12

Recht und Politik der EU (Fach) / Sonstiges (Lektion)

Diese Lektion wurde von Alixobert erstellt.

Lektion lernen

Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.

Anzeige
  • Der Doppelhut des Hohen Vertreters Kommission: Art. 18 Abs. 4 EUV Rat der EU: Art. 18 Abs. 3 EUV, Abs. 2;26;27 EUV
  • Das Auswärtige Handeln der Union Titel V, Kapitel 1 EUV: Allgemeine Bestimmungen zum Auswärtigen Handeln der Union Titel V, Kapitel 2 EUV: Besondere Bestimmungen über GASP und GSVP (Europ. Rat und Rat der EU -> HV als Vorsitz im Rat für Auswärtige Angelegenheiten Art 205 ff AEUV: Bsp. Politikfelder Außenbeziehungen (Kommission -> HV als Vizepräsident Koordinierung der außenpolitischen Zuständigkeitsbereiche der KOM)
  • Institutionen des Sekundärrechts: die Agenturen durch Rechtsakte (Sekundärrecht) gegründet -> juristische Personen Zentrum, Stiftung, Amt jeweilige Sitz auf MS verteilt Kontrolle durch EU-Organe Regulierungsagenturen: Entscheidungs-, Analyse-, Infoagenturen; dauerthaft -> verpflichtende Entscheidungen Exekutivagenturen: bestimmte Programme; temporär
  • Primärrechtliche Agenturen Europäische Verteidigungsagentur Art. 42 Abs.3-7; Art. 45 EUV zentrale Einrichtung der GSVP Forschung und Entwicklung Europol Art. 87-89 AEUV Förderung und Koordinierung der nationalen polizeilichen Zusammenarbeit unterliegt beschlüssen des Parlaments und des Rates
  • Der Generalanwalt im Gerichtshof der EU dem EuGH gehört je MS ein Richter an, die von 8 Generalanwälten unterstützt werden: Art. 19 Abs. 2 S.1 EUV, Art. 252f AEUV stellen öffentlich in völliger Unabhängigkeit und Unparteilichkeit begründete Schlussanträge zu anhängenden Rechtssachen -> rechtlicher Gutachter, der in Form von Schlussantragen Urteile vorschlägt sorgen für Koheränz und Kontunuität der Rechtssprechung sind gegenüber dem Richterkollegium unabhängig, also nicht weisungsgebunden gehören nicht dem Spruchkörper des EuGH an: nehmen weder an der Urteilsberatung, noch an der Beschlussfassung im Richterkollegium teil
  • Gerichtshof der EU Art. 19 Abs. 1, Art. 251 AEUV Rechtssprechungsorgan der EU, Sitz in Luxemburg drei Teilorgane: Gerichtshof, Gericht, Fachgerichte kontrolliert die Rechtsmäßigkeit des Handelns der Organe der EU und der MS Gerichtshof: höchste Instanz; je ein Richter pro MS; Rechtsmittelinstanz für Entscheidungen des EuG Art. 256 Abs. 1 UAbs 2 AEUV Gericht: zweite Instanz; mndst. ein Richter pro MS; Direktklagen natürlicher und juristischer Personen Art. 256-272 AEUV Fachgerichte: vom EU Parlament und dem Rat gebildet: Art. 257 Abs. 1
  • Die wesentlichen Klage- und Verfahrensarten der EU Vertragsverletzungsverfahren Art. 258f AEUV Nichteinhaltung, Verletzung von Unionsrecht Adressat: Mitgliedsstaaten Befugnis: Mtgliedstaaten, Kommission Vorabentscheidungsverfahren Art. 267 AEUV Auslegung von EU-Recht und Handlungen der EU-Organe Adressat: EuGH Befugnis: nationale Gerichte (Kollidierung von nationalem und europäischen Recht) Nichtigkeitsklage Art. 263 AEUV Aufhebung von rechtswidrigen EU-Rechtsakten und Handlungen Adressat: EU-Organe, Eichrichtungen, sonstige Stellen Befugnis: jede juristische oder natürliche Person Untätigkeitsklage Art. 265 AEUV Unterlassung einer Handlung der Organe und EU-Einrichtungen (Nichtdurchsetzung des EU-Rechts) Adressat: EU-Organe, Eichrichtungen, sonstige Stellen Befugnis: Organe, Einrichtungen, sonstige Stellen, MS, juristische und natürliche Personen Amtshaftungsklage Art. 340 AEUV, Art. 268 AEUV Schadensersatz bei Schäden durch Organe oder ihrer Bediensteten Adressat: EU, EZB Befugnis: EU
