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Steuern (Fach) / 2.1.1 KG vs. EinzelUN/PersG (Lektion)

2.1.1 KG vs. EinzelUN/PersG

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  • KG vs. EinzelUN/PersG im Überblick (Personensteuern - Einkommenssteuer/Körperschaftssteuer) EinzelUN/PersG Einheitstheorie gilt --> UN und Unternehmer bilden eine Einheit Besteuerungssubjekt ist nur der Unternehmer (PersG selbst ist kein Besteuerungssubjekt) Nur ein Besteuerungssubjekt: Unternehmer unterliegt ESt mit thesaurierten und ausgeschütteten Gewinnen Schuldrechtliche Vertragsbeziehungen zwischen Unternehmer/Gesellschafter und Unternehmer/Gesellschaft sind mit steuerlicher Wirkung nicht möglich (auch bei Verträgen zwischen der PersG und ihrem Gesellschhafter, die zivilrechtlich absolut möglich und zulässig sind; Grund: Unternehmer/Gesellschafter ist das Steuersubjekt und kann mit sich selbst keine Verträge abschließen) KG Trennungsprinzip gilt --> Unternehmer (Gesellschafter) und Unternehmen (Kapitalgesellschaft) sind getrennte Steuersubjekte Zwei Besteuerungssubjekte existieren: Kapitalgesellschaft: erwirtschaftete Gewinne werden mit KSt besteuert Gesellschafter: ausgeschüttete Gewinne werden mit ESt besteuert Schuldrechtliche Vertragsbeziehungen zwischen Gesellschafter und Gesellschaft sind steuerlich voll anerkannt
  • Von welchen Faktoren hängt die Gesamtsteuerbelastung bei Einzelunternehmen/PersG ab? Höhe des Einkommens --> individueller Steuersatz Gewerbesteuerhebesatz Ausschüttung/Thesaurierung
  • Vergleich Besteuerung Einzelunternehmen, HS 400%, Einkommenssteuersatz 45% bei Ausschüttung und Thesaurierung Bei Ausschüttung: 47,44%   Bei Thesaurierung (Thesaurierungsbegünstigung): --> Sondersteuersatz 28,25%
  • Thesaurierungsbegünstigung für Personenunternehmen: Was ist das Ziel? Annähernde Belastungsgleichheit für thesaurierte Gewinne bei Kapital- und Personengesellschaften
  • Welche Steuern werden bei Personenunternehmen abgezogen? Gewerbesteuer (HS, z.B. 400%) Einkommenssteuersatz Abzgl. Anrechnung der Gewerbesteuer Soli
  • Wo ist der "Haken" bei der Thesaurierungsbegünstigung von Personenunternehmungen? Die Thesaurierungsbegünstigung bei Personenunternehmen wurde eingeführt, um die Gesamtsteuerbelastung bei Einbehaltung der Gewinne einer KapG anzugleichen.  Der gewählte Steuersatz des Gesetzgebers von 28,25% führt zu einer Gleichbelastung, allerdings nur dann, wenn alle Gewinne des Unternehmens begünstigt werden. Das ist in der Realität aber nicht möglich, da zumindest die Steuern als Liquiditätsabfluss vorhanden sind und diese somit nicht begünstigt werden können. Reale Steuerbelastung bei HS 400% beträgt 36,17% Unter dieser Berücksichtigung kommt es Weiterhin zu einer höheren Belastung der Personenunternehmung. 
  • Wo ist der "Haken" bei der Thesaurierungsbegünstigung von Personenunternehmungen? Die Thesaurierungsbegünstigung bei Personenunternehmen wurde eingeführt, um die Gesamtsteuerbelastung bei Einbehaltung der Gewinne einer KapG anzugleichen.   Der gewählte Steuersatz des Gesetzgebers von 28,25 % führt zu einer Gleichbelastung, allerdings nur dann, wenn alle Gewinne des Unternehmens begünstigt werden. Das ist in der Realität aber nicht möglich, da zumindest die Steuern als Liquiditätsabfluss vorhanden sind und diese somit nicht begünstigt werden können. Unter dieser Berücksichtigung kommt es Weiterhin zu einer höheren Belastung der Personenunternehmung. 
  • Nachversteuerung: Definition und Auswirkung Definition: Entnahme ist höher als die Summe des Gewinns des laufenden Jahres und den in diesem Jahr getätigten Einlagen.   Auswirkung: Die Einkommenssteuer auf den Nachversteuerungsbetrag beträgt 25% --> Wird ein Gewinn thesauriert und später entnommen, dann fällt auf de spätere Entnahme eine sog. Nachversteuerung in Höhe von 25% an. Bei Nachversteuerung stellt man sich schlechter, als wenn man die Gewinne sofort ausgeschüttet hätte ! Thesaurierung nur dann, wenn Unternehmer sicher ist, die Gewinne langfristig im Unternehmen zu lassen.  
  • Personengesellschaft - Wann sollte thesauriert werden und wann nicht? Wahlrecht sinnvoll nutzen Niemals 100 als begünstigungsfähigen Betrag wählen, sondern immer nur den Betrag nach Steuern Zusätzlich solten niemals Einkommensveträge begünstigt werden, die ohnehin nur einer Steuerbelastung von 28,25% unterliegen. Ab welchem Einkommen ist der steuersatz höher als 28,25% Alle Beträge die darunter liegen, sollten nie begünstigt werden In der Praxis wird die Wahlmöglichkeit der Gewinnthesaurierung kaum genutzt, wegen der drohenden Nachbelastung.
  • Reale Gesamtsteuerbelastung im Vergleich - KapG und Einzel UN Bei Thesaurierung --> KapG günstiger (mit Abstand) Betrachtet man nur den Steuersatz 28,25% bei PersG, wäre dieser günstiger. Doch da zumindest die Steuern das Unternehmen verlassen, können nie 100% thesauriert werden. Der reale Steuersatz liegt bei einem HS von 400% bei 36,17 (KapG 29,824%)   Bei Ausschüttung --> Einzel UN in den meisten Fällen (etwas) günstiger (Ausnahme HS 200%)
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  • Gesamtsteuerbelastung der Kapitalgesellschaft (Berechnung) Besteuerungsebene der Kapitalgesellschaft: Gewinn abzgl. Gewerbesteuer abzgl. 15% Körperschaftssteuer abzgl. 5,5%Soli = Thesaurierungs- oder ausschüttungsfähiger Gewinn   Besteuerungsebene des Gesellschafters: abzgl. 25% Kapitalertragssteuer (PV) bzw. 60% der Dividende (BV) abzgl. Soli (5,5% von 25% bzw. 5,5% von Einkommenssteuer) = Gesamtbelastung nach Ausschüttung        
  • Wovon ist die Gesamtsteuerbelastung (Ausschüttung) bei einer Kapitalgesellschaft abhängig? Ebene der Kapitalgesellschaft:   Abhängig vom Gewerbesteuerhebesatz Ebene des Gesellschafters: Einkommenssteuer/Kapitalertragssteuer, abhängig von: Beteiligungsart (BV/PV) Höhe des Einkommens (progressiver Einkommensteuersatz) bei BV