Umsatzsteuer (Fach) / § 17 nach vereinnahmten Entgelten (Lektion)
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Diese Lektion wurde von Sandjago07 erstellt.
- § 17 Abs. 1 gilt für welche Unternehmen § 22 ESTG selbst. Arbeit ausüben Prüfungs und Revisionsverbände für freiberufliche Tätigkeiten Unternehmen, Gas, Wasser Heizung Anstalten der Müllbeseitigung Antrag ist zu stellen
- § 17 Abs. 2 Unternehmer, ... Unternehmer § 21 und 23 ESTG die nicht buchführungspflichtig sind Unternehmer nicht § 21 und § 23 ESTG Umsatz im den zwei vorangegangenen Kalederjahren unter € 110.000,- Antrag ist zu stellen
- § 17 Abs. 3 nach vereinbarten Entgelt Unternehmer § 21 und 23 ESTG bei denen buchführungspflicht eingetreten ist Unternehmer nicht § 21 und § 23 ESTG Umsatz in den letzten zwei vorangegangenen Kalederjahren über € 110.000,- ...
- § 17 Abs. 4 wechsel der Besteuerungsart nur zu Beginn des Veranlagungsjahres
- § 17 Abs. 5 Umsatzgrenzen Umsatz nach vereinnahmten bzw. nach vereinbarten Summen rechnen.
- § 17 Abs. 7 Geschäftsveräußerung Umsatzgrenzen haben mit der Geschäftsveräußerung nicht´s zu tun.