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TMM (Fach) / TurnArroundManagement (Lektion)
Test
Diese Lektion wurde von anderson erstellt.
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- 52. Klausurfrage: Eine Liquiditätszufuhr durch Fremdkapital erfolgt durch: (MC-Frage) 1. Bankkredit 2. Sanierungskredit einer Bank 3. Überbrückungskredit 4. Lieferantenkredit 5. Umwandlung kurzfristiger Kredite in langfristige Kredite 6. Kredit durch Bankenpool 7. Steuerstundung 8. Sonderform: Leasing& Factoring
- 53. Kapitalerhöhung durch Gesellschafter (Liquiditätszufuhr durch EK): - Vorteile für das UN: Unabhängigkeit bleibt bestehen; Positives Außenwirkung/Signal - Kapitalerhöhung durch Gesellschafter durch z. B.: ordentliche Kapitalerhöhung (Erhöhung des gezeichneten Kapitals der AG durch Ausgabe neuer / junger Aktien) Gründe gegen eine Kapitalerhöhung durch Gesellschafter: - Erschöpfung der finanziellen Mittel der Gesellschafter - keine Einigung über Höhe der einzubringenden finanziellen Mittel zur Sanierung zwischen den Gesellschaftern - keine Ambition der Gesellschafter ihre wirtschaftlich und private Existenz für die Sanierung zu gefähreden
- 54. Kapitalerhöhung durch Aufnahme neuer Gesellschafter (Liquiditätszufuhr durch EK): --> zwingend notwendig wenn eigene finanzielle Mittel erschöpft sind Vorteil: pos. Signalwirkung/ Außenwirkung wenn neuer Gesellschafter kommt Nachteil: Abhängigkeit von neuem Gesellschafter, evtl. Beginn der Übernahme
- 55. Eigenkapitalersetzendes Gesellschaftsdarlehen (Liquiditätszufuhr durch EK): !!!!!! Gesellschaftsdarlehen ist immer zulässig (vor u. in Krise) - wenn Krise zur Insolvenz wird ist Darlehen weg, Gesellschafter ist dann Gläubiger, Darlehen ist dann EK - reines BGB-Darlehen - UN erhält Geld von Gesellschafter - UN muss Darlehen zurückzahlen Vorteile: schnelle und einfache Liquiditätszufuhr / einfache Rückzahlung nach Beseitigung der Krise / keine neue Gesellschafter von außen es gibt keine Nachteile
- 56. Rangrücktrittserklärung (Liquiditätszufuhr durch EK): !!!!! Vertragliche Vereinbarung zwischen Gesellschaft und Gläubiger dahingehend, dass Gläubiger die Gel Vertragliche Vereinbarung zwischen Gesellschafter und Gläubiger in der Krise mit seiner Forderung zurück zu treten --> Gläubiger tritt mit Forderungen bis zur Sanierung der Gesellschaft zurück --> Gläubiger verliert Forderungen nicht Ziel: Vermeidung einer drohenden Insolvenz /Förderung einer pos. Fortführungsprognose --> wenn UN aus Krise raus, Gläubiger macht wieder geltend --> wenn UN in Insolvenz, Gläubiger wird nachrangiger Gläubiger
