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Strafrecht (Fach) / Völerstrafrecht (Lektion)

Zusammenfassung

Diese Lektion wurde von ct0310 erstellt.

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  • Was versteht man unter dem Begriff des Völkerstrafrechts die Strafbarkeit eines Verhaltens folgt unmittelbar aus dem Völkerrecht, unabhängig vom staatlichen Recht die Rechtsfolge ist eine Strafsanktion Strafe ist eine missbilligende hoheitliche Reaktion auf schuldhaftes kriminelles Unrecht das Völkerstrafrecht umfasst alle Normen des Völerrechts, die unmittelbar Strafbarkeit begründen, ausschließen oder in anderer Weise regeln  
  • Voraussetzungen für die Anwendung des Völkerstrafrechts Damit ein Straftatbestand dem Völkerstrafrecht zugeordnet werden kann, müssen drei Voraussetzungen erfüllt sein: die Norm muss individuell vorwerfbares Unrecht beschreiben die Norm muss als Rechtsfolge Strafe androhen die Strafbarkeit muss sich unmittelbar aus dem Völerrecht ergeben Typisch, aber nicht begriffsnotwendig ist die Staatenbeteiligung. Es herrscht das Problem der sog. staatsverstärkten Makrokriminalität (= Straflosigkeit durch Nichtverfolgung).
  • Was sind die Verbrechenstatbestände von Völkerrechtsverbrechen? Derzeit allgemein anerkannt sind vier Verbrechenstatbestände: Völermord Verbrechen gegen die Menschlichkeit Kriegsverbrechen Verbrechen der Aggression Diese sog. Kernverbrechen sind die schwersten Verbrechen, welche die internationale Gemeinschaft als Ganzes berühren. Die Kernverbrechen unterliegen (außer Aggression) der Gerichtsbarkeit des Internationalen Strafgerichtshofs. diskutiert wird, ob Terrorismus als Völkerrechtsverbrechen erfasst werden kann (bzw. Rauschgifthandel und Piraterie)