svk (Fach) / Klausur II (Lektion)

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  • Definition Personenversicherung Alle Versicherungen, die der Absicherung / Vorsorge der Risiken die in der Person selbst liegen, dienen.
  • Definition Sachversicherung Dienen den Versicherungsschutz von Sachwerten, sowie der Gefahrenabwehr von Haftungsrisiken.
  • Versichertenarten der Personenversicherungen Unfallversicherung Lebensversicherung
  • Versicherungsarten der Sachversicherungen Haftpflichtversicherung Hausratversicherung Teil- / Vollkaskoversicherung
  • Merkmale jeder Versicherung Beiträge/Prämie Zahlungspflicht, damit im Versicherungsfall der Bedarf / der Schaden gedeckt wird.
  • Merkmale jeder Versicherung Versicherungsfall definiertes Ereignis, das Leistungspflicht auslöst
  • Merkmale jeder Versicherung Rechstanspruch Bei Eintritt Vrsicherungsfall, Für jedes Mitglied einklagbarer Leistungsanspruch
  • Merkmale jeder Versicherung Risiko-/Gefahrengemeinschaft Zusammenschluss großer Menschenzahl, die durch gleichem/r Risiko/Gefahr bedroht sind
  • Merkmale jeder Versicherung Risiko Gefahr vor unvorhersehbarem negativem Gefahreneintritt
  • Unterscheidung Kfz-Haftpflicht gesetzliche Pflichtversicherung Deckt vom Kraftfahrer verursachte Persoen-, Sach- oder Vermögensschäden Damit Unfallopfer auch dann ihr Geld bekommen, wenn Verursacher über wenig eigenmittel verfügt
  • Unterscheidung Teilkasko / Vollkasko Beide Zusatzversicherung zur Kfz-Haftpflicht Beide Abdeckung von Sachschäden Eigenbeteiligung möglich Abdeckung Teilkasko: -Feuer, Diebstahl, Glasbruch, Wildschäden -zahlt Zeitwert bei Totalschaden Abdeckung Vollkasko: -Fahrerflucht -zahlt Neuwert bei Totalschaden -Vandalismus
  • Kfz-Versicherung: Beitragshöhe richtet sich nach Typenklasse, Regionalklasse, KM-Laufleistung, Schadensfreheit, Garage, Nutzeranzahl, Beruf, Selbstbeteiligung
  • Private Unfalversicherung Beitragshöhe richtet sich nach Individualbeitrag nach Gefahrengruppe und Leistungsvereinbahrung
  • Hausratversicherung Beitrag richtet sich nach nach festgelegtem QM-Preis oder zu versichernde Gegenstände in Wohnung
  • Lebensversicherung Beitragshöhe richtet sich nach Versicherungssumme, Alter, Geschlecht, Laufzeit, Gesundheitszustand
  • Nicht versicherte Handlungen Kfz-Versicherung Schäden durch Drogen- und Alkoholeinfluss Vorsatz / grobe Fahrlässigkeit
  • Nicht versicherte Handlungen Hausratversicherung Kriegsschäden, Schäden durch Kernenergie, Erdbeben, Vorsatz, grobe Fahrlässigekeit
  • Nicht versicherte Handlungen private Unfallversicherung Unfälle durch Kernenergie, Teilnahme am Motorsport, Krankheit/Gebrechen Unfall mitverursacht
  • Drei Leistungsarten der Priv. Unfallversicherung Todesfallleistungen Krankenhaustagegeld Unfallrente
  • Schadensbeispiele Schutz durch Haftpflichtversicherung Unabsichtliche Zerstörung eigene oder fremde Gegenstände Versicherter verletzt unabsichtlich andere durch Tiere von Tierhaltern verursachter Schaden
  • Gefahrenschutz durch Hausratversicherung Feuer, Einbrecher, Sturm, Hagel, Raub, Vandalismus, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasserschäden   Zusätzlich vereinbahr: Fahrraddiebstahl, Wasserschaden durch Aquarium oder Wasserbett, Gegensände außerhalb der Wohnung
  • Rechte des Versicherungsnehmers bei Lebensversicherung Vertragserfüllung, Umtauschrecht, Nachversicherungsgarantie, vorzeitige Kündigung
  • Pflichten des Versicherungsnehmers bei Lebensversicherung Beitrags-, Auskunfts- und Mitteilungspflicht
  • Erklärung Progression eine zusätzlich vereinbahrter Multiplikator auf die auszuzahlende Versicherungssumme 300% oder 500% (verteuert auch die Prämie)
  • Elterngeld Berechnung Dauer grds. 12 Monate + 2 Extramonate wenn beide Partnermin. 2 Monate Elternzeit beanspruchen Alleinerziehende immer 14 Monate Anspruch
  • Elterngeld Berechnung Höhe min. 300 Euro max. 1800 Euro 67% des Monatseinkommens der letzten 12 Monate vor Geburt Mehrlingsbonus ab 2. Mehrlingskind 300 Euro Geschwisterbonus 10 % (min. 75 Euro) wenn 1. Kind < 3 Jahre oder 1. und 2. Kind < 6 Jahre
  • Ziel Elterngeld Anreiz Männer auch zu Hause die Erziehung übernehmen und Frauen schneller in Beruf zurück. Verszicht Erwerbstätigkeit mehr Zeit für Kindererziehung für beide Partner moderne und nachhaltige Familienpolitik (Babybonus) finanzielle Unterstützung (wichtig für Alleinerziehende) Verhinderung von sozialen Nachteile durch Geburt
  • Anspruchsvoraussetung Elterngeld Geburt ab 01.01.07 Antragssteller erwerbstätig dann nicht mehr als 30 Std./Woche Mutter und/oder Vater müssen Kind selbst erziehen
  • Leistung Elterngeld Geldleistung
  • Einreichung Leistungsantrag Elterngeldstelle der Bundesländer
  • Anspruchsvoraussetzung Kindergeld Deutsch, Wohnsitz Deutschland, Kinder (auch adoptiert), Stief- und Enkelkinder - im Haushalt lebend  
  • Dauer Kindergeld Vollendung 18. LJ z. B. Ausbildung, Schüler Vollendung 21 LJ z. B. arbeitssuchend Vollendung 25 LJ. Studium/Berufsausbildung, Behindertes Kind nicht selbstständig Bundeswehr und Zivildienst Zeit wird angerecht auf Kindergeld wenn o.a. Voraussetzung gegeben sind
  • Wegfall Kindergeld Eigene Einkünfte ab 8004 Euro, nach Abzug SV-Beiträge, PKV-Prämie oder Werbungskosten < 8004 Euro = Anspruch auf Kindergeld.
  • Höhe Kindergeld 1. + 2. Kind 184 Euro 3. Kind 190 Euro 4. und folgende Kinder 215 Euro
  • Antrgstellung Kindergeld Vollständig ausgefüllt und Unterschrieben an Familienkasse
  • Unterscheidung Begriff Versicherung Gegen Entgelt vertraglich vereinbahrte Versicherungsleistung = Prämienzahlung für Gegenleistung
  • Unterscheidung Begriff Versorgung Versorgung der erlittenen Gesundheitsschäden für Aufopferung der Bürger für den Staat. Leistung ohne Beitrag. Kriegsopferversorgung, Opferentschädigungsgesetz, Beamtenversorgung
  • Unterscheidung Begriff Soziale Hilfen Staatsleistung für hilfebedürftige Bürger ohne Gegenleistung   z. B. Kinder-, Wohn-, Elterngeld, ALG II