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Recht Fälle 1. Semester (Fach) / Anspruch auf Herausgabe (Lektion)

Anspruch auf Herausgabe

Diese Lektion wurde von janinefronske erstellt.

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  • Anspruch auf Herausgabe Bsp. A könnte einen Anspruch gegen C auf Herausgabe des Buchs gem. §985 BGB haben.
  • a) Eigentum aa) Ursprünglich Ursprünglich stand das Buch im Eigentum des ...
  • a) Eigentum bb) Übereignung durch (A an B oder C) gem. § 929 S.1 BGB A könnte das Eigentum jedoch durch Übereignung an B oder C gem. §929 S.1 BGB verloren haben. Die Übereignung gem. §929 S. 1 BGB eerfolgt durch Einigung und Übergabe. A hat das Eigentum nicht durch Übereignung an B verloren.
  • 1. Einigung B und C haben sich über den Eigentumsübergang geeinigt
  • 2. Übergabe Das Buch wurde von B an C übereignet
  • 3. Verfügungsberechtigt oder gutgläubiger Erwerb gem. § 932 BGB Fraglich ist die Verfügungsberechtigung des... Verfügungsberechtigt ist der Eigentümer , der nicht in seiner Verfügungsbefugnis beschränkt ist oder der zur Verfügung ermächtigt. Denkbar wäre jedoch ein gutgläubiger Erwerb gem. §932 BGB
  • 3. Verfügungsberechtigt oder gutgläubiger Erwerb gem. § 932 BGB a) Rechtsgeschäft i.S. eines Verkehrsgeschäfts Es liegt ein oder kein Verkejrsgeschäft vor
  • 3. Verfügungsberechtigt oder gutgläubiger Erwerb gem. § 932 BGB b) Gutgläubigkeit C war laut Sachverhalt gutgläubig und hat darauf vertraut, dass B Eigentümer ist.
  • 3. Verfügungsberechtigt oder gutgläubiger Erwerb gem. § 932 BGB c) kein Abhandenkommen gem. § 935BGB Abhandekommen ist die Besitzaufgabe ohne Willen.
  • 3. Verfügungsberechtigt oder gutgläubiger Erwerb gem. § 932 BGB d) Ergebnis Bsp. C hat das Buch gutgläubig erworben
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  • dd) Ergebnis Bsp. A ist nicht Eigentümer des Buches
  • Gesamtergebnis A kann das Buch nicht von C gem. §935 BGB herausverlangen