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Jura Strafrecht AT II (Fach) / Schuld (Lektion)

Def.

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  • Wie kann man die Irrtümer über Rechfertigungsgründe systematisch unterteilen? - Erlaubnisirrtümer- Erlaubnistatbestandsirrtümer.
  • Was sind Erlaubnisirrtümer? Wertungsirrtümer, d.h. der Täter hat den Sachverhalt verstanden, aber er wertet ihn rechtlich falsch.
  • Welche Unterfälle von Erlaubnisirrtümern kann man unterscheiden? - Erlaubnisexistenzirrtum- Erlaubnisgrenzirrtum.
  • Was ist der Erlaubnisexistenzirrtum? Der Täter glaubt an die Existenz eines Erlaubnissatzes/Rechtfertigungsgrundes, den es tatsächlich nicht oder nicht mehr gibt.
  • Wie wird der Erlaubnisexistenzirrtum gelöst? Nach ganz herrschender Meinung ist dies ein Unterfall des Verbotsirrtums, der nach § 17 StGB gelöst wird. Zu prüfen ist dann, ob der Irrtum vermeidbar gewesen wäre.
  • Was ist eine Erlaubnisgrenzirrtum? Der Täter kennt den Erlaubnissatz/Rechtfertigungsgrund, überschreitet aber dessen Grenzen.
  • Wie wird der Erlaubnisgrenzirrtum gelöst? Nach herrschender Meinung ist dies ein Unterfall des Verbotsirrtums, der nach § 17 StGB gelöst wird. Auf die Vermeidbarkeit ist zu achten.
  • Was ist ein Erlaubnistatbestandsirrtum? Ein Sachverhaltsirrtum, d.h. der Täter stellt sich Umstände vor, die - wären sie gegeben - ihn rechtfertigen würden.
  • Was ist beim Erlaubnistatbestandsirrtum zu prüfen? Ob die tatsächlichen Voraussetzungen eines Rechtfertigungsgrundes auf Basis der Vorstellung des Täters vorliegen.
  • Was ist beim Erlaubnistatbestandsirrtum problematisch? Die Rechtsfolge.
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  • Wie kann die Prüfung eines Erlaubnistatbestandsirrtums dargestellt werden? - Ausführliche Version- Kurze Version
  • Was wird bei der ausführlichen Version geprüft? I.VoraussetzungenII. Rechtsfolge
  • Was setzt die ausführliche Version bei der Prüfung des Erlaubnistatbestandsirttums voraus? Der Sachverhalt, den sich der Täter vorstellt, ist insofern zu prüfen, ob dieser einen Rechtfertigungsgrund ausmacht.
  • Welche Ansichten werden zu der Rechtsfolge des Erlaubnistatbestandsirrtums vertreten? - Vorsatztheorie- Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen- Unrechtstheorie- Eingeschränkte Schuldtheorie- Strenge Schuldtheorie.
  • Was besagt im Rahmen des Erlaubnistatbestandsirrtums die Vorsatztheorie? Das Unrechtsbewusstsein gehört zum Vorsatz, § 16 I 1 StGB ist anzuwenden, der Tatbestandsvorsatz entfällt.
  • Was besagt die Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen? Es gibt Tatbestand und Schuld, die Rechtfertigungsgründe sind negative Tatbestandsmerkmale, § 16 I 1 StGB findet Anwendung, der Tatbestandsvorsatz entfällt.
  • Was besagt die Unrechtstheorie? Der Täter hat keinen Vorsatz im Hinblick auf das verwirklichte Unrecht, § 16 I 1 StGB ist analog heranzuziehen, Vorsatzunrecht und damit Rechtswidrigkeit entfallen.
  • Warum kann nach der Unrechtstheorie beim Erlaubnistatbestandsirrtum § 16 I 1 StGB analog herangezogen werden? § 16 I 1 StGB regelt den Vorsatz bezüglich der tatbestandlichen Regelungen, das Problem bezieht sich aber auf die Rechtswidrigkeit.
  • Was besagt die eingeschränkte Schuldtheorie? Das Unrechtsbewusstsein, das zur Schuld gehört, wird über § 16 I 1 StGB analog geregelt, die Vorsatzschuld entfällt dadurch.
  • Was besagt die strenge Schuldtheorie? Der Irrtum über Rechtfertigungsgründe ist immer ein Verbotsirrtum, der wird über § 17 StGB geregelt. Die Schuld entfällt nur, wenn der Irrtum unvermeidbar war.
  • Wie kann die Prüfung des Erlaubnistatbestandsirrtum kurz aufgebaut werden? I.Voraussetzungen II. Rechtsfolge 1.§ 16 I 1 StGB (analog) 2.§ 17 StGB.
  • Welches Argument kann man für die erste Ansicht in der Kurzversion anführen? (Erlaubnistatbestandsirrtum) Es handelt sich bei dem Erlaubnistatbestandsirrtum um einen Sachverhaltsirrtum, der Vorsatz entfällt.
