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Recht (Fach) / Fachbegriffe (Lektion)

Rechtsordnung: unterteilt sich in objektives Recht (Gesetze, Gewohnheitsrecht, Richterecht) und subjektives Recht (Anspruch des Einzelnen)

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  • Rechtsordnung: unterteilt sich in objektives Recht (Gesetze, Gewohnheitsrecht, Richterrecht) und subjektives Recht (Anspruch des Einzelnen) Rechtssubjekte= Rechtsfähig= natürliche Personen (Menschen) und juristische Personen (GmbH, AG...) Recht Rechte: absolute (wirken gegenüber jedermann, Eigentum, Besitz=sonstiges Recht §823 Abs.1)relative (wirken zwischen den Beteiligten)Delikt: unerlaubte Handlung Deliktfähikeit, Fähigkeit, die Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen.Schaden: unfreiwillige Vermögenseinbuße