegung hält oder mit dem Betrieb des Fahrzeugs bzw. mit der Bewältigung von Verkehrsvorgängen beschäftigt ist.
- Welche Ausnahmen sind bei der Bewegung des Fahrzeug im Rahmen des § 316a StGB anzuerkennen? - Verkehrsbedingter Halt
- Wann liegt ein Angriff i.S.d. § 316a StGB vor? Wenn der Täter in feindeseliger Absicht auf die Rechtsgüter einwirkt.
- Welches Problem kann sich bei der Tathandlung des § 316a StGB stellen? Fahrzeug steht im Zeitpunkt des Angriffes.
- Wann liegt ein Ausnutzen der besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs i.S.d. § 316a StGB grundsätzlich vor? Im fließenden Verkehr
- Welche Ansichten werden zu dem Problem vertreten, ob ein Angriff i.S.d. § 316a StGB auch bei einem stehenden Fahrzeug möglich ist, wenn das Tatopfer erst nach Fahrtantritt zum Fahrzeugführer wird? - hL: (-)- BGH: (+)