Umsatzsteuer (Fach) / § 04 Bemessungsgrundlage L & L (Lektion)
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Diese Lektion wurde von Sandjago07 erstellt.
- § 4 Abs. 1 BMGL L & L Das Entgelt Darunter fällt alles was der Empfänger für L & L aufwenden muß um die L & L zu erhalten. inkl. gebühren für Rechtsgeschäfte Vertragserrichtungskosten andere mit der L & L verbundene ...
- § 4 Abs. 2 - 10 Zum Entgelt gehört auch... freiwillige Aufwände um die L & L zu erhalten Was für Ihn ein Dritter Aufwändet um die L & L zu erhalten
- § 4 Abs. 3 Durchlaufende Posten Im Namen und auf Rechnung eines Dritten Zählen nicht zum Entgelt
- § 4 Abs. 4 Antipuitäten und div. Kunst § 24 Differenzbesteuerung
- § 4 Abs. 5 Pfand und Wetten Bei Pfand ist das Entgelt der Preis des Pfandscheines zuzüglich Pfandsumme Bei Wetten ist das Entgelt der Preis pro Wette - ausbezahlte Gewinne können nicht gegenverrechnet werden. Bei ...
- § 4 Abs. 6 BMGL bei Tausch = der Wert des Umsatzes ist das Entgelt für den anderen Umsatz
- § 4 Abs. 7 Geschäftsveräußerung die BMGL ist das Entgelt das der Erwerber für die übertragenen Gegenstände und Rechte (Besitzposten) zahlt. Übernommene Schulden können nicht gegenverrechnet werden
- § 4 Abs. 8 Umsatz bei Eigenverbrauch ist der Einkaufpreis zuzüglich der mit dem Einkauf verbundenen Nebenkosten.
- § 4 Abs. 9 Umsatz an Privat und Personal ist der Normalwert - also das fremdübliche Entgelt ausgenommen Lieferung sowie V u. V von Grundstücken
- § 4 Abs. 10 Umsatzsteuer gehört nicht zur BMGL