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Grundlagen Steuern (Fach) / Steuern Prüfung (Lektion)

Prof. Sigloch

Diese Lektion wurde von Lothar erstellt.

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  • Erläutere das Wesen der Vermögensteuer! Die Vermögensteuer - historisch älter und Vorläufer der Einkommensteuer - knüpft vordergründig am Vermögen an,        besteuert aber faktisch einen fiktiven Durchschnittsertrag und ist damit "Soll-Ertrag-Steuer". Vermögen ist der (diskontierte) Barwert aller künftigen Zahlungsüberschüsse. Die Vermögensteuer ist eine Form der Einkommensteuer!
  • Welche 5 gravierende Nachteile weist die Vermögensteuer auf? 1. Die VermSt ist eine komplizierte und sehr aufwändige Umwegsteuer. (Barwetermittlung aller künftigen Zahlungen) 2. Die VermSt nimmt keine Rücksicht auf Liquidität (späte Rückflüsse und unrealisierte Gewinne problematisch). 3. Die strikte Zukunftsbezogenheit der Vermögensermittlung bringt ein erhebliches Irrtumspotential mit sich. 4. Für Irrtümer gibt es - keine automatische Fehlerkorrektur. 5. Vermögensobjekte weisen unterschiedliche Renditen auf. Dies führt bei einheitlichem Vermögensteuersatz zu gravierenden Unterschieden in der Sollertragsbelastung.
  • Erläutere den Dualismus der Einkünfteermittlung! Die beiden Grundtypen der Einkünfteermittlung unterscheiden sich: a) Gewinnermitlung durch Betriebsvermögensvergleich (EK-Art 1-3) b) Überschussermittlung der Einnahmen über die Werbungskosten     (EK-Art 4-7) Unterschiede konkretisieren sich im A) Totalerfolg: Wertveränderungen am ruhenden Vermögen bei a) immer relevant, bei b) grundsätzlich nicht B) Erfolgsperiodisierung: a) gemäß wirtschaftlicher Entstehung von Ertrag und Aufwand b) gemäß dem Zufluss/Abfluss von Zahlungen
  • Woraus ergeben sich Totalerfolgsunterschiede? Nenne wichtige Anwendungsfälle! Totalerfolgsunterschiede ergeben sich aus der unterschiedlichen steuerlichen Erfassung von Gewinnen und Verlusten am Vermögensstamm = Vermögensänderungen am ruhenden Vermögen.   - 6b Rücklage / Füntelungsregelung / halber durchschnittlicher Steuersatz - Abgeltungsteuerverfahren / Teileinkünfteverfahren (Anteile an KapAnlagegesellschaften oberhalb gewisser Grenzen) / sonstige private Veräußerungsgewinne innerhalb bestimmter Fristen: - Besteuerung von Aktien und anderen WP - Immobilien  
  • Woraus ergeben sich Periodisierungsunterschiede? Nenne wichtige Anwendungsfälle! Periodisierungsunterschiede können sich daraus ergeben, dass im Betriebsvermögen i.d.R. die Periodenzuordnung nach den Kategorien "Aufwand - Ertrag" erfolgt, im Privatvermögen nach "Zufluss - Abfluss". Eine durchbrechung der zeitlichen Korrespondenz schafft füt die beteiligten Parteien eine "lohnende Steuerpause" -> Zinseffekt , bei sinkenden Steuersätzen, zusätzlich -> Steuersatzeffekt. - Mietverhältnisse u. Erbbauzinsvorauszahlungen - Finanzierungen - Mitarbeitervergütung (BAV: Gehaltsumwandlung "deffered payment") - Zero-Bond
  • Welche Fristen gelten für die Zuordnung von Mietzahlung um den Jahresultimo bei Zahlung von Mieten a) im Dezember für Januar b) im Januar für Dezember? 10 Tage Frist, d.h.: a) 22.-31. Dez. o.k. b) 1.-10. Jan. o.k.
  • Betriebliche Veräußerungsgewinne sind i.d.R. voll steuerpflichtig. Welche Ausnahmen gibt es? 1. Übertragung stiller Reserven auf Reinvestitionen (Immobilien oder 6b-Fonds -GmbH&Co.KG) nach § 6b EStG 2. Regelbegünstigung (beliebig oft) "Fünftelungsregelung"     Ausnahmebegünstigung wahlweise (nur einmalig) "56% v.H. durchschnittl. Steuersatz  
  • Was verseht man unter dem "Lock-inEffekt" als Veräußerungsbremse? Stille Reserven sind nicht ausgewiesen und folglich nicht besteuert. Sie beinhalten eine "latente" Steuerlast, die bei einer Veräußerung zur Zahlung fällig würde und errichten daher eine steuerliche Veräußerungsbarriere. Lösung: Es wird unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit eingeräumt - stille Reserven sofort auf Reinvestitionsgüter zu übertragen (Nutzungsdauer gleich oder kleiner) - temporär in eine steuerfreie Rücklage nach 6b EStG einstellen u. später auf Reinvestition zu übertragen.
