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RK 2 (Fach) / § 127 (2) StPO Vorläufige Festnahme Polizei (Lektion)

§ 127 (2) StPO

Diese Lektion wurde von vibo91 erstellt.

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  • Gefahr im Verzug besteht, wenn die Festnahme infolge der zeitlichen Verzögerung, die durch das Erwirken eines richterlichen Haft- oder Unterbringungsbefehls einträte, gefährdet würde.
  • Beschuldigter   ist derjenige, gegen den aufgrund hinreichender tatsächlicher Anhaltspunkte strafrechtlich ermittelt wird. (Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet)
  • dringender Tatverdacht   Bei einem dringenden Tatverdacht hat nach bisherigem Ermittlungsstand der Beschuldigte mit großer Wahrscheinlichkeit (nach Möglichkeit fast schon Tatgewissheit) die Straftat begangen.
  • Haftgrund Fluchtgefahr Es sind Tatsachen erforderlich, die die Gefahr begründen, dass der dringend Tatverdächtige sich dem Strafverfahren entziehen werde.   Fluchthemmnisse & Fluchtanreize abwägen
  • Verdächtiger …ist jemand, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass derjenige nach jetzigem Erkenntnisstand Täter/ Teilnehmer einer strafbaren Handlung ist.
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