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Rechnungswesen 1. und 2. Semester (Fach) / 6. Bilanz, GuV, Konten und deren Konsolidierung (Lektion)
Periodengerechte Erfolgsabgrenzung
Teil II
Diese Lektion wurde von janinefronske erstellt.
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- periodengerechte Erfolgsabgrenzung: Transitorien Transitorien... (Vorauszahlungen) sind Aufwand oder Ertrag, die ganz oder teilweise in das neue Wirtschaftsjahr gehören, aber bereits im alten Wirtschaftsjahr als Aufwand oder Ertrag verbucht wurden durch die Abgrenzung wird der Aufwand/ Ertrag zunächst im alten Jahr neutralisiert und später im neuen Wirtschaftsjahr verbucht und gewinnwirksam
- periodengerechte Erfolgsabgrenzung: Transitorien Teil II eigene Vorauszahlungen (aktive Transitorien) Buchung: - im alten Jahr:aktive Rechnungsabgrenzungen an Aufwandskonto - im neuen Jahr: Aufwandskonto an aktive Rechnungsabgrenzungen fremde Vorauszahlungen (passive Transitorien) Buchung: - im alten Jahr: Ertragskonto an passive Rechnungsabgrenzung - im neuen Jahr: passive Rechnungsabgrenzungen an Ertragskonto
- periodengerechte Erfolgsabgrenzung: Rückstellungen m Rechnungswesen sind Rückstellungen Passivpositionen in der Bilanz, die hinsichtlich ihres Bestehens oder der Höhe ungewiss sind, aber mit großer Wahrscheinlichkeit erwartet werden.
- periodengerechte Erfolgsabgrenzung: Rückstellungen mögliche Gründe Pensionsrückstellungen Rückstellungen für Garantieleistungen Prozessrisiken Bürgschaften Rekutivierungsverpflichtungen
- Rückstellungen II Durch ihre Passivierung wird dem Gläubigerschutzgedanken (Vorsichtsprinzip) Rechnung getragen, da (teilweise) sichergestellt wird, dass ein Unternehmen bei Eintritt der ungewissen Verbindlichkeit über hinreichend Kapital verfügt, um die Verpflichtung zu erfüllen. Die Bildung wird mit dem Realisierungsprinzip oder dem Imparitätsprinzip begründet
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