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Strafrecht BT 1 (Fach) / Missbrauch von Scheck- und Kredtkarten 266b (Lektion)

Def.

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  • Wie wird der Tatbestand des § 266b StGB aufgebaut? 1. Tauglicher Täter 2. Tatobjekt 3. Missbrauch 4. Vermögensschaden 5. Vorsatz
  • Wer kann tauglicher Täter im Rahmen des § 266b StGB sein? Nur derjenige, dem die Karte (vom Kreditinstitut) überlassen wurde.
  • Was sind Tatobjekte des § 266b StGB? - Scheckkarten - Kreditkarten.
  • Fällt die EC-Karte auch in den Begriff der Kreditkarten bei § 266b StGB? Ja.
  • Wann fallen Kreditkarten in den Tatbestand des § 266b StGB? - Drei-Partner-System - POS-System
  • Erläutere Drei-Partner-System im Rahmen des § 266b StGB! Es gibt einen Täter, der in einer vertraglichen Beziehung zum kartenausgebenden Institut steht. T geht bei einem dritten (Händler) einkaufen. Zwischen Händler und Kreditinstitut besteht ein Garantievertrag
  • Erläutere POS-System im Rahmen des § 266b StGB! Man bezahlt innerhalb des Drei-Partner-Systems mit PIN.
  • Welches System fällt nicht in den Tatbestand des § 266b StGB? Warum nicht? POZ-System (Lastschriftverfahren); es gibt keine Garantie.
  • Worauf ist bei der Strafe in § 266b StGB zu achten? Strafantrag, § 266b II iVm. § 248a StGB.
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