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Gefahrenabwehr (Fach) / Gefahrenabwehr (Lektion)

Grundlagen der Gefahrenabwehr -> Klausurtraining

Diese Lektion wurde von Fagoettin erstellt.

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  • Anerkannte Regeln der Technik - keine Norm - Normen= techn. Vorschriften, nicht unbedingt auf neuestem Stand
  • Stand der Technik - Maßstab wird an Front der techn. Enwichlung verlagert, für die die allg. Anerkennung und praktische Bewährung nicht ausreicht  
  • Stand von Wissenschaft und Technik - stärkerer Zwang, dass Regel mit wissenschaftl. und techn. Entwicklung mithält - nach neuesten wissenschaftl. Erkenntnissen - jeweils Erforderliches wird nicht durch techn. Gegewärtig Machbares begrenzt
  • Regeln der Technik Abstufungen 3. Stand von Wissenschaft und Technik 2. Stand der Technik 1. anerkannte Regeln der Technik   (Stufe 2+3 nicht langfristig in Praxis bewährt)
  • Schaden Schaden ist ein Nachteil durch Verletzung von Rechtsgütern aufgrund eines bestimmten techn. Vorgangs oder Zustandes
  • Risiko Risiko, dass mit einem bestimmten techn. Vorgang oder Zustand verbunden ist, wird zusammenfassend durch eine Wahrscheinlichkeitsaussage beschrieben, die -> die zu erwartende Häufigkeit eines zum Schaden führenden Ereignisses -> das beim Schadeneintritt zu erwartende Schadensausmaß berücksichtigt
  • Grenzrisiko - größtes noch vertretbares Risiko eines bestimmten techn. Vorgangs - wird idR durch sicherheitstechn. Festlegung beschrieben
  • Gefahr - Sachlage, bei der das Risiko größer als das Grenzrisiko ist
  • Sicherheit - Sachlage, bei der das Risiko nicht größer als das Grenzrisiko ist
  • Sicherheitstechnische Festlegung (SiTe) - Angaben über techn. Werte und Maßnahmen, sowie Verhaltensanweisungen, deren Einhaltung im Rahmen des jeweiligen techn. Konzepts sicherstellen soll, dass das Grenzrisiko nicht überschritten wird - SiTe werden durch Gesetze, Rechtsverordnungen oder sonstige staatl. Maßnahmen erlassen
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  • Schutz - Verringerung des Risikos durch Maßnahmen, die entweder Eintrittshäufigkeit oder Ausmaß des Schadens einschränken
  • Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) -> Innere Sicherheit -Polizei -Verfassungsschutz -Zoll/Ordnungsämter -> nicht-polizeiliche Gefahrenabwehr -THW -Feuerwehr -RD -Luftrettungsdienst
  • Rechtsstaatliche Grundsätze 1. Vorrang des Gesetzes     -> keine Tätigkeit der Verwaltung darf gegen Rechtsnormen verstoßen 2. Vorbehalt des Gesetzes     -> tritt die Verwaltung dem Bürger befehlend oder verbietend    gegenüber und greift damit in die Rechtssphäre des Bürgers ein, so bedarf es dazu immer eine gesetzl. Grundlage, die si zu ihrem Handeln ermächtigt 3. Grundsatz der Vetraulichkeit    -> Maßnahme muss geeignet sein, den angestrebten Zweck zu erreichen 4. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit    -> Bei Gebot zwischen Anwendung des mildesten Mittels zwischen mehreren Maßnahmen ist diejenige zu wählen, die den Einzelnen oder die Allgemeinheit am wenigsten beeinträchtigt 5. Grundsatz der Gleichbehandlung    -> im wesentlichen gleiche Sachverhalte sind gleich zu behandeln    -> keine Gleichbehandlung im Unrecht!
