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Kooperation (Fach) / 4. Kapital (Lektion)
Rechtliche Strukturmerkmale der Genossenschaft Teil 2
Diese Lektion wurde von Cafebohne erstellt.
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- Was ist der Unterschied zwischen Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben? Geschäftsanteil = ist die Summe die ich einbringe und für die ich hafte. Privatvermögen ist i.d.R. nicht betroffen man haftet nur mit dem Geschäftsanteil. In der Satzung ist geregelt wie der Geschäftsanteil eingezahlt werden muss. Geschäftsguthaben = der Betrag den man effektiv in die Genossenschaft eingezahlt hat. Wenn nichts in der Satzung steht dann 1/10 vom Geschäftsanteil.
- Wie beendet man die Mitgliedschaft in einer Genossenschaft? Man tritt wie bei einem Verein ein und auch so aus. (Bei einer AG geht das allerdings nicht). Man bekommt dann genau das Geld das man eingezahlt hat wieder zurück. Man kann aber auch aus der Genossenschaft ausgeschlossen werden. Geschäftsanteile können durch Zustimmung des Vorstands übertragen werden.
- Welche Rechte haben die Mitglieder? Mitbestimmungsrecht Teilnahme an der Generalversammlung Inanspruchnahme von Auskunftsrechten Recht der Mitgliederförderung Rechte an Gewinnen ---> ähnliche Rechte wie die eines Aktionärs!
- Welche Pflichten haben Mitglieder? finanzielle Beteiligung Beiträge bezahlen Nutzungsgebühren z.B. für die Wohnung bezahlen Treuepflicht Duldungspflicht von Mehrheitsentscheidungen (man muss akzeptieren, wenn man überstimmt wird) Haftungspflicht im Konkursfall
- Nenne die Organe der Genossenschaft!? Es gibt 3 wesentliche Organe: Vorstand (Leitungsfunktion) Aufsichtsrat (Kontrolliert den Vorstand) Vertreterversammlung (besteht aus gewählten Mitgliedern als Vertreter für die Mitglieder) ---> Die Vertreterversammlung ist überschaubarer als die Generalversammlung und ist für Grundsatzentscheidungen zuständig).
- Was versteht man unter dem Prinzip der Selbstorganschaft? d.h. in allen Gremien müssen grundsätzlich Mitglieder sitzen. Alle Organe z. B. der Aufsichtsrat sind besetzt durch Mitglieder d.h. die Mitglieder sollen sich selbst kontrollieren. Die Mitglieder selbst bestimmen über ihre Genossenschaft.
- Was versteht man unter "Genossenschaftlichem Prüfungswesen"? § 54 GenG Die Genossenschaft hat Pflichtprüfung und muss Mitglied eines anerkannten Prüfungsverbands sein. --> Es muss nicht zwingend der lokale Prüfungsverband sein im Regelfall ist es aber der lokale. Die Prüfung erfolgt durch den Genossenschaftsverband dieser prüft ob die Genossenschaft ihrem Unternehmensziel überhaupt nach kommt durch eine formale und materielle Prüfung.
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