Fragenkatalog Gesetzeskunde (Fach) / Eignungsprüfung für Jäger Graubünden 2 (Lektion)
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Fragenkatalog 2009
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- Wer hat das Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel erlassen (Jagdgesetz, JSG)? a:Der Bundesrat. b:Die Bundesversammlung (National- und Ständerat). c:Das eidgenössische Amt für Jagd. a b c
- Das JSG bezweckt unter anderem folgendes: a:Die Artenvielfalt und die Lebensräume der einheimischen und ziehenden wildlebenden Säugetiere und Vögel zu erhalten. b:Bereitstellung von Futtermitteln für Notzeiten. c:Eine gute Ausbildung der Jäger a b c
- Das JSG bezweckt unter anderem folgendes a:Die Ausscheidung von kantonalen Wildschutzgebieten. b:Erstellen von kantonalen Abschussplänen. c:Bedrohte Tierarten zu schützen a b c
- Das JSG bezweckt unter anderem folgendes: a:Dem Jäger eine gute Jagdbeute zu ermöglichen. b:Die von wildlebenden Tieren verursachten Schäden an Wald und an landwirtschaftlichen Kulturen auf ein tragbares Mass zu begrenzen. c:Die Hirschbestände a b c
- Das JSG bezweckt unter anderem folgendes: a:Eine angemessene Nutzung der Wildbestände durch die Jagd zu gewährleisten. b:Die Wildbestände auf ein Minimum zu reduzieren. c:Das Aussetzen von Grossraubtieren. a b c
- In welchem Gesetz sind Grundsätze aufgestellt, nach denen die Kantone die Jagd zu regeln haben? a:In der Bundesverfassung. b:Im Bundesgesetz über die Jagd und den Wald. c:Im Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere u a b c
- Das JSG bezieht sich auf folgende in der Schweiz wildlebenden Tiere: a:a. Vögel, b. Raubtiere, c. Paarhufer, d. Hasenartige, e. Biber, Murmeltiere und Eichhörnchen. b:a. Hirsche, b. Gämsen, c. Rehe, d. Raubwild, e. Hasen c:Alle in der Schweiz a b c
- Wer ist zuständig für die Regelung und Planung der Jagd. a:Der Bund. b:Die Kantone. c:Die Jagdverbände. a b c
- In der Schweiz gibt es das Patent-und das Revierjagdsystem. Wer legt das Jagdsystem fest? a:Die Bundesversammlung (National- und Ständerat). b:Die Kantone. c:Die Gemeinden. a b c
- Die Kantone führen nach den Vorschriften des Bundesrates eine Statistik über den Abschuss und den Bestand der wichtigsten Arten. a:Es gibt keine diesbezüglichen Vorschriften. b:Diese Vorschriften erlässt die eidgenössiche Jagdverwaltung. c:Di a b c
- Wer bestimmt die für die Jagd verbotenen Hilfsmittel? a:Der Bundesrat. b:Die Bundeskanzlei. c:Auf der Jagd sind alle Hilfsmittel erlaubt. a b c
- Wer jagen will, braucht eine Jagdberechtigung. Wer stellt diese aus? a:In Kantonen, in denen nach dem Patentsystem gejagt wird, die Kantone; im Revierjagdsystem die zuständigen Reviere. b:Die Kantone. c:Der Bund hat die Oberaufsicht über die a b c
- Die Jagdberechtigung wird Bewerbern erteilt, die in einer vom Kanton festgelegten Prüfung nachweisen, dass sie über die erforderlichen Kenntnisse verfügen. a:Diese Ausführungen treffen zu. b:Die Kantone haben diesbezüglich unterschiedliche Re a b c
- Sie sind im Kanton Graubünden jagdberechtigt. Nun erhalten Sie die Möglichkeit als Gast in einem anderen Kanton zwei Tage an der Jagdausübung teilzunehmen. Ist dies möglich? a:Nein, die Jagdberechtigung ist nur für den Kanton Graubünden gült a b c
- Weil Rothirsche und Wildschweine Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen verursachen, haben diese beiden Wildarten keine Schonzeiten. a:Für diese Wildarten gelten folgende Schonzeiten: Rothirsch vom 1. Februar bis 31. Juli und Wil a b c
- In einzelnen Kantonen kann der Rehbock bereits im Mai bejagt werden. Die Schonzeit für diese Wildart endet somit bereits am 30. April. a:Im Mai darf Rehwild noch nicht bejagt werden. Die Schonzeit dauert vom 1. Februar bis 31. Juli. b:Währen a b c
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- Wegen der fast schwarzen Decke und dem langen Gemsbart wird Gemswild in verschiedenen Kantonen im Winter bejagt. Die Schonzeit beginnt somit erst am 1. Februar und dauert bis am 31. Juli. a:Es trifft zu, dass die Schonzeit für Gemswild vom 1. a b c
- Die Niederjagd im Kanton Graubünden dauert bis 30. November. Somit beginnt die Schonzeit für Feld- und Schneehasen am 1. Dezember a:Die Schonzeit für Feld- und Schneehasen dauert vom 1. Januar bis 30. September. b:Es ist richtig, dass die Sc a b c
- Weil das Murmeltier im Winter schläft, erübrigt sich eine Schonzeit. a:Diese Aussage trifft zu. b:Murmeltiere haben vom 16. Oktober bis am 31. August Schonzeit. c:Die Schonzeit für Murmeltiere beginnt am 16. Oktober und dauert nur bis am 30. a b c
- Die Jungtiere von Fuchs, Dachs, Edel- und Steinmardern werden zu unterschiedlichen Zeiten geboren. Aus diesem Grunde haben diese Arten auch nicht die gleichen Schonzeiten. a:Diese Tiere verursachen immer wieder Schäden und gefährden zudem ve a b c
