5
RK 2 (Fach) / § 127 (2) StPO Vorläufige Festnahme Polizei (Lektion)
- Gefahr im Verzug besteht, wenn die Festnahme infolge der zeitlichen Verzögerung, die durch das Erwirken eines richterlichen Haft- oder Unterbringungsbefehls einträte, gefährdet würde.
- Beschuldigter ist derjenige, gegen den aufgrund hinreichender tatsächlicher Anhaltspunkte strafrechtlich ermittelt wird. (Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet)
- dringender Tatverdacht Bei einem dringenden Tatverdacht hat nach bisherigem Ermittlungsstand der Beschuldigte mit großer Wahrscheinlichkeit (nach Möglichkeit fast schon Tatgewissheit) die Straftat begangen.
- Haftgrund Fluchtgefahr Es sind Tatsachen erforderlich, die die Gefahr begründen, dass der dringend Tatverdächtige sich dem Strafverfahren entziehen werde. Fluchthemmnisse & Fluchtanreize abwägen
- Verdächtiger …ist jemand, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass derjenige nach jetzigem Erkenntnisstand Täter/ Teilnehmer einer strafbaren Handlung ist.
Anzeige