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Fachausbildung (Fach) / Fragekatalog Selbstverwaltung (Lektion)

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  • Wer hat das Budget- und Satzungsrecht bei den SV-Trägern inne und was versteht man darunter? Von wem werdien diese Rechte beim HVB wahrgenommen? Budget- und Satzungsrecht: Generalversammlung (rechtsetzendes Organ) Budgetrecht: Jahresbericht Jahresvoranschlag Entlastung des Vorstands Zuweisung an Unterstützungsfonds Satzungsrecht: Generalversammlung beschließt Satzung des Trägers und deren Änderungen Satzung richtet sich nach Mustersatzung des HVB und steht im Stufenbau im Range einer Verordnung. Diese Rechte werden beim HVB von der Trägerkonferenz wargenommen. rechtssetzendes Organ aus Obmänner der Träger, je ein Obmann-Stellvertreter der Träger und 3 Seniorenverträger Jahresvoranschlag (Budgetrecht) Jahresbericht Satzung des HVB, Mustersatzung, -geschäftsordnung, -krankenordnung Richtlinien Zielsteuerung zur Koordinierung des Verwaltungshandelns der SV-Träger Leitbild für den HVB
  • Nennen Sie die Gründe, warum jemand nicht Versicherungsvertreter sein darf. Wann ist ein Versicherungsvertreter seines Amtes zu erntheben? Wer hat die Enthebung vorzunehmen? Keine Versicherungsvertretung bei Bediensteter eines Trägers oder HVB kein österreichische Staatsbürgerschaft keine Kureinzugehörigkeit Keine Versichertenzugehörigkeit keine Sprengelzugehörigkeit unter 18 Jahren alt Enthebung, wenn Tatsachen bekannt werden, die seine Bestellung ausschließen würden Pflichtverletzung mehr als 4 Monate ohne Mitgleidschaft in Gruppe DG  oder DN für die er bestellt wurde wichtiger persönlicher Grund (Antrag Enthebung vom Vertreter) Versicherungsvertreter können auch wärhend der 5-jährigen Amtsperiode enthoben werden. Versicherungsvertreter in Generalversammlung, Vorstand und LSt-Ausschüssen und regionalen Leistungsausschüssen werden durch den Obmann enthoben Versicherungsverteter in Kontrollversammlung durch den Vorsitzenden. Obmann, Obmannstellvertreter, Vorsitzender der Kontrollversammlung und dessen Vertreter und vorsitzender der regionalen Leistunsausschüsse durch die Aufsichtsbehörde.
  • Welche Funktion hat der Beirat bei den SV-Trägern? Aus wievielen Mitgleidern besteht er? Nennen Sie 2 Aufgaben. Zählt der Beirat zu den Verwaltungskörpern? Beirat nimmt Angelegenheiten der Versichertengemeinschaft und deren Leistungsbezieher wahr. Versichertennahe Verwaltung soll sichergestellt werden. Bei allen Trägern außer BKK eingerichtet, aber kein Verwaltungskörper. Mitglieder per Gesetz: zw. 6 und 18 genau Anzahl in Satzung des Trägers definiert Aufgaben kann Anhörung bei Fragen von grundsätzlicher Bedeutung verlangen Anträge und Stellungsnahmen können im zuständigen Verwaltungskörper eingebracht werden kann mit Vertretern an Sitzungen der Verwaltungskörper mit beratender Stimme teilnehmen
  • Nach welchem Prinzip wird die SV verwaltet? Definieren Sie diese Verwaltungsform und nennen Sie die Ziele. Wie heißen die Verwaltungsgremien der SV-Träger? Welche Körperschaften werden noch nach diesem Prinzip verwaltet? Verwaltung durch PRinzip der Selbstverwaltung Der Staat übterträgt bestimmte Bereiche der öffentlichen Verwaltung per Gesetz an Selbstverwaltungskörper die aus direkt betroffenen Personongruppen bestehen. Staat verzichtet in diesem Bereich auf die Führung der Verwaltung. Selbstverwaltungskörper unterliegen keinem Weisungsrecht, staatliche Behörden haben aber Aufsichtsrecht. Ziele der Selbstverwaltung: Entlastung der Staatsverwaltung durch Dezentralisation Versichertennahe und sachkundige Verwaltung Stärkung des Solidaritätsbewusstseins Demokratische Verwaltungsform Lösungsorientierte Verwaltung Unbürokratische Verwaltung Entscheidungsfreudige Verwaltung Kostenbewusste Verwaltung Staat erwartet sich verantwortungsbewussten Umgang mit übertragener Einrichtung und weniger Ansprüche an seine Adresse Verwaltungsgremien der SV-Träger: Generalversammlung Vorstand Kontrollversammlung Landestellenausschüsse regionale Leistungsausschüsse Weitere Körperschaften: Kammern und Gemeinden
  • Erklären Sie die: - Entsendung von Versicherungsvertretern - Voraussetzungen, um Versicherungsvertreter zu werden - Ausschlussgründe für die Entsendung als Versicherungsvertreter Entsendung: durch gesetzliche Interessenvertreter primäre Entsendungskompetenz: geschäftsführende Organe der örtlich und sachlich zuständigen gesetzlichen Interessensvertreter Nach Mandatsergebnis der Wahlen zu satzungsgebenden Organ der Interessensvertretung auf Vorschlag der wahlwerbenden Gruppe sekundäre Entsendungskompetenz: wenn keine gesetzlichen Interessensvertreter vorhanden Gruppe DN von ÖGB Gruppe DG von BM Arbeit/Soziales bzw. BM Gesundheit - außer B-KUVG: Landeshauptmann hat Entsendungsbefugnis Voraussetzungen für Versicherungsvertreter: Österreichische Staatsbürgerschaft mind. 18 Jahre alt Kurienzugehörigkeit Versichertenzugehörigkeit Sprengelzugehörigkeit Ausschlussgründe: DN eines Trägers oder HVB