- 57. Patronatserklärung (Liquiditätszufuhr durch EK): !!!!! Klausurfrage: Wie werden Patronatserklärungen eingeordnet und mit welchem Ziel? Antwort auf Klausurfrage: intern/extern, hart/weich, Ziel: TU bei Kredeit zu unterstützen -->wichtigstes Kapitalelement im Konzern/ Anwendung eigentlich nur im Konzern Def.: 1. ext. Kreditsicherheit (ähnlich Bürgschaft) die gegenüber einem Gläubiger einer Gesellschaft abgegeben wird, um deren Kreditwürdigkeit zu stärken. 2. Interne Erklärung des Gesellschafters (MU) gegenüber der Gesellschaft (TU), für sämtliche Vbl. Der Gesellschaft einstehen zu wollen. 2 Arten: weiche Patronatserklärung: nicht rechtl. Verpflichtend/ im Vertrag geregelt, keine finanzielle Einstandspflicht, lediglich moralisch verpflichtende Verantwortung für die Liquidität der Gesellschaft einzustehen harte Patronatserklärung: rechtl. Verpflichtend, vertragl. geregelt (ähnlich wie Bürgschaft), einseitig verpflichtender Vertrag zwischen: 1) Patronin (MU) u. Gläubiger (extern) 2) Patronin (MU) u. Gesellschaft (TU) (intern) Anforderungen: - unbedingte Erklärung des Patrons, für sämtliche Vbl. Der TU ihren Gläubigern gegenüber einstehen zu wollen - Zahlungspflicht des Patrons muss über den Zeitpunkt der Insolvenz hinaus bestehen - Höchstbetragsmäßige Begrenzung ist ratsam - Erklärung, dass Rückzahlungsansprüche nach Erfüllung der Vertragsverpflichtung aus der Patronatserklärung nicht bestehen - Eindeutige Regelung, dass die TU in der Insolvenz einen eigenen Zahlungsanspruch gegen den Patron hat - Ermächtigung der TU zur Offenlegung der Erklärung an den Wirtschaftsprüfer - 3-jährige Regelverjährungsfrist des BGB
- 58. Klausurfrage: Wie werden Patronatserklärungen eingeordnet und mit welchem Ziel? extern/intern , weich/hart, mit Ziel TU in/bei Kredit zu unterstützen.
- 59. Lieferantenkredit (Liquiditätszufuhr durch FK): !!!!!!!!!! in Verbindung/Verzahnung mit Warenkreditversicherer, über unzulässiges Anzapfen: dieses unterbindet der Versicherer!!! - Was ist unzulässiges Anzapfen? Klausur: unzulässiges Vom: Lieferanten einfach eine Leistung abziehen durch Vertragsbruch (z. B. Eigenmächtige Rechnungskürzung / Beteiligung an Betriebsfesten, an Geb. vom GF durch Lieferanten) Grundstruktur: Bsp. 1) Möglichst vielen Waren von unserem Lieferanten, mit möglichst hohem Zahlungsziel. (Ware gekauft-> verkauft an Endkunden -> Geld fließt ins UN, kann somit verwendet werden, da erst spätere Zahlung an Lieferanten Bsp. 2) Um Extras beim Lieferanten bitten, die hinterer an Endkunden, in Form von GifeAways, weitergegeben werden können, um Werbung zu machen (Einsparungen für Abnehmer 0,1-1%) Klausur: unzulässiges Anzapfen in Verbindung/Zsm.spiel/Problem mit Lieferantenkredit/ Warenkreditversicherer
- 60. Kredit durch Bankenpool (Liquiditätszufuhr durch FK): !!!! (Schwerpkt. auf Was ist das)/ Nennen Sie die Vor- und Nachteile:) Klausurfrage: Die Bildung eines Bankenpools bei der Kreditver --> die Banken, die dem UN Kredit gegeben haben, können zsm. einen Bankenpool bilden, Poolführer handelt Kreditbedingungen aus --> Bankenpool läuft über BGB-Vertrag --> sind hier in der Situation nachzudenken, ob man UN mit schlechter finanzieller Situation Geld gibt Vorteile für UN: Risikoverteilung auf mehrere Banken / keine Kündigung der Kredit durch eine einzelne Bank / gemeinsame Stundung von Tilgung Nachteile für UN: keine Verhandlung mehr mit einzelnen Banken / Gefahr das Unstimmigkeiten der Banken auf Rücken des UN ausgetragen werden / Abhängigkeit von den Aktivitäten der Vertreter der einzelnen Banken im Pool
