Umsatzsteuer (Fach) / § 03 Lieferungen (Lektion)
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Diese Lektion wurde von Sandjago07 erstellt.
- § 3 Abs 1 was ist eine Lieferung der Unternehmer dem Abnehmer befähigt im eigenen Namen über einen Gegenstand zu verfügen
- § 3 Abs. 2 Entnahmen werden der Lieferung eines Gegenstandes gleichgestellt. zb. Unternehmer aus seinen Unternehmen Personal aus dem seinem Unternehmen (ausser Aufmerksamkeiten) Geschenke und Marenmuster (ausser bei geringen ...
- § 3 Abs. 3 Kommissionsgeschäft Kommissionär - der Käufer Kommittenten- der Verkäufer Bei Verkaufskommission gilt die Lieferung des Kommittenten erst mit der Lieferung durch den Kommisionär als ausgeführt.
- § 3 Abs. 4 Be- und Verarbeitung beigestellter Gegenstände ... wenn dabei selbst angeschaffte Stoffe (zum wesentlichen Anteil) verwendet werden, gilt die Leistung als Lieferung gilt auch für Häuser
- § 3 Abs. 5 Abnehmer muß dem Lieferer Bestandteile ... Abnehmer Be- oder Verarbeitet den erhaltenen Gegenstand und muß die nicht benötigten Abfälle zurück senden, dann beschränkt sich die Lieferung auf den dem Abnehmer verbleibenden Gegenstand
- § 3 Abs. 6 Was heißt Be- oder Verarbeitung zu Abs.5 ... Wenn dadurch ein neues Verkehrsgut entsteht
- § 3 Abs. 7 Wo gilt die Lieferung als ausgeführt? dort wo sich der Gegenstand zur Zeit der Verschaffung der Verfügungsmacht befindet.
- § 3 Abs. 8 Wo gilt die Lieferung als ausgeführt ... wo die Beförderung oder Versendung an den Abnehmer oder in dessen Auftrag an Dritte BEGINNT
- § 3 Abs. 9 Lieferung über Drittland ins EU Land Lieferung an Abnehmer im Drittlandgebiet der den Gegenstand in die EU weiterliefert gilt als EU Lieferung
- § 3 Abs. 10 Was ist ein Tausch Wenn das Entgelt für eine Lieferung die Lieferung ist
- § 3 Abs. 11 Lieferung während der Beförderung Wenn dieses Personenbeförderungsmittel während der Beförderung im Gemeinschaftsgebiet war, ist das Gemeinschaftsgebiet Ort der Lieferung Personenbeförderungsmittel sind: Schiff Luftfahrzeug ...
- § 3 Abs. 12 Was bedeutet Beförderung innerhalb des ... Abgangs- und Ankunftsort im Gemeinschaftsgebiet ohne Zwischenaufenthalt außerhalt der EU
- § 3 Abs. 13 Lieferung von Gas, Strom etc. An Unternehmer ... wenn dessen Erwerb nicht als Eigenbedarf sondern in der Weiterlieferung besteht Ort der Ausführung wo der Unternehmer sein Unternehmen bzw. seine Betriebsstätte hat
- § 3 Abs. 14 Lieferung Gas, Strom, Wärme an nicht ... gilt als dort ausgeführt, wo der Abnehmer den Gegenstand nutzt bzw. verbraucht