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Steuern und Bilanzen (Fach) / Steuern und Bilanzen - MC (Lektion)
Multiple Choice Aufgaben zu:
- Grundlagen der Besteuerung
- Einkommensteuer
- Körperschaftsteuer
Diese Lektion wurde von Shefe erstellt.
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- Öffentliche Haushalte werden ausschließlich durch die Erhebung öffentlicher Abgaben finanziert. falsch
- Steuern sind öffentliche Einnahmen, die den Staat dazu verpflichten, dem Steuerzahler eine Gegenleistung in Form von öffentlichen Gütern zur Verfügung zu stellen. falsch
- Religionsgemeinschaften sind in gleicher Form wie Gebietskörperschaften kraft Finanzhoheit berechtigt, Steuern zu erheben. falsch
- Steuern dürfen nur aus fiskalischen Gründen, d.h. zur Deckung des öffentlichen Finanzbedarfs erhoben werden. falsch
- Gebühren und Beiträge unterscheiden sich von Steuern insofern, als dass sie nur erhoben werden dürfen, wenn die entsprechende öffentliche Gegenleistung tatsächlich in Anspruch genommen wird. falsch
- Jeder Steuerpflichtige ist zugleich Steuerschuldner. falsch
- Bei der Einkommenssteuer ist der Steuerpflichtige zugleich Steuerträger. wahr
- Steuerschuldner und Steuerzahler sind in jedem Fall identisch. falsch
- Steuerträger und Steuerdestinatar sind identisch, wenn die Steuerbelastung nach dem Willen des Gesetzgebers erfolgt. wahr
- Bund, Länder und Gemeinden können in gleicher Form die steuerliche Gesetzgebungshoheit innehalten. falsch
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- Verkehrssteuern und Verbrauchssteuern werden i.d.R. von den örtlichen Finanzämtern verwaltet. falsch
- Verbrauchssteuern und Zölle werden von den Hauptzollämtern verwaltet. wahr
- Bei direkten Steuern sind Steuerschuldner und Steuerträger identisch. wahr
- Bei indirekten Steuern sind Steuerschuldner und Steuerträger identisch. falsch
- Bei proportionalen Steuern liegt der der Grenzsteuersatz immer über dem Durchschnittssteuersatz. falsch
- Bei progressiven Steuern liegt der der Grenzsteuersatz immer über dem Durchschnittssteuersatz. wahr
- Die Umsatzsteuer gehört mit Hinblick auf die Bemessungsgrundlage zur Gruppe der Ertragssteuern. falsch
- Die Mineralölsteuer gehört zur Gruppe der Verkehrssteuern. falsch
- Die Grunderwerbssteuer gehört zur Gruppe der Verkehrssteuern. wahr
- Ein Steuerbescheid mit Formfehlern der Steuerfeststellung oder ohne eindeutige Begründung der Steuerfestsetzung führt zur Nichtigkeit und Unwirksamkeit des Bescheids. falsch
- Der Einkommensteuer unterliegen natürliche Personen. wahr
- Der Einkommensteuer unterliegen natürliche Personen und Personengesellschaften wie der OHG und KG, nicht aber Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder die Aktiengesellschaft. falsch
- Die normale unbeschränkte Steuerpflicht und die fiktive unbeschränkte Steuerpflicht bezieht sich auf das Welteinkommen. falsch
- Die fiktive unbeschränkte und die normale beschränkte Steuerpflicht ist auf Inlandseinkünfte begrenzt. wahr
- Die fiktiv unbeschränkte Steuerpflicht ist gegeben, wenn die erzielten Einkünfte eines Kalenderjahres mindestens zu 90 % der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder die nicht der deutschen Steuer unterliegenden Einkünfte den tariflichen Grundfreib wahr
- Einkommen aus land- und forstwirtschaftlicher Tätigkeit sowie Einkommen aus Vermietung und Verpachtung gehören zu den Nebeneinkunftsarten. falsch
- Einkommen aus selbstständiger Arbeit, Einkommen aus unselbstständiger Arbeit und sonstige Einkünfte gehören zu den Haushaltseinkünften. falsch
- Zu den Positivmerkmalen eines steuerrechtlichen Gewerbetriebs gehören Selbstständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnrealisierung sowie die Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichem Verkehr. falsch
- Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit können nur von Personen erzielt werden, die im privaten Dienst angestellt oder beschäftigt sind oder waren und aus diesem Dienstverhältnis oder einem früheren Dienstverhältnis Arbeitslohn beziehen. falsch
- Werbungskosten sind durch den Beruf veranlasste Aufwendungen, die in einem objektiven Zusammenhang mit dem Beruf stehen und zur Förderung des Berufs gemacht werden. wahr
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- Zu den Werbungskosten gehören Aufwendungen für typische Berufskleidung, wie z.B. Richterrobe, Arztkittel oder dunkle Anzüge für Bänker. falsch
- Die Werbungskosten bei den Überschusseinkünften entsprechen im Hinblick auf ihre Wirkung auf das zu besteuernde Einkommen den Betriebsausgaben bei den Gewinneinkünften. wahr
- Unter Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung fallen ausschließlich Erträge, die durch entgeltliche Überlassung von unbeweglichem Vermögen entstehen. falsch
- Einkommen in den beiden höchsten Tarifzonen werden proportional besteuert. wahr
- Unter sonstigen Einkünften werden alle verbleibenden Formen von Vermögensmehrungen zusammengefasst, die nicht unter eine der anderen sechs Einkunftsarten fallen. falsch
- Im Gegensatz zu Personengesellschaften gilt bei der Besteuerung von juristischen Personen, wie den Körperschaften, das Trennungsprinzip. wahr
- Der Ausdruck „die Körperschaftsteuer ist die Einkommensteuer der Unternehmen“ wird durch den proportionalen Steuersatzes betont. falsch
- Die finanzielle Eingliederung ist aus steuerlicher Sicht gegeben, wenn im Falle einer mittelbaren Beteiligung an jeder vermittelnden Gesellschaft die Mehrheit der Stimmrechte gehalten wird. wahr
- Ein entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert muss entgegen der handelsrechtlichen Vorschriften steuerrechtlich regelmäßig über 10 Jahre abgeschrieben werden. falsch
- Das strenge Niederstwertprinzip des HGB wird aus steuerlicher Sicht im Fall von Wertpapieren im Umlaufvermögen durchbrochen. wahr
- In der Praxis kommt es insbesondere in überschaubaren Gesellschafterkreisen größerer GmbH zu verdeckten Gewinnausschüttungen, die bei der Ermittlung des körperschaftsteuerlichen Einkommens ergebniserhöhend zu berücksichtigen. falsch
- Steuerlich zu berücksichtigende verdeckte Gewinnausschüttungen können auch an den Gesellschafter nahe stehende Personen erfolgen. wahr
- Die Zinsschranke ist auf Konzernstrukturen gerichtet, die die Steuerbelastung einer ausländischen Konzernmutter durch extensive Fremdkapitalfinanzierung der inländischen Konzerntochter reduzieren. falsch