  • Konkrete Gefahr - gegeben bei einer Sachlage, bei der das Eintreten einer Störung innerhalb eines nach der Lebenserfahrung in Betracht ziehenden Zeitraumsso wahrscheinlich ist, wie ihr ausbleiben - Konkrete Gefahr ist der Grenzwert zum Tätigwerden (Handlungsschwelle)
  • abstrakte Gefahr - Tatbestände, aus denen sich nach Lebenserfahrung möglicherweise Beeinträchtigungen ergeben können, ohne dass im Einzelfall Gefahrenzustnde vorliegen  
  • Gegenwärtige Gefahr - Sachlage, bei der das die öffentl. Sicherheit oder Ordnung schädigende Ereignis bereits eingetreten ist oder unmittelbar sehr wahrscheinlich bevorsteht - Gefahr für Rechtsgut liegt vor, wenn aufgrund tatsächlicher Umstände der Eintritt eines Schadens wahrscheinlich ist
  • Dringende Gefahr - Sachlage, in der mit großer Wahrscheinlichkeit einem besinderen, wichtigen Rechtsgut Schaden droht
  • Gefahr im Verzug - Sachlage, bei der schädigendes Ereignis bereits begonnen hat oder unmittelbar bevorsteht
  • erhebliche Gefahr - Gefahr für bedeutsames Rechtsgut, wie Leib, Leben oder Freiheit einer Person, Sach-, Vermögenswerte oder Bestand des Staates
  • Gefahr für Leib und Leben - Wenn eine nicht nur leichte Körperverletzung oder der Tod einzutreten drohen
  • Gemeine Gefahr - besteht für eine unbestimmte Vielzahl von Personen
  • Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehr (AGBF) - Zusammenschluss aller BF's (107) - selbsttragend im Deutschen Städtetag - Erfahrungsaustausch - Koordination in wichtigen Fragen - Grundsätze und Empfehlungen - Arbeitskreise
  • Hilfsfrist - Meldezeit - Alarmierungszeit - Ausrückezeit - Anfahrtszeit - Erkundigungszeit - Entwicklungszeit
  • Prävention -> weiche Prävention: angemessenes Verhalten, Verfahrensanweisungen, Schulungen, Übungen, Reduzierung der Schadensauswirkungen -> harte Prävention: Bauordnungen, Techn. Regelwerke, Blitzschutz, Erdung, Brandabschnitte, BMA, Entrauchung, Sprinkler -> Integrierte Prävention: Kombi aus hart und weich
  • Präventionskonzepte - Sonderbauordnung, Arbeitsstättenverodnung (ArbStv), Din-Normen, BG-Regelwerk, Versicherungsrecht
  • Stabsarbeit -> Leiter des Stabes - erteilt Befehle/ Aufträge von erheblicher Tragweite - hält Verbindung zur übergeordneten Behörde - hält Lagebesprechungen - beruft Pressekonferenzen ein
  • Stabsarbeit -> Sachgebiet S1 PERSONAL/ INNERER DIENST - Bereitstellen der Einsatzkräfte - Führen des inneren Stabsdienstes
  • Stabsarbeit -> Sachgebiet S2 LAGE - Erkungdung der Lage - Darstellen der Lage - Einsatzdokumentation - Informationen nach Innen und Außen
  • Stabsarbeit -> Sachgebiet S3 EINSATZ - Durchführung des Einsatzes - Mitwirkung bei der Fernmeldeführung
  • Stabsarbeit -> Sachgebiet S4 VERSORGUNG/ LOGISTIK - Versorgung und Quartierbeschaffung für Kräfte
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  • Stabsarbeit -> Sachgebiet S5 PRESSE-/ MEDIENARBEIT - Planung und Durchführung der Pressearbeit
  • Stabsarbeit -> Sachgebiet S6 INFORMATION UND KOMMUNIKATION (IuK) - Planung und Durchführung Fernmeldeeinsatz
  • Analytische Task Force (ATF) - Unterstützung der Einsatzkräfte vor Ort - Spezialmesstechnik
  • Medizinische Task Force (MTF) - Unterstützung der Kräfte vor Ort mit versch. Modulen: Führung, Behandlung, Dekontamination, Logistik, Betreuung, Transport
  • Deutsches Notfallvorsorge-Informationssystem (deNIS) - Informationen zu vielen Bereichen des Katastrophenschutzes
