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Recht und Politik der EU (Fach) / Vorlesung (Lektion)

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  • Europa - Europarat - Europäische Union Europa: geographisch, historisch, kulturell, rechtlich Europarat: 42/47?? Mitglieder (ohne Weißrussland) ca. 200 Konventionen Europäische Union: Art. 49 EUV Verhältnis EU - Europarat Art. 220, Art. 165 Abs. 3., Art. 167 Abs. 3 AEUV Art. 6 Abs. 2 EUV (Beitritt zur EMRK), Art. 6 Abs. 3 EUV
  • Europarecht als völkerrechtliches Vertragsrecht und als europäisches Verfassungsrecht Einordnung des Europarechts zwischen Völkerrecht und Staatsrecht: Recht einer Internationalen Organisation oder als Recht eines Staates? Ursprung des Europarechts: Völkerrechtliche Verträge jedoch: Autonomie der Unionsrechtsordnung (dritte Rechtsordnung neben dem staatlichen und dem klassischen Völkerrecht) - Verfassungscharakter des Unionsrechts Staatsassoziierende Terminologie weitgehend vermieden im Vertrag von Lissabon
  • Der Abschluss völkerrechtlicher Veträge - Stadien Aushandlung Paraphierung Unterzeichnung auf höchster Ebene (maßgeblich für Bezeichnung) Ratifikation (nach innerstaatlicher, idR parlamentarischer, Zustimmung) Inkrafttreten (Zeitpunkt im Vertrag angegeben)
  • Politik policies: Politikfelder politics: Prozesse polity: Institutionen
  • Die Organe im einzelnen Europäische Parlament (EP): Kontingente der MS gem. Art. 14 Abs. 2 EUV vom Europäischen Rat festzulegen Wahlrecht am ausländischen Wohnsitz; Wahlverfahren; demokratisches Defizit; Abgeordnetenstatut; größte Bedeutungszunahme Europäischer Rat (Eur. Rat): durch Vertrag von Lissabon zum Organ aufgewertet neue Beschlussfassungskompetenzen; konsensuale Beschlussfassung als Grundsatz festgeschrieben (Art. 15 Abs. 4 EUV) RAT: Doppelnatur; demokratisches Defizit (?); AStV (COREPER); klassisches Organ interner Organisation; nach wie vor großes Gewicht Kommission (KOM): Hüterin der Verträge; Wahrung des Unionsinteresses; KOM ieS/iwS; Kollegialprinzip; starke Stellung Gerichtshof (GH): starkes und unabhängiges Organ; drei Instanzen; dynamische Rechtssprechung Europäische Zentralbank (EZB): durch Vertrag von Lissabon als Organ in das institutionelle System der EU eingebunden Rechnungshof (RH): Kontrolle des Finanzgebaren; formliche Aufwertung zum Organ 1993
  • Begriffe: Zuständigkeit, Kompetenz Synonyma: Zuständigkeit; Aufgaben und Befugnisse Kategorien: Verbandskompetenz - Organkompetenz Inhalt: Beschreibung des rechtlichen Dürfens, d.h. des rechtlich zulässigen Tätigwerdens als auch der rechtlich zulässigen Instrumente und Verfahren Rechtspersönlichkeit der Union als Voraussetzung der Kompetenzträgerschaft
  • Der Vorgang der Zuständigkeitsübertragung auf die Union dingliches Verständnis abzulehnen Geltungsgrund des Unionsrechts: autonom vs. staatenvermittelt (Konflikt zwischen EUGH und nationalen verfassungsgerichten, welche im nat. Zustimmungsgesetz die Brücke sehen, über die das EU-Recht im nationalen Rechtsraum Geltung erlangt)
