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Umsatzsteuer (Fach) / § 11 Ausstellung von Rechungen (Lektion)

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Diese Lektion wurde von Sandjago07 erstellt.

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  • § 11 Abs. 1 Rechnungslegungspflicht für Innerhalb von 6 Monaten nach Ausführung des Umsatzes Unternehmen oder Betriebsstätte im Inland  Leistungsempfänger auch an nicht Unternehmer auch wenn die Steuerschuld übergeht
  • § 11 Abs. 2 Was gilt als Rechnung... jede urkunde die die Rechnungsmerkmale beinhaltet auch eine elektronische Rechnung  7 Jahre Aufbewahungsfrist
  • § 11 Abs. 3 Rechnungsempfänger und Absender Jede Bezeichnung die eine eindeutige Feststellung ermöglicht ist zulässig.
  • § 11 Abs. 4 Sind Schlüsselzahlen oder Symbole erlaubt ja bei Rechnungsempfänger und - absender sowie bei Menge wenn nachvollziehbar
  • § 11 Abs. 5 Rechnungen mit verschiedenen Steuersätzen Pro Position muß der Steuersatz angeführt werden Der Steuerbetrag kann in Summe ausgewiesen werden.
  • § 11 Abs. 6 Weniger Merkmale bei Rechnungen unter 150,- Wegfall von  Name Anschrift Empfänger Menge Tag er Lieferung Steuersatz und Betrag  
  • § 11 Abs. 7 Gutschriften als Rechnung können unter vorliegen der in Abs. 8 genannten Voraussetzungen abgerechnet werden 
  • § 11 Abs. 8 Voraussetzungen Gutschrift als Rechnung Ersteller muß zum Steuerausweis berechtigt sein. Empfänger muß einverstanden sein. Rechnungsmerkmale müßen eingehalten werden Gutschrift muß dem Empfänger zugestellt werden.
  • § 11 Abs. 9 Rechnungsmerkmale für Fahrausweise Name und Anschrift Unternehmer der die Beförderung durchführt Das Entgelt und den Steuerbetrag in einer Summe den Steuersatz
  • § 11 Abs. 10 Rechnungsmerkmale für Fahrausweise grenzüberschreitende Beförderung... Name und Anschrift des Unternehmers der die Beförderung durchführt Das Entgelt und den Steuerbetrag Den Steuersatz Anteil Inland - Ausland ist anzugeben Steuersatz für den inländischen Anteil 
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  • § 11 Abs. 11 Rechnungsmerkmale Reisegepäckverkehr wie bei Fahrausweis
  • § 11 Abs. 12 Rechnung mit falscher Steuer Unternehmer schuldet diesen Betrag auf Grund der Rechnung Rechnungsberichtigung ist nach § 16 Abs. 1 möglich
  • § 11 Abs. 13 Wenn sich das Entgelt ändert... ist eine Berichtigung der Rechnung nach Abs. 12 nur zu machen wenn Abzug wegen Wechselvorzinsen
  • § 11 Abs. 14 Rechnungslegung ohne Lieferung und Leistung Schuldet den Steuerbetrag 
  • § 11 Abs. 15 Entfall der Rechnungslegungspflicht kann der Bundesminister für Finanzen auf Vereinfachungsgründen verordnen.