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Jura Strafrecht AT (Fach) / Obj. Zurechnung (Lektion)

Definitionen

Diese Lektion wurde von Bockfuss erstellt.

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  • Wann ist eine rechtlich relevante Gefahr nicht gegeben? - Sozialadäquates Verhalten- Risikoverringerung
  • Wann wird eine rechtlich relevante Gefahr bei der objektiven Zurechnung nicht realisiert? - Eingriffe Dritter- Selbstgefährdung des Opfers- Atypischer Kausalverlauf
  • A begibt sich mit einer leichten Erkältung in eine Menschenmenge. Objektive Zurechnung? Nein; Arg.: sozialdäquates Verhalten.
  • Nenne ein Beispiel für eine Risikoverringerung! Man setzt das Risiko einer Kopfverletzung durch seinen Eingriff in das Geschehen auf eine Schulterverletzung herab.
  • Was ist ein atypischer Kausalverlauf? Etwas passiert, das außerhalb der normalen Lebenswahrscheinlichkeit liegt.
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