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RK 2 (Fach) / § 127 (1) StPO Vorläufige Festnahme jedermann (Lektion)
§v 127 (1) StGB
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- Jedermann jede natürlich Person
- Tat liegt vor, wenn die erkennbaren äußeren Umstände des Tatgeschehens den dringenden Tatverdacht vermitteln
- auf frischer Tat betroffen Der Täter wird bei Begehung der Tat oder unmittelbar danach am Tatort (oder in unmittelbarer Nähe) gestellt.
- auf frischer Tat verfolgt Der Täter ist kurz nach der Tat nicht mehr am Tatort, sichere Tatsachen oder Spuren lassen aber auf seine Täterschaft schließen.
- Fluchtverdacht liegt vor, wenn nach den erkennbaren Umständen davon auszugehen ist, dass der Täter sich dem Strafverfahren entziehen wird.
- Identität nicht sofort feststellbar liegt grundsätzlich vor, wenn der T. unbekannt ist der T. nicht gewillt ist, sich auszuweisen der T. nicht nachprüfbare Angaben zu seiner ID macht der T. verdächtige "falsche" Papiere vorlegt sonstige erheblich Schwierigkeiten vorliegen ( Witterung, Dunkelheit)
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