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Bilanzierung (Fach) / Bilanzierung Definition (Lektion)

Definition

Diese Lektion wurde von janinefronske erstellt.

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  • Definition Bilanzierung I Ist der Abschluss des Rechnungswesen einer Unternehmung für einen bestimmten Zeitpunkt (Bilanzstichtag) in Form einer Gegenüberstellung von Vermögen und Kapital.
  • Definition Bilanzierung II Das Vermögen (Aktiva) zeigt die konkrete Verwendung der eingesetzten finanziellen Mittel, das Kapital (Passiva) die Ansprüche der Gläubiger (FK) und Unternehmer (EK) an das Vermögen.
  • Schritte: 1. inhaltliche Bestimmung von Vermögen und Kapital (Bilanzierung dem Grunde nach Aktivierung, Passivierung)
  • Schritte: 2. Bewertung von Vernögen und Fremdkapital Bilanzierung der Höhe nach)
  • Schritte: 3. Gliederung (Ausweis) von Kapital und Vermögen (Bilanz wird üblicherweise in der Form eines Kontos aufgestellt, Soll=Aktive, Haben=Passiva)
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