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Recht Semester 1 (Fach) / Recht (Lektion)

Teil 2

Diese Lektion wurde von janinefronske erstellt.

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  • Verfügugsgeschäft Das Verfügungsgeschäft ist ein Rechtsgeschäft, durch das ein subjektives Recht übertragen, aufgehoben, belastet oder geändert wird.
  • Verpflichtungsgeschäft Durch ein Verpflichtungsgeschäft wird gegenüber einer anderen Person eine Leistungspflicht begründet.
  • Empfangsbedürftige Willenserklärung Eine Empfangsbedürftige Willenserklärung unter Abwesenden ist zugegangen, wenn sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist, dass er unter regelmäßigen Umständen von ihr Kenntnis nehemen konnte.
  • Nach welchem Prinzip wird eine empfangsbedürftige Willenserklärung ausgelegt? Empfangsbedürftige Willenserklärungen sind gem. § 157 BGB nach dem objektiven Empfängerhorizont auszulegen. Entscheidend ist also, was ein oblektiver Dritter in der Lage des Erklärungsempfängers als Inhalt der Erklärung verstehen musste.
  • Rechtsgeschäft Rechtsgeschäft ist der Rechtsakt, der ein gewolte Rechtsfolge hervorbringt.
  • Willenserkärung Eine Willenserklärung ist eine private Willensäußerung, die auf die Erzielung einer bestimmten Rechtsfolge gerichtet ist.
  • Rechtsfähigkeit Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Trägern von Rechten und Pflichen zu sein.
  • Geschäftsfähigkeit Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, rechtlich wirksam zu handeln, also Rechtsgeschäfte selbständig vornehemen zu können.
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