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Psy (Fach) / Modul 18_A (Lektion)

Rechtliches und so. PsychKGs

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  • fünf Rechtsgebiete, die für die Arbeit des Psychologen relevant sind (1) Zivilrecht (Privatrecht)– regelt alle privaten Rechtsverhältnisse– Durchsetzung von privaten Ansprüchen, z.B. Zahlungspflicht aus Behandlungsvertrag– Gesetze:      • Bürgerliches Gesetzbuch (= BGB) • Zivilprozessordnung (= ZPO) => Zeugnisverweigerungsrecht (2) Strafrecht– Bestrafung von schuldhaften Handlungen, die Rechtsgüter (z.B. Leben, Gesundheit, Privatsphäre) verletzen.– Gesetze:       • Strafgesetzbuch (= StGB) => Verletzung von Privatgeheimnissen • Strafprozessordnung (= StPO) => Zeugnisverweigerungsrecht (3) Verwaltungsrecht– Entscheidungen der Behörden gegenüber dem Bürger. Die Entscheidungen der Behörden werden durch die Verwaltungsgerichte kontrolliert.– Gesetze:            • Verwaltungsverfahrensgesetz (= VwVfG) • Psychotherapeutengesetz • Sozialgesetzbuch V (= SGB V) • Verwaltungsgerichtsordnung (= VwGO) (4) Verfassungsrecht(5) Europarecht (EU-Recht)
  • Was ist unter „Ausübung der Heilkunde“ zu verstehen? Geben Sie die gesetzlichen Grundlagen an ·       Ausübung von Heilkunde im Sinne von §1HeilPraktikerGesetz ist jede berufsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienst von anderen ausgeübt wird.
  • Wer ist verantwortlich für die rechtliche Regelung der psychotherapeutischen Berufsausübung?   die Regelungen der beruflichen Tätigkeit von Angehörigen eines Heilberufs nach Erteilung der Approbation gehört in die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz der Länder dieses »Berufsrecht« ist in den einzelnen Bundesländern in sog. »Kammer- und Heilberufsgesetzen« geregelt die jeweiligen Heilberufskammern haben Selbstverwaltungsrecht  
  • Geben Sie vier zulässige Berufsbezeichnungen an, die ein Heilpraktiker (beschränkt auf Psychotherapie) auf sein Praxisschild schreiben darf. – Heilpraktiker beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie – Heilpraktiker für Psychotherapie – Heilpraktiker nur für Psychotherapie – Heilpraktiker (Psychotherapie)   - keine bundeseinheitlichen allgemeinen Richtlinien - Bundesland spezifisch - Infos dazu gibt es bei Gesundheitsamt
  • Nennen Sie vier gesetzliche Grundlagen, die für die Schweigepflicht des Psychologen relevant sind Verfassung: ·       Rechtsgrundlage: allgemeines Persönlichkeitsrecht des Patienten bzw. Recht auf informationelle Selbstbestimmung gemäß Art. 2 GG   Datenschutzgesetz: ·       Schweigepflicht als Konsequenz des umfassenden Schutzes privater Informationen ·       Grundsatz Datenerhebung, Datenspeicherung und Datenweitergabe nur soweit erforderlich   Zivilrecht: ·       Nebenpflicht des Behandlungsvertrages gem. §241 Abs. II BGB ·       der Umfang der Pflicht kann im Vertrag (begrenzt) verändert werden
  • Unter welchen Bedingungen kann eine Verletzung der Schweigepflicht gerechtfertigt sein? Ein Geständnis, ob strafrechtlich relevant oder nicht (!), stellt immer ein Geheimnis i. S. des § 203 Abs. 1 StGB dar, also der Schweigepflicht. Ein Therapeut hat das Recht zur Offenbarung, ·       wenn der Patient ihn dazu ermächtigt hat (Schweigepflichtentbindung) ·       wenn es dem Schutz anderer Rechtsgüter gilt (rechtfertigender Notstand), zB zur Abwehr eines fortgesetzten schweren Missbrauchs ·       wenn der Patient ihn angreift und er sich nicht anders verteidigen kann (Angriff) Wege zum „Offenbaren“: ·       Gespräch mit Dritten ·       Unterlassung des Offenbarens (zB ein offenes Herumliegen lassen von Aufzeichnungen)    Ein therapeutisch tätiger Psychologe kann im Einzelfall zum Schutz besonders wichtiger Rechtsgüter eine Pflicht zur Offenbarung haben (§§ 138, 139 Abs. 3 StGB). -      zahlreichen