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PF Immobien (Fach) / Darlehensmanagement (Lektion)

Christian (Springstein)

Diese Lektion wurde von Lothar erstellt.

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  • Def. "Verbraucher" § 13 BGB und "Unternehmer" § 14 BGB vertragstypische Pflichten aus Darlehensvertrag § 488 BGB - nicht prüfungsrelevant - Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.   Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. DG muss DN den vereinbarten Geldbetrag zur Verfügung stellen DN muss Schuldzinsen zahlen u. bei Fälligkeit das Darlehen zurückzahlen
  • Was besagt die vorvertragliche Informationspflicht bei Verbraucherdarlehensverträgen (§ 419 a BGB)? Der Darlehensgeber ist verpflichtet, dem Darlehensnehmer vor Abschluss eines Darlehensvertrags angemesse Erläuterungen zu geben, damit der Darlehensnehmer in die Lage versetzt wird, zu beurteilen, ob der Vertrag dem von ihm verfolgten Zweck und seinen Vermögensverhältnissen gerecht wird. Die Unterrichtung hat unter Verwendung der Europäischen Standardinformation für Verbraucherkredite gem. Muster zu erfolgen.Hierzu sind ggf. zu erläutern: die Hauptmerkmale der vom Darlehensgeber angebotenen Verträge sowie ihre vertragstypischen Auswirkungen auf den Darlehensnehmer, einschließlich der Folgen bei Zahlungsverzug.
  • Was schreibt §29 Bundesdatenschutzgesetzt vor? Was hat der zu tun, der den Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages infolge einer Auskunft (Schufa) ablehnt? Er hat den Verbraucher unverzüglich hierüber sowie über die erhaltene Auskunft zu unterrichten
  • Welche Angaben schreibt die PAngV für Darlehen vor? Der Gesamtbetrag = Nettodarlehensbetrag + Gesamtkosten und der effektive Jahreszins sind anzugeben und an einem repräsentativen Beispiel zu erläutern. Ist der Sollzinssatz von einem Index oder Referenzzinssatz abhängig, sind diese anzugeben.
  • Welche Kosten gehören ausdrücklich nicht zu den Gesamtkosten, die der Darlehensgeber angeben muss? Kosten bei Nichterfüllung der Verpflichtungen seitens KN Kaufpreis beim Erwerb von Waren/Dienstleistungen der unabhängig von bar oder Finanzierung ensteht Kontoführung, wenn auch anderweitig genutzt, und nicht Voraussetzung für Kreditgewährung Kosten für Versicherungen u. Zusatzleistungen, sofern nicht Vorraussetzung für Kreditgewährung Notarkosten Kosten für Sicherheiten bei Immobiliendarlehensverträgen.
  • Welche zusätzlichen Annahmen für die Berechnung des Effektiven Jahreszinses sind von Bedeutung? Bereitstellungsprovisionen und Teilvalutierungszuschläge fließen nicht in die Berechnung ein. Sondertilgungsrechte werden bei der Berechnung nicht berücksichtigt Bei Verträgen mit LZ>Zinsbindung wird Fortführung zum variablem Zins unterstellt* * GROSSE VERWIRRUNG, SPARKASSEN rechnen mit aktuellem variablem zins. Dies führt zum Paradoxon, dass Effektivzins unter anfänglichem Nominalzins liegt.
