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Ö-Recht (Fach) / Kapitel 13 (Lektion)

Verwaltungsakt (Nebenbestimmungen, Bekanntgabe)

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  • Was versteht man unter einer Auflage? ist einerseits eine Nebenbestimmung zu einem Verwaltungsakt und andererseits ein selbstständiger Verwaltungsakt. es wird vom Verwaltungsaktsadressaten ein Tun, Dulden oder Unterlassen verlangt. ist zugelich eine Belastung zur Begünstigung Gewährt die Behörde eine Begünstigung (Hauptregelung), verlangt aber von dem Adressaten des Verwaltungsakts zugleich, einer Belastung nachzukommen, um die Begünstigung nutzen zu können, liegt eine Auflage als Nebenbestimmung zu einem Verwaltungsakt vor (§ 36 Abs. 2 Nr. 4 VwVfG). Beispiel: Eine Baugenehmigung (begünstigender Verwaltungsakt) enthält die Auflage (Belastung), das Grundstück innerhalb von zwei Jahren in bestimmter Weise zu bepflanzen.
  • Nenne die 5 Nebenbestimmungen von VA's! Befristung(§36(2) Nr.1 VwVfG) ---> sehr häufig Bedingung (§36 (2) Nr.2 VwVfG) Widerrufsvorbehalt(§36(2)Nr.3 VwVfG) i.V.m. § 49 (2)Nr.1 VwVfG Auflage(§ 36(2) Nr.4 VwVfG) ---> sehr häufig Auflagenvorbehalt (§36(2) Nr.5 VwVfG)
  • Wann sind Nebenbestimmungen eigentlich zulässig? - gemäß nach § 36 (1) VwVfG grundsätzlich unzulässig bei VA's auf die ein Rechtsanspruch besteht (gebundene VA's) - ausnahmsweise zulässig soweit die Nebenbestimmungen nicht durch Rechtsvorschriften ausdrücklich zugelassen sind oder wenn die Nebenbestimmung sicherstellen soll, dass die gesetzlichen Voraussetzungen des VA's erfüllt werden. - grundsätzlich zulässig bei Ermessensentscheidungen der Verwaltung (§ 36 (2) VwVfG aber die Nebenbestimmung darf nicht dem Zweck des VA's entgegenstehen.
  • Wie wird ein VA bekannt gegeben? § 41 VwVfG muss dem Adressaten amtlich bekannt gegeben werden erst mit der Bekanntgabe ist er wirksam wird ein VA  nicht Bekanntgeben ist er kein VA wenn er mehrere Personen betrifft, dann ist er allen Betroffenen bekannt zu geben Arten: einfache Bekanntgabe (§41 (1)-(4)) die Bekanntgabe mittels Zustellung (§41 (5))-->besondere Form der Bekanntgabe
  • Die Bekanntgabe mittels Zustellung § 41 (5) VwVfG   für die Zustellung gilt Nr. 21 Landesgesetz- das Verwaltungszustellungsgesetz  §1 (2) LVwZG "zugestellt wird, soweit dies durch Rechtsvorschrift oder behördliche Anordnung bestimmt ist.  §2 ff LVwZG enthält die Zustellungsarten Zustellungsarten: Zustellung durch die Post mit Zustellungsurkunde Zustellung durch die Post mittels Einschreiben Zustellung durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis  
  • Einfache Bekanntgabe § 41(1)-(4) VwVfG (1) Adressat ist derjenige der davon betroffen ist (2) ein VA der durch die Post übermittelt wird gilt am 3. Tag nach Abgabe als zugestellt. Ein VA der per Email übermittelt wurde gilt auch am 3 Tag nachdem er abgeschickt wurde als zugestellt. (3) Öffentliche Bekanntgabe (z.B. durch öffentliche Verlautbarung, Amtsblatt oder Gemeideblatt, Aushang im Rathaus)  Die öffentliche Bekanntgabe ist zulässig in Fällen in denen eine idividuelle Bekanntgabe nicht möglich oder unverhältnismäßig aufwendig wäre. 
  • Was ist ein rechtsmäßiger VA? Ein VA der formell und materiell Rechtsmäßig ist.  § 20 (3) GG Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung d.h. die Verwaltung ist bei allen Maßnahmen an Gesetz und Recht gebunden und darf nicht gegen dieses Gesetz verstoßen.  Ein VA muss also mit dem Recht übereinstimmen. 
  • Was versteht man unter der formellen Rechtsmäßigkeit?   bezieht sich auf das Zustandekommen des VA's der VA muss von der sachlich und örtlich zuständigen Behörde, unter Beachtung der vorgeschriebenen Bestimmungen und der geboten Form erlassen werden  
  • Was versteht man unter materieller Rechtsmäßigkeit? bezieht sich auf den Inhalt die Regelungen des VA müssen den rechtlichen Anforderungen entsprechen.  der Inhalt muss mit dem bestehenden Recht konform sein
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