  • Die Zuständigkeitsordnung der EU nach dem Vertrag von Lissabon Ausschließliche Zuständigkeit der MS: alle Bereiche in denen der Union keine Kompetenzen übertragen wurden Art. 5 Abs. 2 S. 2 EUV in diesem Bereich kann die Union, rechtlich gesehen, nicht tätig werden Nicht-ausschließliche Zuständigkeiten der Union und der MS: Art. 5 Abs. 3 EUV geteilte Kompetenzen: Art. 2 Abs.2, Art 4 AEUV Agrarpolitik: Art. 38ff AEUV AN-Freizügigkeit: Art. 45ff AEUV Unterstützungskompetenzen: Art. 2 Abs. 5, Art. 6 AEUV allg. Bildung: Art. 165 AEUV Kultur: Art. 167 AEUV unbenannte Kompetenzen: Art. 2 Abs. 3f, Art. 5 AEU Wirtschaftspolitik: Art. 120 AEUV GASP: Art. 23ff EUV in dem Bereich der geteilten Zuständigkeiten können die MS nur solange und soweit tätig werden, wie die Union keine Maßnahmen ergriffen hat (Sperrwirkung) Ausschließliche Zuständigkeiten der Union: Art. 2 Abs. 1, Art. 3, Art. 5 Abs. 3 EUV Handelspolitik: Art. 206f AEUV Währungspolitik: Art. 127ff AEUV in diesem Bereich ist ein Tätigwerden der MS auch bei Untätigkeit der Union unzulässig (wenn auch nicht rechtlich unmöglich)
  • Kompetenzprinzip versus Freiheitsprinzip Zweckbindung versus Zweckfreiheit Ultra-vires-Lehre
  • Kompetenzverteilung versus Kompetenzausübung Subsidiaritätsprinzip: Art. 5 Abs. 3 EUV als Kompetenzausübungsschranke
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  • Sonstige Institutionen der Union Primärrechtlich: beratende Einrichtungen (Hilfsorgane) -> WSA, AdR, EIB Sekundärrechtlich: Agenturen
  • Die Rechtsstellung der MS in der EU das Vertragsverhältnis/Grundverhältnis: die MS als Träger der EU Kennzeichen: (gleichberechtigte) Verfügungsgewalt über die Verträge (Koordination) das statutarische Verhältnis/mitgliedschaftliches Verhältnis: die MS als Mitglieder der EU Kennzeichen: Unterworfenheit unter die Veträge (Subordination)
  • Elemente des Vertragsverhältnisses MS als Herren der Veträge: Vetragsänderung, Beitritt grundsätzliche Gleichheit der MS: Art. 4 Abs. 2 EUV Übertragung von Zuständigkeiten auf die Union durch die MS Vertragskonkretisierungen durch die MS Suspendierung von Mitgliedschaftsrechten: Art. 7 EUV
  • Elemente des statutarischen Verhältnisses allgemeine Rechtsunterworfenheit der MS Pflicht zur Durchführung des Unionsrechts keine Berufung auf Gegenseitigkeit: Art. 344, 259 AEUV gerichtliche, finanzielle Sanktionen bei rechtsverletzung allgemeine Loaylitätspflicht: Art. 4 Abs. 3 EUV
  • Die Eu und die interne Struktur der MS Landesblindheit der EU? grundsätzliche Irrelevanz der Beeinträchtigung von Grundrechten oder Strukturprinzipien der nationalen Verfassung durch einen Unionsrechtsakt -> Vorrang Pflicht aller staatlichen Stellen zur Beachtung, Durchführung des Unionsrechts Schutz der nationalen Identität der MS: Art. 4 Abs. 2 EUV
  • Rechtsakte des sekundären Unionsrechts Art. 288 AEUV Erlass von Verordnungen, Richtlinien, Beschlüssen: ordentliches Gesetzgebungsverfahren: Art. 289 Abs. 1 AEUV besonderes Gesetzgebungsverfahren. Art. 289 Abs. 2 AEUV auf Grundlage eines Gesetzgebungsakts: Art. 290 AEUV auf Grundlage eines verbindlichen Rechtsakts: Art. 291 AEUV + Empfehlungen, Stellungnahmen: primärrechtlich geregeltes sonstiges Rechtsetzungsverfahren: Art. 103 Abs. 1, Art. 167 Abs. 5 AEUV