  • Welche 6 Punkte muss der Verbraucherdarlehensvertrag mindestens enthalten? Welche form ist vorgeschrieben? Klar und verständlich die in §§ 1-14 genannten Angaben den Namen und die Anschrift des Darlehensgebers die für den Darlehensger zuständige Aufsichtsbehörde einen Hinweis auf den Anspruch des Darlehensnehmers auf einen Tilgungsplan das einzuhaltende Verfahren bei Kündigung des Vertrags sämtliche weitere Vertragsbedingungen. Schriftform
  • Nenne wichtige vorvertragliche Informationen! verlangt der Darlehensgeber den Abschluss einer Versicherung oder Kontovertrag deutlicher Hinweis darauf, dass der Darlehensgeber Forderungen aus dem Darlehensvertrag ohne Zustimmung des Darlehensnehmers abtreten und das Vertragsverhältnis auf einen Dritten übertragen darf plus Angabe zum Widerrufsrecht Name und Anschrift eines beteiligten Darlehensvermittlers Hinweis auf Notarkosten Sicherheiten, die der Darlehensgeber verlangt Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung und dessen Berechnungsmethode
  • Worüber und wie hat ein Darlehensvermittler (Zuführer) den Darlehensnehmer zu unterrichten? Rechtzeitig vor Abschluss des Darlehensvertrages in Textform: die Höhe einer vom Verbraucher erlangten Vergütung die Tatsache, ob er für die Vermittlung von einem Dritten ein Entgelt erhält, sowie ggf. dessen Höhe den Umfang seiner Befugnisse (unabhägig oder ausschließlich für einen Darlehensgeber) ggf. weitere vom Verbraucher verlangte Nebenentgelte w/variabel Höchstbetrag mit sicher stellen, dass Darlehensnehmer Vertragskopie erhält
  • Wie ist die Polongation gesetzlich geregelt? Abweichend von der bisherigen Praxis besteht vom Buchstaben des Gesetzes her das Recht des Darlehensgebers, zu überlegen, ob er zu einer Prolongation bereit ist. Hierzu muss er 3 Monate vor Ablauf der Zinsbindung den Darlehensnehmer unterrichten incl. Einzelheiten des Angebots.  
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  • Was ist die Rechtsfolge bei Formmängeln? a) wenn Schriftform nicht eingehalten oder vorgeschriebene Angaben fehlen? b) nicht angegebene Kosten? c) Fehlende Angaben zur LZ oder Kündigungsrecht? a) nichtig - wird jedoch gültig, soweit der Darlehensnehmer das Darlehen empfängt und in Anspruch nimmt. b) werden vom Darlehensnehmer auch nicht geschuldet. c) ist der Darlehensnehmer jederzeit zur Kündigung berechtigt (3Monatsfrist)
  • Erläutere die Widerrufsfrist! 14 Tage Frist beginnt mit der den gesetzlichen Anforderungen genügenden Widerrufsbelehrung, frühestens Datum Darlehensvertrag. Bei Fernabsatzverträgen steht unverzüglich nach Vertragsabschluss in Textform mitgeteile Widerrufsbelehrung der normalen gleich. Bei Mitteilung verspätet gilt 1 Monat. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten u. ist in Textform zu erklären. Rechtzeitige Absendung genügt. Beweislast liegt beim Unternehmer  
  • Welche Tilgungsvarianten gibt es bzw. Kündigung? Planmäßige Tilgung annuitätische Tilgung endfällige Tilgung gleichmäßige Tilgung Außerplanmäßige Tilgung vertragliche Kündigungsrechte (feste LZ => mind. 2 Monate) ordentliche Kündigung (BGB) außerordentliche Kündigung (BGB) vorzeitige Rückzahlung Aufhebungsvereinbarung Kündigung bei "Gefahr oder Leistungsstörung" Nichtabnahme/Nichtbereitstellung von Darlehen Widerruf von Darlehen oder verbundene Verträge
  • Worauf ist in der FiPlanung bei prolongierten Darlehen bezüglich Sondertilgungsrecht zu achten? Empfehlung: Neben Prolongationsschreiben auch ursprünglichen Darlehensvertrag einsehen! Denn vertragliche Rechte auf die Vornahme von Sondertilgungen erlöschen i.d.R. nicht durch eine reine Prolongation der Zinsvereinbarung. Wird zu Prolongationszwecken ein neuer Darlehensvertrag vereinbart, so gelen nur noch die neuen Rechte.
  • Wann haben a) Darlehensgeber b) Darlehensnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht nach §490 BGB? a) Wenn in den Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmers oder in der Werthaltigkeit einer für das Darlehen gestellten Sicherheit eine wesentliche Verschlechterung eintritt oder einzutreten droht, durch die die Rückzahlung des Darlehens, auch unter Verwertung der Sicherheit, gefährdet wird. -> fristlos kündigen b) - Darlehen mit gebundenem Sollzinssatz, grundrechtlich besichert:     Wenn sin berechtigtes Interesse es gebietet, insbes. bei anderweitiger Verwerung der Sicherheit  -> 3 Monatsfrist # Schadenersatzpflicht -> Vorfälligkeitsentschädigung     - variable Darlehen -> jederzeit rückzahlbar.