  • Politische Parteien auf europäischer Ebene Art. 10 IV EUV, Art. 423 AEUV Zusammenschluss ideologisch verwandet nationaler Parteien Kommunikation: Europäische Partei als Dachorganisation für Austausch Koordination: kohärente Positionen und Pläne formulieren Zielfindung: gemeinsamer programmatischer Rahmen Inklusion: der nationalen Parteien Vernetzung: Europäische Parteien, Fraktionen des EU, Nationale Parteien-> europäische Integration und Transnationalität Kritik an den Kompetenzen: können keine Regierungswechsel einleiten, nur Misstrauenvotum politische Reformen nur begrenzt möglich Wahlkampf zur Europawahl auf nationaler Ebene an der Arbeitsweise: nationale und europäische Kompetenzüberlagerung keine Verbindung zwischen europäischer Partei und Fraktion des EP -> Bürgerinteressen gelangen nicht ins Parlament wenige transnationale Medien Demokratiedefizit der EU: fehlender europäischer Willensbildungsprozess, da Europäische Parteien von Europawahlen ausgeschlossen sind Bürgerferne Intransparenz
  • Die Rolle der einzelstaatlichen Parlamente in der Union wegen Direktwahl des Europäischen Parlaments Art. 12 EUV, Protokoll über die Rolle der nationalen Parlamente, Subsidiaritäts- und Verhältnismäßigkeitsprotokoll Informations- und Beteiligungrechte
  • Der Hohe Vetreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik eingeführt durch Vertrag von Lissabon 2007 Art. 18 EUV, Misstrauensvotum EP: Art. 17 Abs. 8 EUV, Art. 27 Abs. 3 EUV 09-14: Catherine Ashton Rat der EU: Vorsitz der Ratsformation Auswärtige Angelegenheiten: Art. 16 Abs. 9, Art. 18 Abs. 3 Inititativrecht Art. 30 EUV Leitung der GASP Art. 18 Abs. 2 Durchführung der vom Rat erlassenen Beschlüsse und Repräsentation: Art. 27 Abs. 1,2 EUV intergouvernementales Element, supranational Kommission: Vizepräsidentin und Kommissar für Außenbeziehungen: Art. 18 Abs. 4 EUV Doppelhut-Funktion paralleles Ausüben des Amtes im Rat und inder Komission: Art. 18 Abs. 3f EUV Gesicht der europäischen Außenpolitik sorgt für koheräntes Handeln in der EU auf internationaler Ebene: Art. 26 Abs. 2 EUV
  • Anzeige
  • Europäischer Auswärtiger Dienst Art. 27 Abs. 3 Netzwerk von Botschaften, die die EU repräsentieren unterstützt die Hohe Vertreterin, den Präsidenten des Europäischen Rats, den Präsidenten und die Mitglieder der Komission bei deren Aufgaben im Bereich der Außenbeziehungen sorgt für Ziele des Auswärtigen Handelns: Art. 21 EUV sorgt für Ziele der Entwicklungspolitik: Art. 208 AEU Entwicklungshilfe, Menschenrechte, Klima, Krisenreaktion und humanitäre Hilfe, Zusammenarbeit USA, Erweiterung der EU
  • Der Kommissionspräsident Aufgaben und Kompetenzen: Art. 17 Abs. 6 Leitlinien, interne Organisation, Ernennung Vizepräsidenten, Rücktrittsaufforderungen, Außenvertretung Zusammenhang mit anderen Organen Art. 17 Abs. 7 Parlament kann Misstrauensvotum gegen Kommission annehmen: Art. 17 Abs. 8 Primus inter pares Erster unter Gleichen Vorteile: Handeln nach Kollgialitätprinzip keine wirkliche Vormachtsstellung ist dem EP verantwortlich: Art. 17 Abs. 8 Nachteile: nur repräsentative Funktionen zu wenig Einfluss kann als Oberhaupt der Komission gesehen werden Richtlinienkompetenz gegenüber Kommissaren