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Europarecht (Fach) / Europarecht (Lektion)
Europarecht
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- Europarecht iwS Umfasst alle rechtlich institutionlisierten kooperationsformen auf europäischer ebene, die über das Europarecht i.e.S. hinausgehen, darunter fällt z.b. -Recht des Europarates (1949) - Recht d. EMRK - Recht d. EFTA oder Recht d. OSZE
- Europarecht im engeren Sinne (Gegenstand dieses Grundkurses) =Recht der europäischen Union umfasst das (primäre und sekundäre) Recht der (ehemals) drei Europäischen Gemein-‐ schaften (EGKS, EAG, EG) und alle Normen über die Formen der Zusammenarbeit im Rahmen der EU
- Institutionelles vs materielles Unionsrecht Institutionelles bezieht sich auf die Vorschriften, die d Aufbau und die Funktion d Union regeln, und zwar durch die Bestimmungen über ihre Rechts und Geschäftstätigkeit Zusammensetzung und Funktionsweise ihrer Organe ihrer Kompetenzen und deren Ausübung, ihre Gesetzgebungs-,Verwaltungs,-und Rechtschutzverfahren ihr Rechtsquellen, sowie ihre Organisationsprinzipien.
- Gesetzgebungsverfahren Ordentliche ♣ Art.14 Abs.1, ♣ Art.16 Abs 1 EUV bzw ♦ Art.289 Abs 1 und Art 294 AEUV --Gesetzgebung die im ordentlichen gesetzgebungsverfahren erlassene rechtsakte sind gemeinam handlungen von EP und Rat
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