  • Was ist bei der Kündigung von Dauerschuldverhältnissen aus wichtigem Grund zu beachten? Jeder Vertragsteil ist dazu berechtigt, wenn Fortführung ihm nicht zugemutet werden kann. Besteht der wichtige Grund in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag, ist die Kündigung erst nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung zulässig. Nur innerhalb einer angemessenen Frist nach Kenntniserlangung vom Kündigungsgrund Schadenersatz nicht ausgeschlossen    
  • Wann und mit welcher Frist steht dem Darlehensnehmer nach § 489 BGB ein ordentliches Kündigungsrecht a) bei Darlehensverträgen mit gebundenem Sollzinssatz b) bei Darlehensverträgen mit veränderlichem Sollzinssatz zu? Was ist bei Prolongation zu a) In jedem Fall nach Ablauf von 10 Jahren nach dem vollständigen Empfang - 6 Monate b) jederzeit - 3 Monate   Kündigungsfrist zum Ende der Zinsbindung: 1 Monat ACHTUNG: Bei jeder Konditionsanpassung (Prolongation) beginnt die 10-Jahres-Frist erneut zu laufen!
  • Erläutere den Unterschied bezüglich des Rechts des Darlehensnehmers auf vorzeitige Rückzahlung bei a) Verbraucherdarlehensverträgen allg. b) Verträge mit grundpfandrechtlicher Sicherung! a) Der DN kann seine Verbindlichkeit aus einem Verbraucherdarlehensvertrag jederzeit ganz oder teilweise vorzeitig erfüllen. b) Dies gilt nicht für grundpfandrechtlich besicherte Darlehen.
  • Welche Beträge darf die Vorfälligkeitsentschädigung nicht überschreiten? Wann ist der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ausgeschlossen? 1% (0,5 bei LZ<1J) des vorzeitig zurückgezahlten Betrags den Betrag der Sollzinsen, der noch offen ist bis Ende Zinsbindung   wenn die Rückzahlung aus den Mitteln einer Versicherung bewirkt wird, die aufgrund einer entsprechenden Verpflichtung im Darlehensvertrag abgeschlossen wurde, um die Rückzahlung abzusichern w/unzureichende Angaben hierzu im Darlehensvertrag
  • Welche 2 Methoden zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung gibt es? Welche 2 Methoden zur Berücksichtigung des Disagios? aktiv/aktiv Kalkulation der Zinsdifferenz zwischen der bestehenden Ausleihung und einer neuen Ausleihung für die Restlaufzeit des Darlehens. aktiv/passiv Kalkulation der Zinsdifferenz zwischen der bestehenden Ausleihung und einer heute neuen Kapitalanlage für die Restlaufzeit des Darlehens. Zinssummenmethode Laufzeitmethode  
  • Ein Investor hat am 1.1. ein Objekt erworben, dass 990 GE wert ist. Er erhält am 31.12. Gewinnanteil von 51,3 GE. Zur Finanzierung hat er 200 GE Darlehen aufgenommen, für das am 31.12. 4,5 GE Zinsen zu zahlen sind. Steuerliche Überlegungen sind NICH a) 51,3 / 990 = 5,18% b) 46,8 / 790 = 5,92%
  • Nenne Alternativen zum Forward Darlehen! Forward-Swap Cap-Darlehen   - taktisches Abwarten - sofort neues Darlehen und Vorfälligkeitsentschädigung - sofort neues Darlehen - bereitstellungsfrei oder Zins?
  • Welche Einkunftsarten (3 aus 7) entstehen bei Immobilien und in welchen Fällen? Einkünfte aus Gewerbebetrieb z.B. bei Projektentwicklung Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung i.d.R. privat erworbene lfr. gehaltene Immobilien sonstige Einkünfte bei "privaten Veräußerungsgeschäften"