- 61. Klausurfrage: Die Bildung eines Bankenpools bei der Kreditvergabe an ein UN hat für das UN den Vorteil? einer gemeinsamen Stundung von Tilgungen / der leichteren Vergabe eines neuen Kredits
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- 62. Leasing (Liquiditätszufuhr durch FK): Def.: Besondere Form des Kredits! (Geräte, Fahrzeuge) Kalkulation bei Leasing: monatl. Belastung bei Leasing besser als durch eigene Mittel / Bankredit
- 63. Factoring (Liquiditätszufuhr durch FK): Def.: Verkauf von Ford. aus LL an Factor Grundfunktionen 3 Funktionen: Finanzierungsfunktion / Dienstleistungsfunktion / Delcredefunktion
- 64. Mögliche Klausurfragen zu Liquiditätszufuhr durch EK und FK: 1) Was ist eine Liquiditätszufuhr durch EK (nennen Sie…/ 7 Pkt.)2) Was eine Liquiditätszufuhr durch FK (nennen Sie…/ 8 Pkt.)3) Unterscheiden Sie, handelt es sich um Liquiditätszufuhr durch EK oder FK?4) Was eine ordentliche Kapitalerhöhung?5) Was ist ein Gesellschaftsdarlehen?6) Was ist eine Rangrücktrittserklärung?7) Was ist eine Patronatserklärung?8) Nennen Sie die 2 Arten der Patronatserklärung und erläutern Sie kurz. 9) Wie weit muss das UN mit Stakeholdern kommunizieren? (bei Bankkredit?)10) Was ist ein Lieferantenkredit?11) Was ist unzulässiges Anzapfen?Unzulässiges Anzapfen ist, Leistung an Lieferanten einfach abzuziehen, durch Vertragsbruchz. B.: eigenmächtige Rechnungskürzung / Firmen schicken Verbände vor und bleiben dadurch im Hintergrund12) Was ist zulässiges „versuchtes“ Anzapfen?Lieferanten offen um Hilfe zu bitten, ohne dabei Vertragsbrüchig zu werden. 13) Verzahnen Sie Warenkreditversicherer mit unzulässigem AnzapfenBei unzulässigem Anzapfen, hätte Warenkreditversicherer sofort eingegriffen. 14) Was ist Leasing?Besondere Form des Kredits, günstiger als z. B. Bankenkredit.15) Klausurfrage: Leasingformen im Immobilienbereich sind:1) Finanzierungsfunktion / 2) Dienstleistungsfunktion / 3) Delcredefunktion
- 65. Klausurfrage: Leasingformen im Immobilienbereich sind: 1) Finanzierungsfunktion 2) Dienstleistungsfunktion 3) Delcredefunktion
- 66. Sale-and-lease-back ((Leasing (Liquiditätszufuhr durch FK)): !!!!!! Voraussetzung: betriebsnotwendige Gegenstände noch im Eigentum des UN Ablauf: UN verkauft Grundstück an Leasingfirma --> Leasingfirma macht gleichzeitig Leasing/Mietvertrag mit UN --> durch Verkauf fließet Geld ins UN (CF, Liquiditätszufuhr) --> Leasingfirma nimmt Geld für Kauf aus z. B. Hedgfonds Vorteile: - Beseitigung der Überschuldung durch den Erlös aus Verkauf/ - Verbesserung der aktuellen Liquidität / - Verringerung der Ausgaben für Zinsen und Tilgung / - keine Ausgaben mehr für Unterhalt der Immobilie Nachteile: - erheblich geringere Reserven des UN für zukünftige Risiken / - keine Wertsteigerung der Immobilie für das UN UN verkauft nur nicht betriebsnotwendiges Vermögen!!! Betriebsnotwendiges Vermögen kann nur im sale-and-lease-back Verfahren freigesetzt/liquide gemacht werden!!!!
