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Wiso Steuerfachangestellte (Fach) / Vollmacht (Lektion)
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- Prokura - Umfang § 49 HGB Alle Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt. AUSNAHME! Geschäfte mit besonderer Ermächtigung: - Grundstücke verkaufen und belasten § 49 (2) HGB Beschränkung des Umfangs: - im Innenverhältnis möglich - im Außenverhältnis (gegenüber Dritten § 50 (1) HGB) nicht möglich
- Prokura - Erteilung § 48 HGB - nur vom Kaufmann persönlich - die Prokura muss ausdrücklich (schriftlich oder mündlich) erteilt werden - sie muss im Handelsregister eingetragen werden
- Prokura - Zeichnung § 51 HGB Zusatz: ppa. oder pp. (per Prokura) Beispiel: LÖSCHNER MASCHINENFABRIK ppa. Mücke
- Prokura - Beginn & Beendigung BEGINN: - mit Erteilung - HR-Eintrag hat nur deklaratorische (rechtsbezeugende) Wirkung § 53 HGB BEENDIGUNG: - durch Beendigung des Rechtsverhältnisses - durch Widerruf des Inhabers/ Prokuraerteilers § 52 HGB - durch Auflösung der Unternehmung - durch Tod des Bevollmächtigten - bei Wechsel des Geschäftsinhabers, aber nicht bei Tod dessen § 52 HGB - HR-Eintrag erforderlich § 53 (2) HGB
- Vollmachten - nicht zulässige Geschäfte (allgemein, für jede Vollmacht) - Eintragungen im HR vornehmen - Bilanz und Steuererklärungen unterschreiben - Rechtsgeschäfte zur Änderung oder Beendigung der Unernehmung vornehmen - für Geschäftsinhaber einen Eid leisten - Prokura erteilen oder entziehen
- Allgemeine Handlungsvollmacht - Umfang (Gesamtvollmacht) § 54 HGB - alle gewöhnlichen Rechtsgeschäfte § 54 (1) HGB Beispiele: Geschäftsführer, Filialleiter AUSNAHME! Geschäfte mit besonderer Ermächtigung: - Grundstücke verkaufen und belasten § 54 (2) HGB - Wechselverbindlichkeiten eingehen § 54 (2) HGB - Darlehen aufnehmen § 54 (2) HGB - Prozesse führen § 54 (2) HGB Beschränkung des Umfangs: - möglich - jedoch Schutz des Dritten: Wenn er die Beschränkung NICHT kannte, ist der Vertrag gültig! § 54 (3) HGB
- Allgemeine Handlungsvollmacht - Erteilung (Gesamtvollmacht) - schriftlich, mündlich oder stillschweigend durch Duldung - keine Eintragung ins HR - jeder Bevollmächtigte kann im Rahmen seiner Vollmacht Untervollmachten erteilen
- Allgemeine Handlungsvollmacht - Zeichnung (Gesamtvollmacht) § 57 HGB Zusatz: i.V. (in Vollmacht) Beispiel: LÖSCHNER MASCHINENFABRIK i.V. Mücke Zusatz: i.A. (im Auftrag) Beispiel: LÖSCHNER MASCHINENFABRIK i.A. Mücke
- Handlungsvollmacht - Beginn und Beendigung BEGINN: - mit der Erteilung BEENDIGUNG: - durch Beendigung des Rechtsverhältnisses - durch Widerruf des Inhabers/ Vollmachtserteilers - durch Auflösung der Unternehmung - durch Tod des Bevollmächtigten - beim Wechsel des Geschäftsinhabers nur, wenn der neue Inhaber sie widerruft - bei Einzelvollmacht nach Durchführung des Auftrages
- Artvollmacht Eine bestimmte Art von Rechtsgeschäften Beispiele: Einkäufer, Verkäufer, Kassierer AUSNAHME! Geschäfte besonderer Ermächtigung: - alle (außer Geschäfte der genehmigten Art)
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- Einzelvollmacht (Spezialvollmacht) Ein einzelnes Rechtsgeschäft Beispiel: eine Bestellung vornehmen AUSNAHME! Geschäfte mit besonderer Ermächtigung: alle