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Recht und Politik der EU (Fach) / T 2 (Lektion)

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  • 1. Grundlagen Vertragssystematik 1.1. Europarecht Europrecht im weiteren Sinn: Recht auf europäischer Ebene Europarecht im engeren Sinn: Recht der EU
  • 1. Grundlagen der Vertragssystematik 1.2. Acquis communitaire Gesamtheit des Unionsrechts / Gemeinschaftlicher Besitzstand Umpfang: Primärrecht Sekundärrecht Rechtsprechung des Gerichtshofes der EU Völkerrechtliche Verträge/Abkommen Normenhierarchie: Primärrecht - Völkerrechtliche Verträge - Sekundärrecht (Art. 288 AEUV)
  • 1. Grundlagen der Vertragssystematik 1.3. Normenhierarchie 1. Primärrecht 2. Völkerrechtliche Verträge 3. Sekundärrecht (Art. 288 AEUV)
  • 1. Grundlagen der Vertragssystematik 1.4. Primärrecht - Die Verträge Das Primärrecht beschreibt nach Inkrafttreten des Vetrags von Lissabon zwei Texte: Vetrag über die Europäische Union (EUV) Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)   -> Ergebnis eines komplexen Integrationsprozesses
  • 1. Grundlagen der Vertragssystematik 1.4. Integrationsprozess Primärrecht Gründungsverträge: Vertrag über die Gründung der EGKS Vertrag über die Gründung der Europäischen Atomgemeinschaft Vertrag über die EWG -> Vertragsrevisionen Vertrag von Maastricht: Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV)-> seit Vertrag von Lissabon 2007: Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Vertrag über die EU (EUV)
  • 1. Grundlagen der Vertragssystematik 1.5. Eine neue Union nach dem Vertrag von Lissabon EU ist Rechtsnachfolgerin der EG (Art. 1 UAbs. 3 S.3 EUV) Abschaffung des Säulenmodells: Aufhebung der Unterscheidung zwischen EG mit eigener Rechtspersönlichkeit und nicht rechtsfähigem Überbau der EU nunmehr einheitliche Union, die auf den zwei völkerrechtlichen, gleichrangigen Verträgen (EUV, AEUV) basiert Bestätigung der Rechtspersönlichkeit in Art. 47 EUV und Art. 335 AEUV -> juristische Person
  • 1. Grundlagen der Vertragssystematik 1.6. Primärrecht - Inhalt der Verträge Materielle Grundregeln der Union: grundlegende Bestimmungen Werte, Ziele; Grundrechtsschutz; Nichtdiskriminierung, Gleichberechtigung; Wirtschaftsverfassung; etc. Kompetenzbestimmungen: Ermächtigung der EU und ihrer Organe zum Erlass von Rechtsakten zur Erfüllung der materiellen Grundlagen in den jeweils definierten Bereichen Institutionelle Bestimmungen: grundlegende bestimmungen über die Organe der EU Aufgaben, Zusammensetzung, etc. - eindeutige Zuordnung? -> Inhaltsverzeichnis
  • 2. Einführung in den Institutionellen Rahmen 2.1. Die EU als juristische Person Person (Träger von Rechten und Pflichten): Natürliche Person: natürliche Enstehung; Menschen § 1 BGB: Rechtsfähigkeit ab Vollendung der Geburt beschränkte Geschäftsfähigkeit: z.B. Kinder -> rechtlicher Vertreter um geschäftsfähig zu sein Juristische Person: rechtliche Entstehung durch Vertrag oder Hoheitsakt Entstehung im nationalen Recht: Vertrag (e.V.), Hoheitsakt (RVO) Entstehung im Völkerrecht: Vertrag (EU), Hoheitsakt (Agentur) nicht per se handlungsfähig, sondern auf Organe angewiesen, um handeln zu können (verteten EU nach außen, Willensbldung im Inneren; keine Rechtspersönlichkeit - machen diese handlungsfähig; Ausnahme EZB: Art 282 Abs. 3 AEUV)
  • 2. Einführung in den Institutionellen Rahmen 2.1. Die Organe der EU Art 13 (1) EUV Rechtsgrundlagen: Titel röm. 3 EUV und 6. Teil AEUV Verpflichtung zur loyalen Zusammenarbeit: Art 13 (2) EUV
  • 2. Einführung in den Institutionellen Rahmen 2.1. Die Organe der EU und Organwalter Juristische Person - Organ - Organwalter - natürliche Person (Amtsinhaber) Organwalter: natürliche Person, die eine juristische Person vertritt sein Handeln wird dem Organ zugerechnet besorgt in Wirklichkeit die dem Organ abstrakt zugewiesenen Aufgaben Beispiele: EU - Organ - Organteil - Organwalter EU - Komission - Komissionspräsident - Jose M. Barosso EU - Komission - Komissar - Günther Oettinger (Energie) EU - Europäisches Parlament - MEP - Constanze Krehl
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  • 2. Einführung in den Institutionellen Rahmen 2.4. Sitz der Organe der EU EU als juristische Person hat keinen Sitz Protokoll über die Festlegung der Sotze der Organe und bestimmter Einrichtungen, sonstiger Stelleb und Dienststellen der EU vom 2.4.97 (ABl. Nr C 340 S.112) Europäisches Parlament: Straßburg Europäischer Rat: Rat: Brüssel Kommission: Brüssel Europäischer Gerichtshof: Luxemburg Rechnungshof: Luxemburg Europäische Zentralbank: Frankfurt
  • 2. Einführung in den Institutionellen Rahmen 2.5. Institutioneller Rahmen die Aufgaben der Union werden durch Organe und sonstige in den veträgen oder EU-Rechtsakten vorgesehen Einrichtungen erfüllt die Gesamtheit wird als institutioneller Rahmen bezeichnet Beispiele sonstiger Einrichtungen: Agenturen (Frontex, Europol) Wirtschafts- und Sozialausschuss Ausschuss der Regionen Ausschuss der Ständigen Vetreter Bürgerbeauftragte
  • 2. Einführung in den Institutionellen Rahmen 2.6. Organe und sonstige Institutionen nur in Deutschland terminologische Unterscheidung in "sonstige" Institutionen: Oberbegriff: Organe + Sonstige EU-Institutionen unspezifischer Restbegriff
  • 2. Einführung in den Institutionellen Rahmen 2.7. Selbstorganisationsrecht der Organe Organe uns sonstige Institutionen verfügen über Haushalts- und Geschäftsautonomie Organe geben sich eine Geschäftsordnung: Kommission: Art. 249 AEUV regeln interne Organisation und Arbeitsabläufe Beispiele der Regelungspunkte: Vorsitz, Abstimmungsverfahren, Aufgaben der internen Gremien Sonderfall: EuGH und EZB -> Satzung
  • 2. Einführung in den Institutionellen Rahmen 2.8. Verhältnis EU und Euratom zwei eigenständige internationale Organisationen, die institutionell durch Organe verbunden sind: Art. 106 a EAGV)