- 59. a Mögliche Klausurfragen zu Sale-and-Lease-back in verbdingung mit betr. notwendigem und nicht betr.ntw. Vermögen 1) Warum ist bei Sale-and-lease-back Verkauf von nicht betriebsnotwenigen Vermögensgeständen unsinn? Weil nur Verkauf von betriebsnotwendigen Vermögensgeständen Sinn macht. 2) Was macht UN mit nicht betriebsnotwenigen Vermögen? Verkaufen, für Finanzierung, damit Liquidität ins UN fließt, sale-and-lease-back macht keinen Sinn, da betriebs.notw. für das UN 3) Was ist sale-and-lease-back? Verkauf von identifizierten betriebsnotwendigem Vermögen und sofortige Mietung. 4) Wie geht Sale-and-lease-back? (s. o.2)) 5) Nennen Sie die 3 Leasingformen im Immobilienbereich:1.Sale-and- lease-back / 2.Buy-and-lease-back / 3.Neubauleasing 6) Nennen Sie Bestandteile von Sale-and-Leas-Back Verträgen: 1. Verkehrsicherungspflicht geht komplett an Mieter über 2. keine Verpflichtung zum Rückbau 3. Vermietung der Flächen des Mietobjektes an Dritte zu Werbezwecken 4. Untervermietung erlaub, Geld darf Mieter behalten 5. Dienstbarkeit: Der Mieter verpflichtet sich, dass das geleaste Objekt einem bestimmten Zweck dient, wird ins Grundbuch eingetragen (mindert den Wert, z. B. des Grundstücks) 7) Nennen Sie Kriterien für Sale-and-leas-back: 1. Dienstbarkeit / 2. Rückbauverpfichtung / 3. Vermietung zu Werbezwecken an Dritte erlaubt / Übergang der Verkehrspflicht komplett an Mieter 8) Wann ist sale-and-lease-back sinnvoll? Wenn CF ins UN fließen muss, durch Verkauf von betriebsnotw. Vermögen 9) Was ist eine Rückbauverpflichtung? Ist das Recht des Vermieters, dass bei Auszug des Mieters, das Mietobjekt in den ursprünglichen Zustand zurück versetzt wird / Hinterlassen des Objektes so wie angemietet. 10) Was ist eine Rückbauverpflichtung im sale-and-lease-back? Umgekehrt als normal, der Mieter ist nicht dazu verpflichtet Objekt so zu verlassen wie angemietet.
- 67. Abgrenzung was ist nicht betriebsnotwendig/ was ist betriebsnotwendig (Sale-and-lease-back)? !!!!!! nicht betriebsnotwendige Vermögensgegenstände: sind die Gegenstände die nach der Restrukturierung nicht mehr für die Tätigkeit des UN benötigt werden / diese Gegenstände können vom UN verkauft werden und müssen anschließend nicht gemietet werden --> Ziel: Liquiditätsgewinnung --> Problem: Abgrenzung zw. nicht und betriebsnotw. evtl. schwierig, daher evtl. versehentl. Verkauf von betriebsnotw. Kapital betriebsnotwendige Vermögensgegenstände: sind die Gegenstände, die nach der Restrukturierung weiterhin gebraucht werden um den UN-Zweck zu erfüllen --> hier sale-and-lease-back möglich, niemals nur Verkauf
- 68. Problem(fall) Marke: bei der Abgrenzung betriebsnotwendig / nicht betriebsnotwendig !!!!!!!! Def. Marke: ist UN-Bezeichnung Betriebsnotwendig wenn: - Identität an Marke hängt - Wert/ Qualität an Marke hängt - Image an Marke hängt - Säule /Pfeiler für das UN (z. B. Eigenmarken, wie „ja“) Nicht betriebsnotwendig wenn: - z.B. Marke nur vom UN genutzt wird, nicht aber im Besitz des UN ist -nicht Säulen des UN (d.h. bei Verkauf fällt UN nicht zsm., wie z.B. Neuschöpfungen bei Haribo) Zentrale Fragen die ein UN sich stellen sollte: Kerngeschäft? / Wie kann ich die Marke einsetzen? /Wie will ich mit der Marke umgehen?/ Image?