  • Hierarchie der Rechtsquellen und Rechtsakte des Unionsrechts Rechtsquelle: Primäres Unionsrecht Rechtsformen: Geschriebenes Recht: Vetrag von Lissabon zur Änderung des EUV und des EGV als Gründungsvertrag der neuen Union: EUV, AEUV, Charta der GRe Änderungsverträge Beitrittsverträge Protokolle: Art. 51 EUV Ungeschriebenes Recht: Gewohnheitsrecht Allgemeine Grundsätze des Unionsrechts (insb. Grundrechte: Art. 6 Abs. 3 EUV) Rechtsquelle: Sekundäres Unionsrecht Rechtsformen: Völkerrechtliche Veträge der Union: Art. 216 Abs. 2 AEUV Gesetzgebungsakte und Rechtsakte auf der Grundlage des primären Unionsrechts: Art. 288 Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse, Empfehlungen, Stellungnahmen Delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte auf der Grundlage von Basisrechtsakten (teriäres Unionsrecht): Art. 288ff AEUV Verordnungen, Richtlinien, Beschlüsse
  • Struktur der EU einheitliche, neue EU mit Rechtspersönlihckeit + EAG ein Vertrag, verteilt auf zwei texte (EUV und AEUV) + EAGV einheitliche rechtliche NAtur aller Politikbereiche (str. für GASP) einheitliche Organe der EU (die auch im Bereich der EAG tätig werden) politische Leitungsfunktion des Europäischen Rates (Art. 15 EUV); Organqulität des Europäischen Rates (Art. 13 EUV)
  • Gestalt der EU Formal: keine Staatlichkeit der EU im Sinne der Drei-Elemente-Lehre Materiell: Die EU zwischen (a) Internationaler Organisation (Betonung der völkerrechtlichen Elemente der EU und (b) Staat (Betonung der Staatsnähe der EU) Völkerrechtliche Elemente: Enstehungsgründe, MS als Herren der Veträge, Vertragsänderung, Beitritt, vertragskonkretisierende Zuständigkeiten der MS, Institutionen, Finanzierung Staatsrechtliche Elemente: Aufgabenfülle, Wirkungen des Europarechts, Zustandekommen des sekundären Europarechts, Institutionen, Politische Union -> EU (weiterhin) "Union sui generis"
  • Die Bedeutung des Rechts für die europäische Integration EUV und AEUV als Rahmenvertrag (traité cadre) dynamische Entwicklung des Unionsrechts Konzentration der Union auf Rechtsetzung
  • Die Befugnis zur Rechtsetzung Urheberschaft: RAT EP, KOM Beteiligungsrechte: WSA, AdR
  • Die Durchsetzung des Unionsrechts durch die Gerichte der MS und die Unionsgerichte Durchsetzung des Unionsrechts als Aufgabe primär der nationalen Gerichte: Art. 19 Abs. 1 UAbs. 2 EUV: Nationale Gerichtsorganisation Anwendung des nationalen Gerichtsverfahrensrecht Grenzen: Äquvalenz-/Effektivitätsgrundsatz Das Vorabentscheidungsverfahren als Bindeglied zwischen nationaler Gerichtsbarkeit und Unionsgerichtsbarkeit Weitere wichtige Verfahren vor den Unionsgerichten: Vertragsverletzungsverfahren: Art. 258f AEUV Nichtigkeitsklage: Art. 263 AEUV Untätigkeitsklage: Art. 265 AEUV
  • Die wichtigsten Auswirkungen des Grundsatzes des Vorrangs des Unionsrechts 1. Anwendungsvorrang des Unionsrechts Direkte Kollisionen Voraussetzung: Anwendbarkeit des Unionsrechts Kollisisionsgegner: nationales recht jedweder Stufe Rechtsfolge des Anwendungsvorrangs: Normverwendungskompetenz (und -pflicht) aller staatlichen Stellen Folgen für das kollidierende nationale Recht: unanwendbar, unwirksam, ungültig Indirekte Kollisionen bei der Durchführung/Durchsetzung von Unionsrecht mit Hilfe des nationalen Rechts 2. Unionsrechtskonforme Auslegung des nationalen Rechts 3. Staatshaftung bei Verstößen gegen das Unionsrecht 4. Allgemeine Überformung des nationalen Rechts
  • Sonderrolle der GASP? intergouvenementale Natur der GASP versus einheitliche NAtur des Unionsrechts siehe hierzu besonders die Erklärungen der Regierungskonfernz Nr. 13+14 zur GASP