  • Welches Argument kann man für die zweite Ansicht in der Kurzversion anführen? Der Erlaubnistatbestandsirrtum ist ein Irrtum über Rechtfertigungsgründe, solche müssen immer über § 17 StGB gelöst werden.
  • Wie wird der Notwehrexzess, § 33 StGB aufgebaut? I. NotwehrlageII. NotwehrhandlungIII. Notwehrwille
  • Was ist bei der Prüfung der Gegenwärtigkeit problematisch? (Notwehrexzess) Extensiver Notwehrexzess.
  • Was ist bei der Notwehrhandlung des § 33 StGB zu prüfen? 1.Überschreitung der Notwehr2.Gebotenheit3.Verwirrung/Furcht/Schrecken
  • Wie wird die Überschreitung der Notwehr noch genannt? Intensiver Notwehrexzess.
  • Was ist der intensive Notwehrexzess? Der Täter verteidigt sich bei bestehender Notwehrlage, geht aber über das erforderliche Maß hinaus.
  • Wann wird das Problem des extensiven Notwehrexzess relevant? Wenn der Angriff noch nicht oder nicht mehr gegenwärtig ist.
  • Welche Ansichten werden zu dem Problem vertreten, ob der extensive Notwehrexzess von § 33 StGB erfasst wird? - aA: (+)- hM: (-)
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  • Wie argumentiert die Ansicht, die den extensiven Notwehrexzess von § 33 StGB erfassen will? Wortlaut des § 33 StGB: "Grenzen", damit seien auch die zeitlichen Grenzen gemeint.
  • Wie argumentiert die herrschende Meinung, die den extensiven Notwehrexzess von § 33 StGB nicht erfassen will? - Wortlaut des § 33 StGB: "Überschreitung" kann nur die Überschreitung der Erforderlichkeit der Notwehr meinen- Historie: Gesetzgeber wollte ausdrücklich nur den intensiven, nicht den extensiven Notwehrexzess von § 33 StGB erfasst haben.
  • Wie baut man den entschuldigenden Notstand, § 35 StGB, auf? I. NotstandslageII. NotstandshandlungIII. Notstandswille
  • Woraus besteht die Notstandslage des § 35 StGB? 1. Gefahr2. Gegenwärtig
  • Was ist bei der Gefahr im Rahmen des § 35 StGB zu beachten? a) Bestimmtes Rechtsgutb) Bestimmter eingeschränkter Personenkreis
  • Was wird in der Gegenwärtigkeit einer Gefahr im Rahmen des § 35 StGB auch erfasst? Dauergefahren.
  • Was setzt die Notstandshandlung des § 35 StGB voraus? 1. Erforderlichkeit2. Zumutbarkeit
  • Wo wird die Zumutbarkeit im Rahmen des § 35 StGB geregelt? § 35 I 2 StGB.
  • Wann kann der übergesetzliche Notstand nicht geprüft werden? Wenn Notstand, § 34 StGB, oder der entschuldigende Notstand, § 35 StGB greifen.
  • Was setzt der übergesetzliche Notstand voraus? I. NotstandslageII. NotstandshandlungIII. Notstandswille
  • Woraus besteht die Notstandslage des übergesetzlichen Notstandes? 1. Gefahr für ein hochrangiges Rechtsgut2. Gegenwärtig
  • Wie wird die Prüfung der Notstandshandlung des übergesetzlichen Notstandes aufgebaut? 1. Erforderlichkeit2. Interessenabwägung3. Eingriffsgut unrettbar verloren
  • Inwiefern unterscheidet sich die Prüfung der Interessenabwägung des übergesetzlichen Notstandes von der des § 34 StGB? Auf ein quantitatives Überwiegen ist abzustellen.
  • Welche Arten der Schuldfähigkeit sind im StGB geregelt? - Schuldunfähigkeit des Kindes- Generelle Schuldunfähigkeit, § 20 StGB
  • Wo ist die Schuldunfähigkeit des Kindes geregelt? § 19 StGB.
  • Wo sind die Fälle der generellen Schuldunfähigkeit abschließend geregelt? im Tatbestand des § 20 StGB.
  • Was kann im Rahmen der Schuldunfähigkeit problematisch werden? Actio libera in causa.
  • Welche Ansichten werden zu dem Problem vertreten, ob die actio libera in causa anwendbar ist? - aA: (-)- aA: Ausnahmemodell (+)- aA: Werkzeugmodell (+), nur bei mittelbarer Täterschaft- hM: Tatbestandsmodell (+), nur bei nicht verhaltensgebundenen Delikten
  • Wie argumentiert die Ansicht, die die Anwendbarkeit der a.l.i.c. verneinen. - Verweis auf das Bestimmtheitsgebot, Art. 103 II GG- Existenz des § 323a StGB
  • Wie argumentiert das Ausnahmemodell, das die Anwendbarkeit der a.l.i.c. bejaht? Gewohnheitsrechtlich anerkannte Ausnahme.