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Recht Semester 1 (Fach) / Recht (Lektion)
Teil 2
Diese Lektion wurde von janinefronske erstellt.
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- Verfügugsgeschäft Das Verfügungsgeschäft ist ein Rechtsgeschäft, durch das ein subjektives Recht übertragen, aufgehoben, belastet oder geändert wird.
- Verpflichtungsgeschäft Durch ein Verpflichtungsgeschäft wird gegenüber einer anderen Person eine Leistungspflicht begründet.
- Empfangsbedürftige Willenserklärung Eine Empfangsbedürftige Willenserklärung unter Abwesenden ist zugegangen, wenn sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass er unter regelmäßigen Umständen von ihr Kenntnis nehemen konnte.
- Nach welchem Prinzip wird eine empfangsbedürftige Willenserklärung ausgelegt? Empfangsbedürftige Willenserklärungen sind gem. § 157 BGB nach dem objektiven Empfängerhorizont auszulegen. Entscheidend ist also, was ein oblektiver Dritter in der Lage des Erklärungsempfängers als Inhalt der Erklärung verstehen musste.
- Rechtsgeschäft Rechtsgeschäft ist der Rechtsakt, der ein gewolte Rechtsfolge hervorbringt.
- Willenserkärung Eine Willenserklärung ist eine private Willensäußerung, die auf die Erzielung einer bestimmten Rechtsfolge gerichtet ist.
- Rechtsfähigkeit Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Trägern von Rechten und Pflichen zu sein.
- Geschäftsfähigkeit Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, rechtlich wirksam zu handeln, also Rechtsgeschäfte selbständig vornehemen zu können.
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