  • Großveranstaltungen ... sind Veranstaltungen 1. zu denen täglich mehr als 100.000Besucher erwartet werden oder 2. bei denen die Zahl der zeitgleich erwarteten Besucher ein Drittel der Einwohner der Kommune übersteigt und sich zeitlgeich ca 5.000 Personen auf dem Gelände befinden oder 3. die über ein erhöhtes Gefährdungspotenzial verfügen  
  • Gefährdungspotenzial (Großveranstaltung) 1. es muss mit hohen Personendichten gerechnet werden (vorallem Zugang/Ausgang) 2. besondere Konflikte unter den Besuchern 3. Veranstaltungsgelände nicht für Veranstaltungszweck geschaffen    
  • Oberstes Ziel bei Großveranstaltungen Grundschutz der Teilnehmer gewährleisten
  • Planungsgrundlagen -> Mitwirkende - Polizei - Feuerwehr - Rettungsdienst - Ordnungsbehörde
  • Planungsgrundlagen -> Ablauf Ein effektiver Einsatz der Gefahrenabwehrkräfte bei Großveranstaltungen erfordert hohen Informationsgrad aller eingesetzten Einsatzkräfte über taktische Tiele, Leitlinien
  • Planungsgrundlagen-> Ordnungsamt - Genehmigungsfähigkeit - Rechtsnormen betrachten - Gaststättenrecht - Genehmigungsbescheide - Kontrolle der Veranstaltung - entdendet Verbindungsbeamte in Stäbe
  • Planungsgrundlagen-> Polizei - Risikobewertung - Aufklärung, Dokumentation von Straftaten - Verbindungsbeamter im Stab
  • Planungsgrundlagen-> Feuerwehr - Brandschutzsicherstellung - Technische Hilfeleistung -ABC-Gefahrenabwehr - Verbindungsbeamter im Stab
  • Planungsgrundlagen-> Rettungsdienst - Behandlungsplätze - Transportkaüazitäten - Materialbereitstellung - Information der Krankenhäuser - Verbindungsbeamter im Stab
  • Großveranstaltungen am Wasser - Wasser- und Schifffahrtsamt - Hafenpolizeibehörde - Veranstalter - Ortspolizeibehörde - Feuerwehr - Wasserrettung/ Taucher - Rettungsdienst
  • Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte in Deutschland (BAND e.V.) die Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands e.V die Dachorganisation aller Länder-Arbeitsgemeinschaften der Notärztinnen und Notärzte Deutschlands das gemeinsame Sprachorgan aller Notärztinnen und Notärzte Deutschlands
  • Vereinigung zur Förderung des deutschen Brandschutz (vfdb) - Erstellen Merkblätter und Richtlinien - eLearning- Programme
  • Verwaltungsakt - "Maßnahme, die eine Behörde zur Regelung des Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts trifft und die auf unmittelbare Rechtswikrung nach außen gerichtet ist" - Maßnahme: Jede nach außen erkennbar gewordene und abgegebene Erklärung - Behörde: Jede Stelle, die Aufgaben öffentlicher Verwaltung wahrnimmt - Regelung: Maßnahmen, die auf Herbeiführung eines rechtlichen Erfolgs gerichtet sind - unmittelbare Rechtswirkung nach Außen: liegt vor, wenn sich Maßnahme an außerhalb der Behörde stehende Person richtet - Einzelfall: gegeben, wenn sich Maßnahme an bestimmte Einzelperson richtet - Öffentl. Recht: nur ein Träger hoheitlicher Gewalt kann nach für ihn geltenden Rechtssätzen die Maßnahmen treffen
  • Amtshilfe - Behörden leisten einander Amtshilfe, wenn.... 1. aus rechtl. Gründen Amtshandlung nicht selbst vorgenommen werden kann 2. benötigte Dienstkräfte fehlen 3. ersuchende Behörde zur Durchführung auf Kenntnissen/ Tatsachen angewiesen ist, die sie selbst nicht ermitteln kann 4. Urkunden o.ä. benötigt werden die im Besitz der ersuchenden Behörde ist 5. andere Behörde die Amtshandlung mit geringerem Aufwand durchführen kann !!!Ersuchende Behörde trägt Verantwortung für Rechtsmäßigkeit der Maßnahmen, Ersuchte Behörde trägt Verantwortung für Durchführung der Maßnahme!!!
  • Kritische Infrastruktur (KRITIS) Organisationen oder Einrichtungen mit Bedeutung für staatl. Gemeinwesen bei deren Ausfall erhebliche Probleme eintreten würden