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Rechnungswesen 1. und 2. Semester (Fach) / 5. Bilanz, GuV, Konten und deren Konsolidierung (Lektion)

Teil II Gewinn- und Verlustrechnung (GuV)

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  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV): Definition Teil I §242 Abs. 2 HGB: alle Kaufleute sind verpflichtet, am Schluss eines jeden Geschäftsjahres Aufwendungen und Erträge gegenüberzustellen (Gewinn- und Verlustrechnung) für Einzelkaufleute und Personenhandelsgesellschaften im Gesetz keine detallierten Vorschriften für die Erstellung einer Gewinn- und Verlustrechnung
  • Gewinn- und Verlustrechnung (GuV): Definition Teil II maßgebend sind allein die "allgemeinen Ausweis- und Gliederungsvorschriften": Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (§ 243 Abs. 1 HGB) Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit (§ 243 Abs. 2H GB) Grundsatz der Vollständigkeit (§ 264 Abs. 2 HGB) Grundsatz des Bruttoausweises (§ 264 Abs. 2 HGB) für Kapitalgesellschaften sind in § 275 HGB Grundschema für die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung festgeschrieben: Staffelform: Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB), Umsatzkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) sin Mindestgliederung, welche tiefer gegliedert werden dürfen
  • GuV: Gliederung für Kapitalgesellschaften nach § 275 HGB  § 275 Abs. 2 HGB Gesamtkostenverfahren Umsatzerlöse Veränderungen des Bestands an fertigen und unfertigen Erzeugnissen andere aktivierte Eigenleistungen sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand Personalaufwand Abschreibungen sonstige betriebliche Aufwendungen Erträge aus Beteiligung Erträgen anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzlagenvermögens sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens Zinsen und ähnliche Aufwendungen Ergebnis der Geschäftsfähigkeit außerordentliche Erträge außerordentliche Aufwendungen außerordentliches Ergebnis Steuern vom Einkommen und Ertrag sonstige Steuern Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag
  • GuV: Gliederung für Kapitalgesellschaften nach § 275 HGB § 275 Abs. 3 HGB Umsatzkostenverfahren Umsatzerlöse Herstellungskosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen Bruttoergebnis vom Umsatz Vertriebskosten allgemeine Verwaltungskosten sonstige betriebliche Erträge sonstige betriebliche Aufwendungen Erträge aus Beteiligung Erträgen anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzlagenvermögens sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens Zinsen und ähnliche Aufwendungen Ergebnis der Geschäftsfähigkeit außerordentliche Erträge außerordentliche Aufwendungen außerordentliches Ergebnis Steuern vom Einkommen und Ertrag sonstige Steuern Jahresüberschuss/ Jahresfehlbetrag
  • Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit Grundsatz der Vollständugkeites Grundsatz Bruttoausweiß Grundsatz der Vorsicht Grundsatz der Einzelbewertung Grundsatz der Periodenabgrenzung
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