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Umsatzsteuer (Fach) / § 09 Umsätze für die Seeschiffahrt und die Luftfahrt (Lektion)
- § 9 Abs. 1 Umsätze für die Seeschiffahrt sind... Lieferungen, Umbau, Instandhaltung etc. von Wasserfahrzeugen für die Seeschiffahrt wie oben nur zur Ausrüstung dieser bestimmt ist. wie oben nur zur Versorgung dieser bestimmt ist ausser Küstenfischerei
- § 9 Abs. 2 Umsätze für die Luftfahrt sind... Lieferungen, Umbauten Instandhaltung etc. von Luftfahrzeugen die zur Verwendung durch Unternehmer bestimmt sind und überwiegend im Auslandsstrecken fliegen w.o. zur Ausrüstung derer dient w.o. zur Versorgung derer dient w.o. zur sonstigen Leistung