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Ö-Recht (Fach) / Kaptiel 1 (Lektion)

Grundlagen der Verwaltung

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  • Was ist das Allgemeine Verwaltungsrecht? regelt die allgemeinen Prinzipien und Grundzüge der Verwaltung legt die Grundsätze und Grundlagen der Verwaltung sowie ihre Tätigkeiten fest ähnelt dem allgmeinen Teil des BGB beschäftigt sich mit dem Verwaltungsverfahren zum Erlass von Verwaltungsakten, der Frage der allg. Rechtsmäßigkeit des Verwaltungshandelns, den Rechtsquellen, der Staatshaftung und der Frage wie können sich Bürger wehren, wenn sie mit den Maßnahmen der Verwaltung nicht zufrieden sind. ist kodifiziert im VwVfG (=Verwaltungsverfahrensgesetz) und der VwGO (=Verwaltungsgerichtsordnung)
  • Was ist das Besondere Verwaltungsrecht? hat sich entwickelt durch die Gewerbefreiheit und die Industrielle Revolution entwickelt sich ständig weiter, da auch die Technik immer weiter voranschreitet. betrifft die verschiedenen Verwaltungsbereiche + Tätigkeitsbereiche (Baurecht, Polizeirecht, Kommunalrecht) regelt Besonderheiten und Spezialitäten des Verwaltungsrechts. geregelt durch Bundes- und Landesgesetze Landesrecht ---> Gefahrenabwehr u. Kommunalrecht Bundesrecht ---> Umweltrecht  
  • In welcher Beziehung stehen das Allgemeine VR und das Besondere VR? stehen in einer Wechselbeziehung. die Bestimmungen des Besonderen VR treten neben die des Allgemeinen VR indem sie auf dessen Bestimmungen aufbauen, ergänzen oder modifizieren. umgekehrt vervollständigt das allgemeine VR das Besondere dort wo das Besondere keine eigenständigen Regeln getroffen hat. ---> der lex speciales-Grundsatz ist hier wichtig, d.h. das spezielle Gesetz geht dem allgemeinen Gesetz vor. (In Klausur erst das Besondere VR prüfen dann erst das Allgemeine)
  • Nenne die Rechtsquellen des Verwaltungsrechts Das Grundgesetz Formelle Gesetze (VwVfG, VwGO, verwaltungsrechtliche Fachgesetze) Materielle Gesetze (Rechtsverordnungen, Satzungen) Gewohnheitsrecht Richterrecht Verwaltungsvorschriften
  • Das Grundgesetz (Verfassungsrecht) Grundgesetz = die Grundordnung des Staates. Es enhält nicht nur Regeln zur Staatsorganisation, sondern auch viele Regeln, die das Verwaltungsrecht betreffen § 83 ff sowie Regelungen über das Zustandekommen von Gesetzen. §83 GG beschäftigt sich mit der Executiven, die Ausführung der Bundesgesetze und der Bundesverwaltung. -->"Die Länder führen die Bundesgesetze als eigene Angelegenheit aus, soweit das Grundgesetz nichts anderes bestimmt oder zulässt. §20 GG Verfassung im Kleinformat. Hier sind wichtige Artikel des Staates festgehalten. "Vollziehende Gewalt ist an Gesetz und Recht gebunden" §28 GG Verfassungsmäßige Ordnung auch hier sind Staatsstrukturbestimmungen enthalten
  • Wie kommt ein Gesetz zustande? Man muss zunächst bedenken das es Bundes- und Landesgesetze gibt. --> Hat der Bund die Gesetzgebungskompetenz, dann gilt das Grundgesetz. haben die Länder Gesetzgebungskompetenz dann gilt die Länderverfassung.  
  • Was ist ein Gesetz? Gesetze stellen abstrakt-generelle Regelungen dar und gelten grundsätzlich für Jedermann oder für einen bestimmten Personenkreis oder eine Vielzahl von Sachverhalten (Kauf von Brezel) abstrakt = d.h. wirkt für eine Vielzahl von Sachverhalten generell = d.h. wirkt für eine Vielzahl von Personen   Arten von Gesetzen: formelle Gesetze (Erlassen von der Legislativen) Rechtsverordnungen (Erlassen von der Executiven) Satzungen (Erlassen von Selbstverwaltungskörperschaften)
  • Wie ist die Gesetzgebungsgewalt der Executiven? Die Gesetzgebungsgewalt der Executiven ist derivat d.h. abgeleitiet. Ihre eigentliche Aufgabe ist es Gesetze zu vollziehen nicht zu beauftragen.
  • Was sind Selbstverwaltungskörperschaften? Müssen den demokratischen Prinzipien genügen. Sind Köperschaften des öffentlichen Rechts, der das Recht eingeräumt ist ihre eigenen Angelegenheiten selbstständig zu verwalten (Selbstverwaltung) Dazu gehören: Gemeinden IHK Handwerkskammer Universitäten Krankenkassen Rentenversicherungen Berufsgenossenschaften
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