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Steuerrecht Semester 2 (Fach) / 1.Abgabenordnung AO (Lektion)

1. Was sind Steuern? 2. Steuerliche Nebenleistung

Diese Lektion wurde von janinefronske erstellt.

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  • Was sind Steuern? § 3 AO Steuern sind Geldleistungen ohne besondere Gegenleistungen und die von einem öffentlichrechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden. z.B.: Einkommensteuer (1), Körperschaftsteuer (100), Gewerbesteuer (450)  
  • Steuerliche Nebenleistungen § 3 (4) AO Steuerliche Nebenleistungen sind Geldleistungen, die unter bestimmten Voraussetzungen im Rahmen des Besteuerungsverfahrens erhoben werden, die aber keine Steuern sind.
  • Steuerliche Nebenleistungen Dies sind z.B. Verspätungszuschlag, § 152 AO Säumniszuschläge, § 240 AO Zinsen, Stundungszinsen, §§ 233, 234, 238 AO. Zwangsfelder, § 329 AO, max. 25.000Euro Kosten, §§ 89, 178f, 337ff AO Bußgelder und Steuergelder stellen keine steuerlichen Nebenleistung dar
  • Gebühren Gebühren sind Abgaben, die als Entgelt für die Inanspruchnahme bestimmte Dienstleistungenoder auch für andere Leistungen einer öffentlichen Einrichtung zu entrichten sind.z. B.: - Verwaltungsgebühren - Benutzungsgebühren- Müllabfuhrgebühren Verwaltungsgebühren: z.B. Beurkundungen, Erteilung von Bescheinigungen, Genehmigungen, Paßgebühren, ZollabfertigungsgebührenNutzungsgebühren: z.B. Müllabfuhr, Rundfunk, Fernsehen, Friedhof, Krankenhaus, Hafen
  • Beiträge Beiträge sind Abgaben, die zur Deckung der Kosten öffentlicher Einrichtungen abzuführensind. Ein direkter Zusammenhang zwischen Entgelt und öffentlicher Leistung besteht jedoch nicht. →Beiträge werden erhoben auch wenn die öffentliche Leistung nicht in Anspruchgenommen wird.z. B.: - Erschließungsbeiträge         - Kurtaxe
  • 5. Steuerpflichtiger § 33 AOSteuerpflichtiger ist wer eine Steuer schuldet.
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