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Jura Strafrecht AT (Fach) / Obj. Zurechnung (Lektion)
Definitionen
Diese Lektion wurde von Bockfuss erstellt.
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- Wann ist eine rechtlich relevante Gefahr nicht gegeben? - Sozialadäquates Verhalten- Risikoverringerung
- Wann wird eine rechtlich relevante Gefahr bei der objektiven Zurechnung nicht realisiert? - Eingriffe Dritter- Selbstgefährdung des Opfers- Atypischer Kausalverlauf
- A begibt sich mit einer leichten Erkältung in eine Menschenmenge. Objektive Zurechnung? Nein; Arg.: sozialdäquates Verhalten.
- Nenne ein Beispiel für eine Risikoverringerung! Man setzt das Risiko einer Kopfverletzung durch seinen Eingriff in das Geschehen auf eine Schulterverletzung herab.
- Was ist ein atypischer Kausalverlauf? Etwas passiert, das außerhalb der normalen Lebenswahrscheinlichkeit liegt.
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