geplanten schweren Straftaten, die von demjenigen, der von solchen Planungen erfährt, angezeigt werden müssen, andernfalls macht er sich strafbar -      Nichtanzeige, von Straftaten bleibt straffrei, wenn sich der Geheimnisträger „ernsthaft bemüht“ hat, den Täter (Patienten) „von der Tat abzuhalten oder den Erfolg abzuwenden“ => zB durch anonyme Anzeige - anzeigepflichtige Straftaten zb:  Mord oder Totschlag Völkermord Verbrechen gegen die Menschlichkeit Geiselnahme etc wichtig ist Unterscheidung von drohenden, geplanten Taten von bereits begangenen, die nicht anzeigepflichtig sind
  • Erläutere die problematische Sit. hinsichtlich des Offenbarungsrechts und der -pflicht an einem Beispiel. Beispiel: Pat. Freddie M. bei  Hausarzt Dr. med. B. Rhapsody in Behandlung - Arzt vor 4 Wo. HIV diagnostiziert - seit jeher versuch Pat. zu überzeugen Ehefrau Diagnose zu offenbaren - Frau ebenso Dr. R. Pat. Lösung: OLG Frankfurt (2001) sah es nicht nur als „befugtes Offenbaren“ an, sondern konstatierte sogar eine Pflicht des Hausarztes zur Offenbarung. Für das Gericht war v. a. entscheidend, dass beide Eheleute Patienten beim selben Arzt waren
  • Nennen Sie vier Aspekte, die wesentlich für die Erfüllung der Aufklärungspflicht sind. Begründen Sie Ihre Auswahl. Aspekte:     Diagnose und Art der geplanten Behandlung Behandlungsalternativen Sicherstellen das Patient alles verstanden hat Mögliche Folgen einer Nichtbehandlung und eines Behandlungsabbruches Vorraussichtliche Gesamtdauer     Begründung:     Transparenz und Information Fehler / Verständnisfehler eliminieren Pat. Wahl ermöglichen  
  • Was ist unter „doppelter Aktenführung“ im Rahmen der Dokumentationspflicht zu verstehen?   ·       Primärdokumentation = „Krankenakte“ mit objektiven Daten ·       Sekundärdokumentation = „persönliche Aufzeichnungen“ subjektive Notizen des Behandlers   ·       subjektive Äußerungen und private Kommentare („Behandlungs-Tagebuch“) müssen von den objektiven Daten („Krankenhausakte“) getrennt werden
  • Unter welchen Bedingungen ist eine Verweigerung der Einsichtnahme des Patienten in seine Patientenakte zulässig? ·       nach Abschluss der Behandlung ist  die Einsicht des Patienten in seine Akte zu gewähren ·       Verweigerung durch den Psychotherapeuten, ob ganz oder teilweise, ist nur zulässig, wenn die Gesundheit oder das Recht Dritter gefährdet sind
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  • Wie sehen die aktuellen Regelungen zur Einsicht des Patienten in therapiebezogene Notizen des Psychologen aus? Grundsätzlich ja, aber...   die Einsicht darf verweigert werden, wenn Patienten, Therapeuten oder Dritten Schaden dadurch entsteht Verweigerung ist dem Patienten gegenüber zu begründen
  • Erläutern Sie die Ursachen für die Entstehung von Missbrauchssituationen zw. Therapeut und Patient   wichtigste Ursache: Missbrauch des Abhängigkeitsverhältnisses durch Therapeuten durch entstandene und nötige Vertrauensbeziehung zwischen Patient und Therapeut, lässt Patient Selbstschutz, sowie Barrieren und Hemmungen des Alltags fallen es entsteht ein strukturelles Abhängigkeitsverhältnis mit ungleichen Macht- und Ohnmachtspositionen  strukturelles Machtgefälle durch Wissen und Position   weitere Ursache: Charakter des Therapeuten (bspw. Narzissmus)  
  • Welche empirischen Befunde liegen zu den Folgen von Missbrauch im Rahmen der Therapie vor? ·       Belastungswert liegt nahe denen von Folteropfern ·       Verunsicherung im Bindungsverhalten ·       traumatische Bindung an Täter, durch Angst und Verwirrung (Täter wird als mächtig und schutzgebend gesehen) ·       Sekundärtraumatisierung der Personen und des Instituts das mit dem Ereignis in Verbindung steht ·       bei nicht Heilung oder nicht Überwindung des Traumas kann es unter anderem kommen zu:   Opferidentität Suchtverhalten Depression Suizid Beziehungsstörungen Therapieunfähigkeit   ·       Therapeut:   Berufsverbot Einzug Approbation Schadensersatzzahlungen  
