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schriftliche Prüfung Steuerberater (Fach) / Einkommensteuer Mitunternehmerische BAS (Lektion)

Definition und Folgen

Diese Lektion wurde von SigbritBach erstellt.

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  • Vorrang SBV prinzipiell immer
  • Ausnahmen vor Vorrang SBV 1. originäre gewerbliche Tätigkeit § 15 I ESTG 2. gewerblich geprägte PerG § 15 III Nr. 2 EStG 3. Mitunternehmerische Betriebsaufspaltung
  • Tatbestandsvoraussetzungen der MUBAS 1. sachliche Verflechtung 2. personelle Verflechtung 3. Schwestergesellschaften 4. voll entgeltlich 5. Betriebsgesellschaft hat Einkünfte aus § 15 I ESTG
  • Rechtsfolgen MUBAS Besitzunternehmen beteiligt sich über Betriebsunternehmen am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr => gewerbliche Einkünfte und gewstpflichtig keine private Vermögensverwaltung Grundstück wird bei der überlassenden Gesellschaft im BV bilanziert Anteile an der Betriebsgesellschaft werden im Besitzunternehmen BV Einkünfte aus §19 bleiben §19, es sei denn vGA
  • Rechtsfolge bei Verneinung MUBAS z.B. bei Fehlen der Entgeltlichkeit GbR ist keine gewerbl. MUSchaft sondern vermögensverw. PersGes Bruchteilsbesteuerung: Grundstück = Bilanzierung im SBV ggf. mehrerer Mitunternehmer bei der PersGes Nur-Besitzunternehmer hält Grundstück im PV, keine Einkünfteerzielungsabsicht
  • Schwesterpersonengesellschaften ganz oder teilweise personenidentische Personengesellschaften
  • A überlasst der AB-OHG (A zu 60% beteiligt) ein Grundstück Rechtsinstitut der BAS nicht relevant A ist bereits nach § 15 (1) Satz 1 Nr. 2 Satz 1 HS 2 EStG gewerblich
  • Voraussetzungen Mitunternehmerschaft gewerblicher Mitunternehmer 1. PersG betreibt gewerbliches Unternehmen nach § 15 (2) EStG = originäre gewerbl. Tätigkeit oder § 15 (3) EStG = fiktive gewerbliche Tätigkeit Nr. 1 Abfärbung unschädlich bis 1,25% Nr. 2 gewerbliche Prägung 2. Gesellschafter ist beteiligt an PersG entfaltet MUinitiative (mind. eingeschränkte Kontrollrechte eines Kommanditisten) trägt MUrisiko (Gewinn, Verlust, stille Reserven)      
  • ertragsteuerliche Behandlung gewerblicher Mitunternehmer laufende Besteuerung § 15 (1) Satz 1 Nr. 2 EStG Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe § 16 (1) Satz 1 Nr. 2 und (3) EStG § 13 (7) EStG = Geltung für LuF § 18 (4) EStG = Geltung für selbst. Arbeit
  • Steuerliches Betriebsvermögen der PersG Gesamthandsvermögen = WG, die im zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentum der PersG stehen Sonderbetriebsvermögen = WG, die einem, mehreren oder allen Mitunternehmern gehören, nicht GHV sind und unmittelbar dem Betrieb der PersG dienen (SBV I) unmittelbar zur Begründung oder Stärkung der Beteiligung des Mitunternehmers an der PersG eingesetzt werden sollen (SBV II)  
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  • Einkünfte des Mitunternehmers Gewinnanteil (aus GHV) + Ergebnis Sonder-GuV