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Umsatzsteuer (Fach) / § 14 Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen (Lektion)
- § 14 Abs. 1 Voraussetzung bei Pauschalierern nach § 17 Vorsteuersatz 1,8% ua.lt Verordnung des Gesamtumsatzes aus der Tätigkeit selbst. Arbeit und Gewerbebetrieb höchstens € 3.960,- ausgenommen: Anlagegüter dessen AW oder HK über 1100 € liegen, Wareneinkauf lt. Wareneingangsbuch
- § 14 Abs. 2 In der Verordnung gem Abs. 1 Z 2 wird bestimmt Betriebsgruppen Prozentsatz und Merkmale Umfang und ob Erleichterungen gewährt werden
- § 14 Abs. 3 Abweichung zum gewöhnlichen Abzug darf nicht wesentlich abweichen
- § 14 Abs. 4 Antrag auf Differenzbesteuerung bis zur Rechtskraft des Bescheides kann eine Erklärung das Differenzbesteuerung angewendet wird abgegeben werden. Diese bindet für 2 Kalenderjahre
- § 14 Abs. 5 Widerruf der Erklärung auf Differenzbesteuerung Der Widerruf ist bis zur Rechtskraft des Bescheides des betreffenden Kalenderjahres gegenüber dem Finanzamt schriftlich zu erklären. dieser Widerruf bindet für 2 Kalenderjahre
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