- 69. Warenkreditversicherer/ Kreditversicherer/ Forderungsausfallversicherung !!!!!! Klausurfrage 1: Warenkreditversicherer verzahnen mit unzulässigem Anzapfen des Lieferanten Klausurfrage 2: Der Warenkreditversicherer H kündigt öffentlich a Antwort auf Klausurfage 1: Bei unzulässigem Anzapfen greift der Warenkreditversicherer sofort ein! - versichert wird das Kreditausfallrisiko des Lieferanten!!! - ähnlich wie Factoring, nicht gleich!Leistungsprofil: Wirtschaftsinformationen / Forderungsmanagement / Risikomanagement / Marketing-Services- Der Warenkreditversicherer versichert den Lieferanten gegen Insolvenz und Nichtzahlung des Abnehmers- Der Warenkreditversicherer hat kein Verhältnis zum Abnehmer.- Struktur: Risiko: Abnehmer Versicherungsgeber: Warenkreditversicherer Versicherungsnehmer: Lieferant- Ablauf: Versicherer kauft/versichert dem Lieferanten das Zahlungsrisiko gegenüber dem Abnehmer(z. B. spätere Zahlung als nach 30 Tage)--> 90% der Lieferanten sind bei Warenkreditversicherer das sind die Lieferanten die ein höheres Zahlungsziel als 30 Tage haben- Nutzen u. Motive: professionelle Bonitätsprüfung / Schutz vor Forderungsausfällen/ Inkassodienstleistungen- Ausgewählte Fragen: Versicherung des kompletten Umsatzes? / Kosten-Nutzen-Verhältnis? / Abhängigkeit vom Versicherer?
- 70. Klausurfrage: Warenkreditversicherer verzahnen mit unzulässigem Anzapfen des Lieferanten Bei unzulässigem Anzapfen greift der Warenkreditversicherer sofort ein!
- 71. Klausurfrage: Der Warenkreditversicherer H kündigt öffentlich an, dass er das Sanierungskonzept des UN U nicht für erfolgsversprechend hält, Welche Folgen wird diese Äußerung aller Voraussicht nach haben? (MC-Frage) Die Lieferanten von U werden einer Verlängerung der gesetzlichen Zahlungsziele nicht zustimmen
- 72. Asset Deal / Share Deal in Verbindung mit Senkung der Personalkosten (Was ist das?) Asset Deal: einzelne Assets/ Teile eines UN werden verkauft (z. B.: BENQ: Marke/Produktionsmittel/MA Share Deal: Verkauf der ganzen GmbH/ UN in ihrer Gesamtheit Bsp. BENQ: Zerlegung eines shares in Assets, um einzelne Assets zu verkaufen -->Ziel: leichterer Freisetzung der Mitarbeiter
- 73. Grundlagen einer betriebsbedingten Kündigung Voraussetzungen/3 Schritte: 1) dringendes betriebliches Erfordernis (muss gegeben sein)(bauen aufeinander auf) 2) Dringlichkeit im Einzelnen (mit Weiterbeschäftigungsmöglichkeit) (muss begründet sein) 3) Sozialauswahl (muss getroffen sein) --> Alle 3 Voraussetzungen /Kriterien müssen gegeben sein, um betriebsbedingt zu Kündigen
- 74. dringendes betriebliches Erfordernis (Grundlagen einer betriebsbedingten Kündigung): - ist eine Unternehmensentscheidung, die klar und eindeutig zu begründen ist - Aufgeteilt in: Unternehmensentscheidung: außerbetriebliche Gründe / innerbetriebliche Gründe Dringlichkeit
- 75. Dringlichkeit im Einzelnen (Grundlagen einer betriebsbedingten Kündigung): - erforderlich ist, dass den unternehmerischen Vorgaben nicht anders als durch Kündigung entsprochen werden kann. - ist auf den einzelnen MA bezogen --> hier Prüfung der Weiterbeschäftigungsmöglichkeit
- 76. Weiterbeschäftigungsmöglichkeit (Dringlichkeit im Einzelnen): !!!!!! es werden nur zum Zeitpunkt der Kündigung freie Arbeitsplätze berücksichtigt Weiterbeschäftigungspflicht ist nicht auf den gesamten Konzern, sondern auf/innerhalb der UN-Einheit bezogen (von Verwaltung zum Vertrieb ist nicht möglich) Weiterbeschäftigungspflicht nach zumutbarer Umschulungs- oder Fortbildungsmaßnahmen bzw. zu geänderten Arbeitsbedingungen wenn MA dazu in der Lage ist! Umschulungszeitraum innerhalb von 3 Monaten UN sagt ich habe freien Arbeitsplatz, aber Du als MA bist nicht ausreichend qualifiziert dazu, dann hat MA 3 Monate Zeit sich zu qualifizieren
- 77. Sozialauswahl (Grundlagen einer betriebsbedingten Kündigung): Vorgehen: 1) UN stellt Namensliste auf, mit allen ins Schema passenden MA (nicht ich will 3000 MA, dann nur 3000 MA auf Liste; sondern dann 10.000 MA auf Liste) Schema:-Betriebsbezogenheit!- Vergleichbarkeit der AN- nur austauschbare MA- Teilzeit / Vollzeit- Herausnahme einzelner MA bei berechtigtem betrieblichem Interesse --> Leistungsträgerklausel!! 2) Punkteverteilung bei der Sozialauswahl: - Alter - Dauer der Betriebszugehörigkeit (3 Pkt. / Jahr)- Unterhaltspflichten (Anzahl der Unterhaltsberechtigten, Pflegebedürftige Eltern, Anzahl der Leute denen gegenüber MA unterhaltspflichtig ist) (10 Pkt./Person)- Schwerbehinderung --> Leistungsträgerklausel schlägt jede Namensliste mit Punkten!!!!!