  • Wie heißen die Verwaltungskörper des Hauptverbandes? Wie setzen sich diese zusammen und welche Aufgaben obliegen diesen? Trägerkonferenz (rechtsetzendes Organ) Zusammensetzung Obmännder der Träger und je ein Stellvertreter 3 Seniorenvertreter Aufgaben Jahresvoranschlag (Budgetrecht) Jahresbericht Satzung des HVB, Mustersatzung, Musterkrankenordnung, Mustergeschäftsordnung Richtlinien Zielsteuerung zur Koordinierung des Verwaltungshandelns der Träger Leitbild des HVB Verbandsvorstand (geschäftsfürhrendes Organ) Zusammensetzung 12 Mitglieder von der Trägerkonferenz auf Vorschlag der Interessensvertretung entsandt 6 DN-Vertreter (5 AK, 1 GÖD) 6 DG-Vertreter (5 WK, 1 Landwirtschaftskammer) Aufgaben Wahrnehmung aller Aufgaben, die nicht ausdrücklich Trägerkonferenz übertragen sind Vertretung des VB nach außen
  • Welche Verwaltungskörper müssen bei einem SV-Träger eingerichtet werden? Wer führt den Vorsitz in den Verwaltungskörpern? Wie lange dauert deren Amtsdauer? Verwaltungskörper Generalversammlung Vorstand Kontrollversammlung Landesstellenausschüsse (bei dezentraler Organisation des Trägers) regionale Leistungsausschüsse (SVB) Abweichende Regelung beim Träger des österr. Notariats: Hauptversammlung, Vorstand, Rechnungsprüfer Vorsitz: Generalversammlung - Obmann bzw. Stellvertreter Vorstand - Obmann bzw. Stellvertreter Kontrollversammlung, Landesstellenausschüsse, Leistungsausschüsse: Vorsitzender Amtsdauer aller Verwaltungskörper: 5 Jahre, Nach Ablauf werden Geschäfte so lagne weitergeführt, bis neuer Körper zusammen tritt
  • Wessen Anliegen hat der Beirat bei den SV-Trägern zu vertreten und welche Rechsstellung hat er? Aus wie vielen Mitgliedern besteht der Beirat? Nennen Sie 2 Aufgaben. Bei den SV-Trägern - mit Ausnahme der BKK - ist je ein Beirat einzurichten, der die Anliegen der Versichertengemeinschaft und der Leistungsbezieher wahrnehmen soll. Der Beirat ist kein Verwaltungskörper. Anzahl der Mitglieder lt. Gesetz: zw. 6 und 18 Mitgleidern. Die genaue Anzahl lt Satzung des jeweiligen Trägers Aufgaben Er kann in Fragen von grundsätzlicher Bedeutung seine Anhörung verlangen In der Beiratssitzung beschlossene Anträge und Stellungnahemn können im zuständigen Verwatlungskörper eingebracht werden Verterer des Beirates sind berechtigt, an Sitzungen der Verwaltungskörper mit beratender Stimme teilzunehmen
  • Versicherungsvertreter, Beiratsmitglieder der SV-Träger - wie erfolgt deren Bestellung? Beiratsmitglieder: aus folgenden Personengruppen Vertreter der Pensions- bzw. Rentenbezieher Vertreter der Pflichtversicherten Vertreter von Leistungsbeziehern nach dem Budnespflegegeldgesetz im Bereich des ASVG: Vertreter der Dienstgeber Die Beiratsmitglieder werden von der Generalversammlung des jeweiligen SV-Trägers auf Vorschlag von Vereinen, welche die Interessen oben genannter Personengruppen vertreten, bestellt. Versicherungsvertreter: primäre Entsendungskompetenz Versicherungsvertreter werden von den geschäftsführenden Organen der örtlich und sachlicht zuständigen gesetzlichen Interessenvertretungen der DN (zB AK) und der DG bzw. der selbstständigen Erwerbstätigen (zB WKO) in die Verwaltungskörper entsendet.  Nach Mandatesergebnis der Wahlen zu satzungsgebenden Organ der Interessensvertretung auf Vorschlag der wahlwerbenden Gruppe sekundäre Entsendungskompetenz bestehen keine gesetzlichen Interessenvertreungen, so sind die Versicherungsvertreter: aus der Gruppe der DN vom ÖGB aus der Gruppe der DG vom BM für Arbeit, Soziales und Kosumentenschutz bzw. vom BM für Gesundheit zu entsenden. Ausnahme: B-KUVG  - Landeshauptmann hat die Entsendunsbefugnis in seiner Funktion als Dienstgeber
  • Über welche Verwaltungskörper verfügt die Pensionsversicherungsanstalt? Wie setzen sich diese Verwaltungskörper zusammen? Welche Aufgaben haben die einzelnen Verwaltungskörper wahrzunehmen? Hauptversammlung - 2/3 DN, 1/3 DG Budgetrecht Jahresvoranschlag Jahresbericht Entlastung Vorstand Zuweisung Unterstützungsfonds Satzungsrecht Beschluss und Änderung der Satzung Vorstand - 2/3 DN, 1/3 DG Geschäftsführung Landesstellenausschüsse - 2/3 DN, 1/3 DG Geschäftsführung hinsichtlich der den LSTA zugewiesenen Aufgaben Kontrollversammlung - 1/3 DN, 2/3 DG Überwachung der gesamten Gebarung Prüfung Buch- und Kassenfürhugn udn Rechnungsabschluss Zustimmung zu wichtigen Beschlüssen des Vorstands
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