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Tierernährung (Fach) / Futtermittelrecht (Lektion)
Rechtliches
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- Womit befasst sich das Futtermittelrecht? In welchen Bereichen? befasst sich mit der Herstellung, dem Inverkehrbringen und der Verwedung von Futtermitteln, Vormischungen und Zusatzstoffen in den Bereichen: Kennzeichnung Inverkehrbringen Zusatzstoffe verbotene und unerwünschte Stoffe Zulassung und registrierung von Betrieben Futtermittelkontrolle
- Futtermittel, im Sinne des Gesetzes, sind...? pfl. o. tierische Erzeugnisse im natürlichen Zustand, frisch odr haltbar gemacht, und die Erzeugnisse ihrer industriellen Verarbeitung sowie organische und anorganische Stoffe, mit ode rohne Zusatzstoffe, die einzeln (Einzelfuttermittel) oder in Mischungen (Mischfuttermittel) zur Tierernährung durch Fütterung bestimmt sind
- Einzelfuttermittel, im Sinne des Gesetzes, sind...? Futtermittel, die unmittelbar als solche oder in verarbeiteter Form zur Verfütterung, zur Herstellung von Mischfuttern oder zur Verwendung als Trägerstoff für Vormischungen bestimmt sind.
- Mischfuttermittel, im Sinne des Gesetzes, sind...? Mischungen aus Einzelfuttermitteln, mit oder ohne Zusatzstoffen, die als Allein- oder Ergänzungsfuttermittel zur Tiernährung durch Füterung bestimmt sind
- Zusatzstoffe, im Sinne des Gesetzes, sind...? Stoffe, die in der Tierernährung verwendet werden und insbeondere geeignet sind, die Beschaffenheit von Futtemitteln günstig zu beeinflussen, den Ernährungbedarf der Tiere zu decken, die tierische Erzeugnisse zu verbessern, besondere Ernährungszwecke zu erzielen oder Belästigungen durch tierische Ausscheidungen zuverringern
- Futtermittel für besondere Enrährungszwecke, im Sinne des Gesetzes, sind...? mischfuttermittel und sonstige Ernährungszusätze, die dazu bestimmt sind, besondere ernährungsphysiologische Bedürfnisse zu decken
- Bestimmte Erzeugnisse, im Sinne des Gesetzes, sind...? Futtermittel-Proteinerzeugnisse, die durch besondere Verfahren hergestellt werden, sowie andere gemäß Richtlinie bla zugelassene Erzeugnisse
- Vormischungen, im Sinne des Gesetzes, sind...? Mischungen vonZusatzstoffen oder von Zusatzstoffen mit Trägerstoffen, die zu Herstellung von Futtermitteln bestimmt sind
- Inverkehrbringen ist...? Vorrätighalten zum Verkauf, Anbieten, Feilhalten, Verkaufen und jedes sonstige entgeldliche oder unentgeldliche Überlassen im geschäftlichen Verkehr - einschließlich der Angabe in Genossenschaften, Vereinen oder sonstigen Vereinigungen an deren Mitglieder - sowie die Einfuhr aus Drittländern
- Betriebe sind...? Betriebe die Futtermittel, Vormischungen oder Zusatzstoffe herstellen oder in Verkehr bringen; als Betriebe gelten auch Personen, die in einer Zwischenstufe zwischen Erzeugung und Verwendung Futtermittel, Vorischungen und Zusatzstoffe besitzen
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- Unerwünschte Stoffe sind...? Stoffe, die in Futtermitteln enthalten sein können und sich auf die tierische oder menschliche Gesundheit nachteilig auswirken können
- Verbotene Stoffe sind...? Stoffe, die zum Schutze der tierischenund menschlichen Gesundheit in Futtermitteln nicht verwendet werden dürfen
- Nutztiere sind...? Tiere die zum Zweck der Gewinnung tierischer Erzeugnisse gefüttert oder gehalten werden
- Heimtiere sind...? alle Tierarten, die üblicherweise von Menschen gefüttert ode rgehalten, aber nicht verzehrt werden
- Es ist verboten, Futtermittel, Vormischungen oder Zusatzstoffe herzustellen, in Verkehr zu bringen oder an Nutztiere zu verfüttern, die...? dazu geeignet sind, die Qualität der von Nutztieren gewonnenen Erzeugnisse, insbesondere im Hinblick auf ihre Unbedenklichkeit dür die menschliche Gesundheit, nachteilig zu beeinflussen oder die Gesundheit von Tieren zu schädigen mehr als den zulässigen Höchstgehalt an unerwünschten Stoffen enthalten verbotene Stoffen enthalten verdorben oder in ihrem Wert oder ihrer Brauchbarkeit erheblich gemindert sind
- Weiters ist es verboten in Verkehr zu bringen oder an Nutztiere zu verfüttern? nicht zugelassene Zusatzstoffe oder nicht den Zulassungsbedingungen entsprechende Zusatzstoffe Vormischungen oder Futtermittel, die solche Zusatzstoffe enthalten, herzustellen, in Verkehr zu bringen oder an Nutztiere zu verfüttern Zusatzstoffe, Vormischungen oder Fitterittel, die nicht vorschriftsmäßig gekennzeichnet oder verpackt sind geeignet sind, den Anschein einer anderen oder besseren als der tatsächlichen Beschaffenheit zu erwecken oder auf andere Weise irrezuführen
- Welche Bedingungen muss ein Futterzusatzstoff erfüllen? Der Antragsteller muss nachweisen, dass der Zusatzstoff, die Beschaffenheit der Futtermittel, denen er zugesetzt wird, oder die Tierproduktion positiv beeinflusst der Zusatzstoff darf sich nicht schädlich auf die Gesundheit von Mensch und Tier oder auf die umwelt auswirken der Zusatzstoff darf keinen Nachteil für den Verbraucher durch die Beeinträchtigung der Beschaffenheit der tierischen Erzeugnisse mit sich bringen die Darreichungsform des Zusatstoffes darf den Verbraucher nich irreführen
- Einteilung der Zusatzstoffe technologische Zusatzstoffe sensorische Zusatzstoffe ernährungsphysiologische Zusatzstoffe zootechnische Zusatzstoffe
- Beispiele für unerwünschte Stoffe Arsen Quecksilber Blei Versch. Senfsorten Dioxin
- Beispiele für verbotene Stoffe Kot Urin mit Gerbstoffen behandelte Häute Abfälle Verpackungen allgmeines Verfütterungsverbot von Küchenabfällen