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Diese Lektion wurde von Sandjago07 erstellt.

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  • § 2 Abs. 1 Unternehmer ist... wer seine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt gewerblich oder beruflich ist jede  nachhaltige Tätigkeit  zur Erzielung von Einnahmen auch ohne Gewinnabsicht auch wenn eine ...
  • § 2 Abs. 2 Gewerb. oder berufliche Tätigkeit wird ... natürliche Person die einem Unternehmen untergeordnet ist und keinen eigenen Willen hat juristische Person die einem Unternehmen untergeordnet ist und keinen eigenen Willen hat dh. finanaziell, wirtschaftlich ...
  • § 2 Abs. 3 Körperschaften öffentlichen Rechts nur im Rahmen ihrer Betriebe gew. Art § 2 Köst ausgenommen solche die Köst befreit sind § 5 Z 12 und land und forstbetriebe öffentl. Rechts als Betriebe gew. Art also als Unternehmen zählen ...
  • § 2 Abs. 4 als gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ...   Tätigkeiten die der Träger der Sozialversicherung in Richtung   Mutterschaftssorge Säuglingssorge Jugendfürsoge  allgemeine Fürsoge (Sozialhilfe) tätigt Tätigkeiten des Bundes zur ...
  • § 2 Abs. 5 nicht als gew. Oder berufliche Tätigkeit ... die Funktionäre im Sinne § 29 Z 4 EstG in Wahrnehmung Ihrer Funktion ausgeübte Tätigkeit Tätigkeit ohne Gewinnabsicht (Liebhaberei) nicht Ust pflichtig
  • § 2 Abs. 6 Als Unternehmer gilt auch... Ärzte die in einem Dienstverhältnis zu einer Krankenanstalt stehen soweit sie diesbezüglich Entgelte vereinnahmen und damit zu Einkünfte aus selbständiger Arbeit zählen. § 22 EStg