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Ö-Recht (Fach) / Kapitel 2 (Lektion)

Gesetze, Gesetzgebungsbefugnis

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  • Was sind formelle Gesetze? Maßnahmen die vom Parlament in einem Gesetzgebungsverfahren beschlossen und im Gesetzblatt bekannt gemacht worden sind. z. B. BGB erlassen von der Legislativen Wichtige §: Art. 76-79, 82 I 1, II GG
  • Rechtsverordnungen § 80 (1), § 82 (1)S. 2, (2) GG; VerkG, §§10 ff PolG sind für Jedermann verbindliche Anordnungen Regelungen die festlegen, wie bestimmte Gesetze auszuführen sind schreibt vor wie ein bereits bestehendes Gesetz in allen Einzelheiten ausgeführt werden muss werden von der Executiven erlassen müssen Inhalt, Zweck und Ausmaß selbst bestimmen Sollen den Tag des Inkrafttretens bestimmen Beispiele für Rechtsverordnungen: BauNVO Ausführungsordnung --> LBO AVO Verfahrensordnung --> LBO VVO
  • Satzungen Erlassen von Selbstverwaltungskörperschaften § 4 GemO Satzungen sind öffentlich bekannt zu machen.   Satzungen=sind Rechtsnormen die von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts der ihr gesetzlich verliehenen Autonomie mit Wirksamkeit für die ihr angehörigen und unterwordenen Personen erlassen werden.   Eine Satzung im Baurecht ist z.B. der B-Plan er wird von einer Selbstverwaltungskörperschaft der Gemeinde erlassen!
  • Wer hat die Gesetzgebungsbefugnis? Der Bund hat Gesetzgebungsbefugnis --> §70 GG Der Bund hat einmal die: *ausschließliche und die *konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis. Erst wenn keiner der Fälle vorliegt haben die Länder das Recht der Gesetzgebungsbefugnis. 1. Schritt: geprüft wird erst die Ausschließliche Gesetzgebungskompetenz 2. Schritt: geprüft wird die Konkurrierende Gesetzgebungskompetenz
  • Ausschließliche Gesetzgebung § 71 GG besagt das die Länder NUR die Befugnis zur Gesetzgebung haben, soweit sie von einem Gesetz des Bundes dazu ermächtigt werden. in Verbindung mit § 73 GG Im § 73 GG wird aufgeführt in welchen Bereichen der Bund die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz hat.  Z.B. beim Reisepass, Militär, Zeitbestimmung (Sommer- und Winterzeit)
  • Konkurrierende Gesetzgebungsbefugnis § 72 GG Hier haben die Länder die Gesetzgebungsbefugnis soweit der Bund von seinem Gesetz nicht Gebrauch macht! -->§31 GG "Bundesrecht bricht Landesrecht" in Verbindung mit §74 GG  
  • Ungeschriebene Gesetzgebungskompetenz gibt es nicht mehr! Über die REgelungen des §73 und §74 GG gibt es keine übergeordneten ungeschriebenen Gesetzgebungskompetenzen.    
  • Wer hat die Gesetzesinitative? Gesetzesinitative = Wer hat das Recht ein Gesetz zu verfassen und zu erlassen Regelt der § 76 GG: Die Bundesregierung zu 90% Bundestagsabgeordnete aus der Mitte des Bundestages Bundesrat  
  • Was bedeutet "aus der Mitte des Bundestages" ? § 76 (1) GO-BT Nr. 13entweder von einer Fraktion oder von 5% der Bundestagsmitglieder.
  • Was versteht man unter Legislakanv? Der Zeitraum der entsteht, wenn ein Gesetz verkündet wird. Das Gesetz ist schon da, aber es ist noch nicht in Kraft gesetzt und wirkt auch noch nicht.
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  • Wie unterscheiden sich Satzungen von formellen Gesetzen und Rechtsverordnungen? Rechtsverordnung und formelle Gesetze? Satzung: Sie unterscheiden sich dadurch, dass sie nicht vom Staat sondern von rechtlich selbständigen wenn auch dem Staat eingegliederten Organisationen stammen. Rechtsverordnungen: unterscheiden sich nicht vom Inhalt und der Bindungswirkung von formellen Gesetzen sondern durch den Normgeber. Beschlüsse können schneller durchgeführt werden als bei formellen Gesetzen.