2
Arbeit (Fach) / §34a (Lektion)
- Was Versteht man unter dem Begriff "Recht"? Eine verbindliche Ordnung für das Zusammenleben von Menschen.
- Was regelt das Grundgesetz? Als besonderes Staatsrecht regelt das Grundgesetz das Verhältnis zwischen Staat und Bürger/innen. die Organisation und die Arbeitsweise des Staates.