4
Schuldrecht (Fach) / Unmöglichkeit (Lektion)
K gegen P übereignung des Autos gemäß § 433 Abs I 1
Diese Lektion wurde von janinefronske erstellt.
Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.
- Anspruch K könnte gegen M einen Anspruch auf Übergabe u Übereignung eines neuen BH gemäß § 433 I 1 Der Anspruch müsste entstanden sein Dies setzt einen wirksamen Kaufvertrag zwischen den beiden Parteien voraus. K u M haben einen Kaufvertrag (§433) über ein BH geschlossen. Demnach ist der Anspruch entstanden.
- II Der Anspruch des K könnte jedoch gemäß § 275 I ausgeschlossen sein. Es müsste ein Schuldverhältnis zwischen M u K vorliegen. M u K haben einen Kaufvertrag geschlossen, ein Schuldverhältnis liegt demnach vor. Weiterhin müsste die aus dem Vertrag resultierende Leistung unmöglich sein.
- III Der Vertrag beinhaltet die Leistung die Übereignung eines BH (§ 929 S. 1) Eine Unmöglichkeit liegt vor, wenn niemand die Leistung erbringen kann (objektive Unmöglichkeit) oder wenn eine dritte Person, nicht aber der Schuldner die Leistung erbringen kann (subjektive Unmöglichkeit). Dies wiederum ist insbesondere dann denkbar, wenn es sich bei dem geschuldeten Gegenstand um eine Stückschuld oder eine konkretissierte Gattungsschuld (§ 243 II) hanndelt
- IV Bei dem geschuldeten gegenstand könnte es sich um eine Stückschuld handeln. Eine Stückschuld liegt vor, wenn der geschuldete Gegenstand nur einmal existiert.. K hat sich für einen noch zu bestellenden BH eines bestimmten Modells entschieden. Die Parteien haben also nicht die Übereignung eines bestimmten Einzelstücks vereinbart. Gegenstand des vertrags war eine Gattungsschuld.
Anzeige