Einkommensteuer (Fach) / § 07 Absetzung für Abnutzung (Lektion)
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- § 7 Abs. 1 Abschreibungsdauer Nutzung mehr als ein Jahr AK oder HK verteilt auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Halbjahresafa bei Nutzung unter 6 Monate im Jahr § 4.3 Ermittler benötigen auch ein AVZ