schriftliche Prüfung Steuerberater (Fach) / Einkommensteuer Mitunternehmerische BAS (Lektion)
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Definition und Folgen
Diese Lektion wurde von SigbritBach erstellt.
- Vorrang SBV prinzipiell immer
- Ausnahmen vor Vorrang SBV 1. originäre gewerbliche Tätigkeit § 15 I ESTG 2. gewerblich geprägte PerG § 15 III Nr. 2 EStG 3. Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung
- Tatbestandsvoraussetzungen der MUBAS 1. sachliche Verflechtung 2. personelle Verflechtung 3. Schwestergesellschaften 4. voll entgeltlich 5. Betriebsgesellschaft hat Einkünfte aus § 15 I ESTG
- Rechtsfolgen MUBAS Besitzunternehmen beteiligt sich über Betriebsunternehmen am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr => gewerbliche Einkünfte und gewstpflichtig keine private Vermögensverwaltung Grundstück wird bei ...
- Rechtsfolge bei Verneinung MUBAS z.B. bei Fehlen der Entgeltlichkeit GbR ist keine gewerbl. MUSchaft sondern vermögensverw. PersGes Bruchteilsbesteuerung: Grundstück = Bilanzierung im SBV ggf. mehrerer Mitunternehmer bei der PersGes ...
- Schwesterpersonengesellschaften ganz oder teilweise personenidentische Personengesellschaften
- A überlasst der AB-OHG (A zu 60% beteiligt) ein Grundstück ... Rechtsinstitut der BAS nicht relevant A ist bereits nach § 15 (1) Satz 1 Nr. 2 Satz 1 HS 2 EStG gewerblich
- Voraussetzungen Mitunternehmerschaft gewerblicher ... 1. PersG betreibt gewerbliches Unternehmen nach § 15 (2) EStG = originäre gewerbl. Tätigkeit oder § 15 (3) EStG = fiktive gewerbliche Tätigkeit Nr. 1 Abfärbung unschädlich bis 1,25% Nr. 2 gewerbliche ...
- ertragsteuerliche Behandlung gewerblicher Mitunternehmer ... laufende Besteuerung § 15 (1) Satz 1 Nr. 2 EStG Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe § 16 (1) Satz 1 Nr. 2 und (3) EStG § 13 (7) EStG = Geltung für LuF § 18 (4) EStG = Geltung für selbst. ...
- Steuerliches Betriebsvermögen der PersG Gesamthandsvermögen = WG, die im zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentum der PersG stehen Sonderbetriebsvermögen = WG, die einem, mehreren oder allen Mitunternehmern gehören, nicht GHV sind ...
- Einkünfte des Mitunternehmers Gewinnanteil (aus GHV) + Ergebnis Sonder-GuV