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Strafrecht (Fach) / Strafrecht BT Definitionen (Lektion)

Definitionen des Strafrecht BT

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  • Umschlossener Raum Jedes abgegrenzte, unbewegliche oder bewegliche Raumgebilde, welches zumindest auch zum Betreten von Menschen bestimmt ist und das zumindest teilweise mit (künstlichen) Vorrichtungen umgeben ist, die das Eindringen von Menschen verhindern sollen. Umschlossen ist hierbei nicht notwendig gleich verschlossen.