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Recht Semester 1 (Fach) / Verbraucherrecht (Lektion)

Verbraucherrecht

Diese Lektion wurde von janinefronske erstellt.

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  • Insbesondere Wiederrufsrechte BGB Widerrufsrecht bei Verbraucherverträgen § 355 Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, Die Widerrufsfrist beginnt, wenn dem Verbraucher eine den Anforderungen des § 360 Abs. 1 entsprechende Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform mitgeteilt worden ist. BGB Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen § 356  BGBFernabgabegesetz gemäß der bis zum 31.12.2001 gültigen Fassung:
  • Stellung des Verbraucherrechts im BGB Im Bürgerlichen Gesetzbuch die Vorschriften über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474-479) den Verbraucherdarlehensvertrag (§ 491) über Finanzierungshilfen zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher (§§ 499-504) teilweise die Vorschriften über die Wohnraummiete (§§ 549-577a).
  • Unternehmer § 14 BGB Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
  • Verbraucher § 13 BGB Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
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