  • Beschreiben Sie drei Maßnahmen der Sekundärprävention von sexuellen Übergriffen in der Psychotherapie und begründen Sie deren potentielle Wirksamkeit Öffentlichkeitsarbeit ·       Aufklärung der allgemeinen Öffentlichkeit, Fachleuten, Behörden, privaten und öffentlichen Instituten ·       allgemeinen Zugangs für mögliche Betroffene zu Informationen und Beratungsstellen ermöglichen ·       Tabuisierung durchbrechen   Wirksamkeit: ·       durch Enttabuisierung fühlen sich Täter weniger sicher  ·       die Scham Hilfe in Anspruch zu nehmen wird durch öffentliches Interesse und Aufklärung der Allgemeinheit gesenkt ·       mögliche Opfer werden Aufmerksamer auf erste Anzeichen, reagieren und wissen richtig zu reagieren ·       Öffentlichkeit wird Aufmerksamer bei möglichen Anzeichen von Missbrauch   Ausbildung für Folgetherapie ·       Ausbildung von Therapeuten in allen Methoden für die Folgetherapie erforderlich ·       52% aller Psychotherapeuten haben mind. ein Opfer von Missbrauch im therapeutischen Kontext in Behandlung ·       50% der Folgetherapien gelten als gescheitert, da Mangel an adäquater Ausbildung ·       in Deutschland zwei Positionen vertreten zur Behandlung, Psychoanalytisch andererseits Traumatherapie   Wirksamkeit: ·       bei intensiverer Ausbildung und spezialisiertem Wissen ist von Wirksamkeit definitiv auszugehen bzw. vom Sinken des Prozentsatzes der gescheiterten Folgetherapien   Täterberatung ·       Beratungs- und Behandlungsangebote bzw. Rehabilitationsangebote für Täter ·       Täter soll aus Missbrauchsdynamik geführt werden ·       neben Supervision, ist bei der charakterlichen Definition von Tätern eine neuerliche Eigentherapie von Nöten und anzubieten   Wirksamkeit: ·       durch Beratung, Aufklärung und Therapie des Täters kann möglicher Missbrauch und weiterer unterbunden werden ·       erfolgreiche Erfahrungen liegen aus den USA vor ·       die Möglichkeit sich auch als Täter Hilfe suchen zu können kann im Sinne der Prävention nutzen
  • Nennen und begründen Sie fünf Merkmale für die Effektivität von Beratungsangeboten bei Missbrauch. 1.     Beratungsangebot muss die Verfestigung der Opferidentität verhindern können 2.     niederschwellige Verfügung (kein großer Aufwand für Betroffene nötig um Beratung zu erhalten) 3.     anonyme Anfragen möglich (da kein Vertrauen von Seiten des Pat., Scham) 4.     kostenfreie Beratung (Angst vor finanzieller Ausbeutung, kein Vertaruen) 5.     unabhängiges Beratungsangebot (neben Misstrauen gegenüber Berufsgruppe auch gegen Institute)
  • Behandlungsvertrag zustande. Worin besteht der Unterschied zw. einem Dienst- und Werkvertrag? Dienstvertrag (Behandlungsvertrag): -        Verpflichtung des Therapeuten zur Dienstleistung auf med. Gebiet -        Patient verpflichtet sich zur Zahlung der vereinbarten Vergütung -        Leistung des Therapeuten, wenn mangelhaft kann Schadensersatz gefordert werden -        Erg. des Vertrages spielt keine Rolle. Man hat Anspruch auf Behandlung aber nicht auf Heilung -        Fehlerfrei Leistung, aber kein Erfolg   -        das Ergebnis ist sekundär, die Behandlung primär und ohne Erfolgsgarantie   Werkvertrag (zb Gutachten) -        Vertrag hat Ergebnis zum Ziel -        Erst nach der Erbringung der Leistung erfolgt die Zahlung -        Üblicherweise Festpreise -        aufgebrachte Arbeitszeit spielt keine Rolle -        ist  Leistung nicht zufriedenstellend hat Kunde Berechtigung zur Teilzahlung -        Ergebnis zählt, erst Leistung dann Zahlung