- 78. Zusammenfassung Fragen aus der Probleklausur (3 Fragen zur Insolvenz) 1) Der Warenkreditversicherer H kündigt öffentlich an, dass er das Sanierungskonzept des UN U nicht für erfolgsversprechend hält, Welche Folgen wird diese Äußerung aller Voraussicht nach haben? Die Lieferanten von U werden einer Verlängerung der gesetzlichen Zahlungsziele nicht zustimmen 2) Wie werden Patronatserklärungen eingeordnet und mit welchem Ziel? Antw.: extern/intern , weich/hart, mit Ziel TU in/bei Kredit zu unterstützen. 3) Die Bildung eines Bankenpools bei der Kreditvergabe an ein UN hat für das UN den Vorteil? - einer gemeinsamen Stundung von Tilgungen / der leichteren Vergabe eines neuen Kredits 4)Leasingformen im Immobilienbereich sind:Finanzierungsfunktion / 2) Dienstleistungsfunktion / 3) Delcredefunktion 5) In welcher Reihenfolge läuft eine „idealtypische“ Unternehmenskrise ab? (3 Säulen der Krise)1. Strategiekrise2. Ergebniskrise3.Liquiditätskrise --> je stärker das UN in die Krise kommt, desto höher ist der Handlungsbedarf, aber der Handlungsspielraum wird immer geringer 6) Zeigen Sie den Unterschied zwischen dem „Shareholder“- und dem „Stakeholder“-Ansatz auf. Koalitionstheorie / mit beiden unterschiedlich kommunizieren 7) Welche Anforderung sind an einen Turnaroundmanager zu stellen? - große Erfahrung um Turnaround-Management- gr. Juristisches u. betriebswirtschaftl. Spezialwissen für außergerichtliche Sanierung und Sanierung im Insolvenzverfahren- gute Kenntnisse über die Besonderheiten der Branche des Krisenunternehmens- großes Verhandlungsgeschick - Kreativität 8) Die Liquiditätszufuhr durch FK erfolgt durch (MC) 9) Die wesentlichen Eigenschaften der Insolvenzordnung sind (MC)- Ziel der Insolvenz ist die UN-Fortführung mit Hilfe von vorläufigen Insolvenzverwalter/Gläubigerausschuss- durch Erhalt des betriebsnotwendigen Vermögens- durch einen Insolvenzplan- um von Restschulden zu befreien. 10) Prokura Entzug bei Herrn B: Am 15.05. wurde Prokura wiederrufen am 30.05. aus dem Handelsregister gelöscht + anschließender Veröffentlichung. Am 20.05. schloss Hr. B. noch Vertrag über 40.000 € ab. Welche Aussage über diesen Vertrag ist zutreffend?Er verpflichtet das UN in Höhe von 40.000 € weil der Widerruf der Prokura bei Vertragsabschluss noch nicht im Handelsregister eingetragen war. Alles was im Handelsregister steht und veröffentlicht ist, GILT!