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schriftliche Prüfung Steuerberater (Fach) / Einkommensteuer Tatbestandsmerkmale § 15 (3) Nr. 2 EStG (Lektion)
- Inhalt § 15 (3) Nr. 2 ESTG (3) Als Gewerbebetrieb gilt in vollem Umfang die mit Einkünfte-erzielungsabsicht unternommene Tätigkeit einer Personengesellschaft, die keine Tätigkeit im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 1 ausübt und bei der ausschließlich eine oder mehrere Kapitalgesellschaften persönlich haftende Gesellschafter sind und nur diese oder Personen, die nicht Gesellschafter sind, zur Geschäftsführung befugt sind (gewerblich geprägte Personengesellschaft). 2Ist eine gewerblich geprägte Personengesellschaft als persönlich haftender Gesellschafter an einer anderen Personengesellschaft beteiligt, so steht für die Beurteilung, ob die Tätigkeit dieser Personengesellschaft als Gewerbebetrieb gilt, die gewerblich geprägte Personengesellschaft einer Kapitalgesellschaft gleich.
- Voraussetzungen § 15 (3) Nr. 2 müssen kumulativ vorliegen Einkunftserzielungsabsicht Personengesellschaft keine originäre gewerbliche Tätigkeit persönlich haftende Gesellschafter sind ausschließlich eine oder mehrere Kapitalgesellschaften oder diesen gleichgestellte gewerblich geprägte Personengesellschaften nur diese oder Personen die nicht Gesellschafter sind, sind zur Geschäftsführung befugt
- Rechtsfolgen bei Erfüllen der Voraussetzungen § 15 (3) Nr. 2 EStG die mit Einkünfteerzielungsabsicht unternommene Tätigkeit der PersG gilt (Fiktion) in vollem Umfang als Gewerbebetrieb die PersG unterliegt der GewSt, § 2 (1) GewStG Gesellschafter beziehen als Mitunternehmer iSd § 15 (1) Satz 1 Nr. 2 EStG Einkünfte aus Gewerbebetrieb (MUSchaft kraft Rechtsform)
- natürliche Person wird neben der KapG Geschäftsführer der PersG kein §15 (3) Nr. 2 EStG => Entprägung
- Rechtsanwalts-(oder Steuerberater)-GmbH als Gesellschafter einer RA- oder StB-GbR § 15 (3) Nr. 1 ESTG (Abfärbung), da GmbH über § 8 (2) KStG Gewerbetreibender
- Lernsatz Tatbestandsmerkmale § 15 (3) Nr. 2 EStG Ein Per Keinor NurKap Undgf
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