  • Wie lautet die Begünstigung von betrieblichen Veräußerungserlösen durch die Fünftelungsregelung? Welches Ziel verfolgt sie? Welche Gestaltungshinweise kannst Du geben? Die Begünstigung der Fünftelungsregelung besteht darin, dass zur Ermittlung der Progression die außerordentlichen Einkünfte nur zu einem Fünftel einbezogen werden und der auf dieses Fünftel entfallene Steuerbetrag anschließend verfünffacht wird. Ziel: Milderung der Progressionslast Gestaltung: Den Veräußerungsgewinn in einem Jahr erzielen, in dem das Normaleinkommen gering ist: - postaktive Phase / Vorverlagerung von Aufwand, Nachverlagerung von Ertrag / im Extrem Ausgaben (ohne Hoffnung auf Einzahlungserwartung)
  • Dualismus der Periodisierung Beispiel Vermietung Ein privater Vermieter vermietet seine im Privatvermögen gehaltene Lagerhalle an einen gewerblichen, bilanzierungspflichtigen Unternehmer. Die Miete für Dezember wird (unter Beachtung der 10 Tage-Zurechnungsregel) am 11. Januar des Folgejahres überwiesen. So kann der Unternehmer die Miete im alten Jahr als Betriebsausgabe steuerlich geltend machen, während der private Vermieter diese erst im neuen Jahr als Einkommen aus VV versteuern muss. Die hier auftretende zeitliche Korrespondenzlücke schafft für die beteiligten Parteien eine „lohnende Steuerpause“ – quasi einen zinslosen Steuerkredit. Dies führt zu einem Nettozinseffekt, einem ökonomischen Vorteil, der unter beiden Parteien aufgeteilt werden kann. Zusätzlich könnte sich ein „Steuersatzeffekt“ auf Seiten des privaten Vermieters ergeben, wenn dieser im neuen Jahr aufgrund geringeren Gesamteinkommens oder gesunkener Steuersätze weniger Steuern auf die Mieteinnahme zahlt, als bei Zufluss im Vorjahr.
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  • Dualismus der Periodisierung 2. Zero-Bond Beispiel Ein betrieblicher Emittent legt einen Zero-Bond auf, den ein privater Anleger erwirbt. Der betriebliche Emittent kann die Zinszahlungen jährlich abgrenzen und steuerlich geltend machen, während der private Anleger diese erst bei Fälligkeit (oder Veräußerung) versteuern muss. Die hier auftretende zeitliche Korrespondenzlücke schafft für die beteiligten Parteien eine „lohnende Steuerpause“ – quasi einen zinslosen Steuerkredit. Dies führt zu einem Nettozinseffekt, einem ökonomischen Vorteil, der unter beiden Parteien aufgeteilt werden kann. Außerdem unterliegen die Zinseinnahmen des privaten Anlegers nur der 25% AbGSt, während der Zinsaufwand beim betrieblichen Emittenten den Gewinn reduzieren, der ggf. höher besteuert wird (KSt, GewSt).
  • Nenne und erläutere eine Möglichkeit, private Schuldzinsen steuerlich geltend zu machen! Zweikontenmodell Kredit für betriebliche Zwecke über Konto A Einnahmen über Konto B -> privat entnehmen, obwohl Kredit bleibt Prüfung: 1. Liquiditätsbedingung (NICHT: Entnahme führt zu Kredit (erhöhung) Prüfung: 2. Gewinnbedingung (NICHT: Entnahmen > Jahres-gewinn+Einlagen = Überentnahmen = Schuldzinsen nicht absetzbar) Ausnahme von 2: Einkunftsarten 4-7 greifft Gewinnbedingung nicht, z.B. bei Vermietung und Verpachtung kann ein umsatzbedingter Guthabensaldo steuerlich unschädlich entnommen werden, unabhängig davon, ob ein steuerlicher Überschuss erzielt wurde.
  • Wo liegt der Unterschied in der Besteuerung von Personenunternehmen und Kapitalgesellschaften? Personenunternehmen unterliegen dem Transparenzsystem = Mit Ausnahme der Gewerbesteuer (anrechnenbar) wird nur auf der Eigentümerebene der Gewinn bei Ausschüttung besteuert, entscheidend ist der persönliche EKSt-Satz. Kapitalgesellschaften unterliegen dem Trennprinzip = Auf Ebende der Gesellschaft fällt Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer an. Der Nettobetrag unterliegt dann i.d.R. der Abgeltungsteuer (= unabhängig vom persönlichen EKSt-Satz) oder in bestimmten Fällen des Teileinkünfteverfahrens 60% des Nettobetrags dem persönlichen EKSt-Satz. Regelung zur Thesaurierung bei Personenunternehmen müssen w/Ihrer Kompliziertheit als völlig missglückt bezeichnet werden und finden daher i.d.R. keine Anwendung.
  • Wie läßt sich die Frage nach der steuerlichen Vorteilhaftigkeit einer Rechtsform gegenüber der anderen - Personenunternehmen versus Kapitalgesellschaften - beantworten? Nicht generell, hängt ab von: 1. Ertragslage der Unternehmen, relevant vor allem bei Verlusten auf Unternehmensebene. 2. Höhe des Gewerbesteuersatzes 3. der steuerlichen Anerkennung von Vertragsbeziehungen zwischen Unternehmen und Eigentümer (erheblicher Gestaltungsspielraum für KapGes: Einkünftesplitting, deffered payments -> Steuerpausen) 4. Anwendung des individuellen Steuersatzes oder des Abgeltungssatzes 5. Art der Gewinnverwendung: Thesaurierung oder Ausschüttung, insbes. Dauer der Thesaurierung