  • Welche Haupt- und Nebenpflichten ergeben sich aus einem Behandlungsvertrag, der als Dienstvertrag abgeschlossen ist, für den Therapeuten und den Patienten? Hauptpflichten -        Therapeuten: Erbringen der Dienstleistung auf medizinischem Gebiet -        Patienten: Verpflichtung zur Zahlung der vereinbarten Vergütung -       bei mangelhafter Leistung des Therapeute, ist dieser Haftbar und Pat. hat Schadensersatzanspruch   Nebenpflichten -      Auf Therapeutischer Seite: o   Verkehrssicherungspflicht o   Einsichts- und Auskunftsgewährung o   Schweigepflicht o   Dokumentationspflichten o   Pflicht zur ordnungsgemäßen Abrechnung   -      Auf der Seite der Patienten: o   Pflicht, vereinbarte Termine einzuhalten o   Pflicht, sich nicht behandeln zu lassen, wenn er an einer ansteckenden Krankheit leidet o   Pflicht des ordnungsgemäßen Verhaltens gegenüber Praxisinhaber und Personal
  • In unserem Rechtssystem gibt es 2 Gesetze, die für psychisch Kranke vorgesehen sind. (a) Nennen Sie beide Gesetze und deren Ziele. Betreuungsgesetz Unterbringungsgesetz Möglichkeit gegen den Willen eines Patienten zu handeln um Schäden für ihn selbst und andere zu vermeiden   Patient mit Psychose oder anderen schwerer psychischen Krankheiten bei fehlen von Krankheitseinsicht   - gesetzlicher Vertreter wird unterstützt - es geht um Vormundschaft und Pflege Einweisung des Patienten gegen seinen Willen in eine geschlossene psychiatrische Klinik   wenn er an einer psy. Krankheit leidet oder an einer krankheitswertigen psy. Störung   und darüber hinaus eine Gefahr für sich und die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt   Bundeslandspezifische Regelungen  
  • Unter welchen Voraussetzungen kommen Unterbringungs- bzw. Betreuungsgesetzt zur Anwendung? Voraussetzungen Betreuungsgesetz: ·       Vorliegen einer psychischen Krankheit oder körp., geistiger, seelischer Behinderung, als deren Folge der Betroffene seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht besorgen kann ·       Betreuung erst nach psychiatrischer Begutachtung möglich ·       Betreuung erfolgt nur dann, wenn Angelegenheiten nicht durch Bevollmächtigten oder andere Hilfen (Familie) geleistet werden kann   Vorrausetzung Unterbringungsgesetz: ·       Vorliegen einer psychischen Krankheit oder krankheitswertigen psychischen Störung ·       Vorliegen von Eigen- und Fremdgefährdung (darstellen einer Gefahr für Sicherheit und Ordnung)
  • Nenne Sie 2 Gemeinsamkeiten des Unterbringungs- und des Betreuungsgesetzes. ·       muss eine psychische Erkrankung zugrunde liegen ·       Betroffene müssen nachweislich eine Gefahr für sich selbst u/o andere darstellen
  • Welches Gesetze sollte bevorzugt werden, wenn eigentlich beide, also Betreuungs- und Unterbringungsgesetz, anwendbar wären? Begründen. ·       Betreuungsgesetz ·       Begründung   = da das Betreuungsgesetz mehr als das Unterbringungsgesetz die Bedürfnisse des Patienten berücksichtigt!
  • Wodurch unterscheidet sich die öffentlich-rechtliche von der zivilrechtlichen Unterbringung? Öffentlich-rechtliche Unterbringung (Unterbringung nach Unterbringungsgesetz) -        Handeln nach den Vorschriften des Unterbringungsgesetzes nach BGB des jeweiligen Landes -        auf Antrag der zuständigen Verwaltungsbehörde à richterliche Anordnung   Zivilrechtliche Unterbringung (Unterbringung nach Betreuungsgesetzt): -        durch den mit entsprechenden Aufgabenkreis ausgestatteten Betreuer, mit Genehmigung des Betreuungsgerichts -        Grundsätzlich vor der Entscheidung des Betreuers -        Nur mit speziellen Ausnahmen, Genehmigung nachträglich einholen
  • Was bedeutet „Bestellung einer Betreuung“ im Rahmen des Betreuungsgesetzes?   wenn psychisches Gutachten eingeholt wenn zu betreuende Bereiche begutachtet wenn in Absprache mit der zubetreuuenden (volljährigen) Person geklärt ist wer Betreuer sein soll kann ein Betreuer selbst oder über eine zuständige Behörde bestellt werden   ·