9
Ö-Recht (Fach) / Kapitel 3 (Lektion)
Gesetze
Diese Lektion wurde von Cafebohne erstellt.
Diese Lektion ist leider nicht zum lernen freigegeben.
- Das VwVfG Regelung des Allgemeinen VR enthält Vorschriften über das Verwaltungsverfahren und über das materielle Verwaltungsrecht. Gesetzgebungskompetenz liegt bei den Ländern §70 GG es gibt 16 VwVfG's für jedes Bundesland eines
- Die Verwaltungsrechtlichen Fachgesetze Sie gehören dem Besonderen VR an. Dazu gehören das: BauGB BauNVO LBO Raumordnungsgesetz Fachgesetze sind Gesetze die lex speciales zum Allgemeinen VR sind. Das VwGO und die VwVfG sind nur substitär, wenn in den Fachgesetzen nichts bestimmt ist.
- Was ist ein materielles Gesetz? Gesetz im materiellen Sinn (auch: materielles Gesetz) ist jede generell-abstrakte Regelung mit Außenwirkung (Rechtsnorm). *Rechtsverordnung *Satzung Rechtsverordnungen und Satzungen haben eine derivate Gesetzgebungsgewalt.
- Richterrecht entsteht durch die Judikative (Rechtsprechung). dient wie das Gewohnheitsrecht zur Schließung bestehender Gesetzeslücken aber auch der Rechtsfortbildung auf verändernde Verhältnisse Im Unterschied zum Gewohnheitsrecht wird es alleine durch die Judikative begründet.
- Gewohnheitsrecht ist ein ungeschriebenes Recht, dass nicht durch die Gesetzgebung zustande kommt, sondern durch eine andauernde Anwendung von Regeln, die von den Beteiligten als Verbindlich akzeptiert worden sind ein Recht das nicht explizit in Gesetzestexten geregelt wird. Es ist örtlich begrenzt z.B. auf eine Gemeinde und wird als Observanz bezeichnet durch langjährige Praxis ein allmählich entstandenes Recht dient der Füllung bestehender Gesetzeslücken es ist genauso verbindlich wie geschriebenes Recht hängt sehr eng mit dem Richterrecht zusammen Bsp: Etwa ein jährlich stattfindendes Gemeindefest, welches bereits seid mehreren Jahren auf dem gleichen Privatgründstück abgehalten wird, kann somit rechtlich, insofern es keine weiteren Möglichkeiten gibt, immer an demselben Ort stattfinden. Ein weiteres Beispiel wäre die Pflicht von Rechtsanwälten, eine Robe zu tragen. In einigen Staaten ist dies nicht gesetzlich vorgesehen und daher ein Gewohnheitsrecht.
- Verwaltungsvorschriften Ist ein Oberbegriff und keine einheitliche Definition Wird auch als Richtlinien, Runderlasse oder Verfügungen bezeichnet Es sind keine Gesetze und sie gelten nur innerhalb der Verwaltung, d.h. sie sind nicht öffentlich zugängig sondern intern Beim Steuerrecht werden sie manchmal veröffentlicht aber das ist nicht der Regelfall. Sie haben keine unmittelbare Wirkung für Bürger aber es gibt eine mittelbare Wirkung z.B. beim Steuerrecht. Richtlinien haben eine kommentierende Funktion abstragt-generelle Anordnung einer Behörde an nachgehördnete Behörden betreffen entweder die innere Ordnunge einer Behörde oder sachliche Verwaltungshandeln
- Nenne das Problem des Verwaltungsrechts Problem = es gibt eine Vielzahl von kodifizierten Einzelrechten
- Nenne die zwei Teile der Executiven Die Verwaltung ist ein Teil der "Vollziehenden Gewalt" (Executiven) Der andere Teil der Executiven ist die Regierung, diese beschäftigt sich allein mit der politischen Leitung eines Staates.
- VwGO Regelung des allgemeinen VR Verwaltungsgerichtsordnung §74 (1)Nr. 1 GG der Bund kann eine Verwaltungsgerichtsordnung erlassen d.h. die Gesetzgebungskompetenz liegt beim Bund
Anzeige